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Beratungsinhalt:
Beigeordneter SCHARF merkt an, dass in der textlichen Darstellung von 20 Häusern die Rede sei, man jedoch die Häuser hinzurechnen müsse, die nach dem jetzigen Plan schon gebaut werden können. Dies seien 60 bis 70 Häuser. Außerdem müssten das Wohngebiet an der Lüneburger Straße sowie das von der Hansestadt geplante Wohngebiet zwischen Erbsdorfer Landstraße und TuS Erbsdorf berücksichtigt werden. In der Summe führe diese Menge an Neubauten zu einer Verdichtung des Verkehrs, weshalb er die Verwaltung schon jetzt um Überlegungen zur Sicherstellung des Lärmschutzes für die Anwohner der Erbsdorfer Landstraße bitte.
Als Anlage zu diesem TOP sind dem Protokoll ein Einwohnerhinweis (Anlage 1) sowie die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2) beigefügt. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Enthaltung der Beigeordneten Schellmann folgenden Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
1. Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Ebensberg Nr. 2 „Am Ebensberg“, 14. Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
(61) Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 39 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
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