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Auszug - 79. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Wienebütteler Weg" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.12.2017    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/7428/17 79. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Wienebütteler Weg"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Klang, Anja  06 - Bauverwaltungsmanagement
   01 - Büro der Oberbürgermeisterin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte 5 + 6 werden gemeinsam beraten.

 

 

Beigeordneter Webersinn erläutert, dass man sich im Verwaltungsausschuss darauf verständigt habe, den Klimagutachter anzuhören, um dann über die Tagesordnungspunkte zu entscheiden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert an das bislang durchgeführte Verfahren und die umfangreiche Präsentation vom 01.11.2017. Hinsichtlich des Klimagutachtens weist sie darauf hin, dass zunächst ein teilräumliches Gutachten für das geplante Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“ beauftragt worden sei, später sei auch der Auftrag für das Gesamtklimagutachten erteilt worden. Zum Gutachten habe sie das Büro GeoNet, Herrn Kuttig, gebeten, vorzutragen.

 

Herr Kuttig, Büro GeoNet, erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Untersuchungsweise, die Grundlagendaten und die sich für das Gebiet darauf abzulesenden Erkenntnisse. Er geht darauf ein, dass das städtebauliche Konzept aufgrund des Gutachtens optimiert wurde und ablesbar sei, dass keine bedeutenden Kaltluftströme bis in die Innenstadt wirken würden. Die Darstellungen würden auf einem Rechenmodell basieren und somit Prognosen für sommerliche austauscharme Strahlungswetterlagen darstellen. Das Baugebiet würde danach hauptsächlich die südlich gelegenen Flächen beeinflussen.

 

Beigeordneter Webersinn dankt für den Vortrag und weist darauf hin, dass die Darstellungen erkennen ließen, dass die Kaltluft für die Innenstadt eher im Bereich Volgershall entstehen würde.

 

Beigeordnete Schellmann fragt nach, ob die Bebauung des Gebietes „Am Wienebütteler Weg“ einen negativen Einfluss auf die Innen- und insbesondere die Altstadt haben würde. Sollte dies verneint werden können, könne man dem Aufstellungsbeschluss zustimmen.

 

Herr Kuttig stellt klar, dass sich aus seiner Sicht durch die Bebauung kein Einfluss auf die Innenstadt ergeben werde.

 

Beigeordneter Blank gibt die in der Anlage beigefügten Fragen zu Protokoll.

 

Frage 1: Können Sie klimatische Auswirkungen durch die im angestrebten Bebauungsplan Nr. 174 geplante Bebauung auf andere Stellen im Stadtgebiet definitiv ausschließen?

 

Frage 2: Können Sie klimatische Auswirkungen der oben genannten geplanten Bebauung unter Beachtung der weiteren geplanten Baugebiete in der Stadt auf andere Stellen im Stadtgebiet definitiv ausschließen?

 

Herr Kuttig verneint beide Fragen, da zum Einen nur ein Einfluss auf benachbarte Räume gegeben sein wird und zum Anderen die Berechnungen der Gesamtklimabetrachtung noch nicht abgeschlossen seien. Er könne bislang bestätigen, dass, sofern keine weitere Bebauung in unmittelbarer Nähe geplant werde, auch keine weitergehenden Beeinträchtigungen zu erwarten wären. Im Übrigen würde jede Bebauung das Klima beeinflussen, hier habe man aber eine günstige Entwicklungsfläche gewählt. Außerdem blieben die Kaltluftbahnen im Gebiet offen und würden damit eine nächtliche Abkühlung ermöglichen. Der Bereich, den die abgekühlte Luft erreiche, befände sich unmittelbar dlich.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass bei der teilräumlichen Klimaanalyse ein Untersuchungsraum von 3,2 x 3,8 km gewählt worden sei. Die Eingangsdaten und die Grunderhebungen seien durch Herrn Kuttig bestätigt worden. Der Aufstellungsbeschluss würde es ihr ermöglichen, weitere Gutachten zu beauftragen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Die ersten Ergebnisse könnten voraussichtlich zeitgleich mit dem Gesamtklimagutachten vorgelegt werden. Sollte dann festgestellt werden, dass eine Bebauung doch nicht zu empfehlen sei, können immer noch Pläne geändert oder das Verfahren beendet werden.

 

In der weiteren Diskussion der Ausschussmitglieder werden die Positionen zum Thema Verkehr und der Notwendigkeit einer Entlastung des umliegenden Stadtgebietes, der Unterschiedlichkeit der Behandlung gegenüber dem Baugebiet „Am Raderbach“, dem Zuzug von Bürgern und dem Schaffen notwendigen Wohnraums, dem sozialen Wohnungsbau, der Notwendigkeit eines Stadtentwicklungskonzeptes und dem Zusammenspiel mit den umliegenden Gemeinden ausgetauscht.

 

Beigeordneter Webersinn bittet darum, dass das Schreiben der Bürgerinitiative Brockwinkler Weg im Verfahren berücksichtigt wird und die Verwaltung zur nächsten Sitzung vorstellen möge, welche rechtlichen Möglichkeiten es im Hinblick auf die Beschränkung der Baulanderweiterung in Vögelsen und den dadurch entstehenden zusätzlichen Verkehr im Stadtgebiet gäbe.

 

Siehe Änderung/Ergänzung gemäß Protokoll vom 29.01.2018.


Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen durch Bürgermeister Löb und Beigeordneten Blank sowie einer Enthaltung durch Ratsherrn Petroll, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen der bestehenden Wohnbebauung am Brockwinkler Weg, dem sogenannten Pflegerdorf und der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“ wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Der Änderungsbereich bekommt die Bezeichnung „Am Wienebütteler Weg“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung von Wohnbauflächen.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuhren.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:7

Nein-Stimmen:2

  Enthaltungen:1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5 u. 6_GEO-NET-Klimaökologie-LüneburgNW-Bürgerversammlung-Rev00-30112016 (2186 KB)      
Anlage 2 2 TOP 5 + 6 Fragen Bg Blanck (515 KB)