Bürgerinformationssystem

Auszug - Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung neuer Gebührenmaßstab  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 21
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.12.2017    
Zeit: 16:04 - 18:56 Anlass: Sitzung
Raum: e.novum
Ort: Munstermannskamp 1, 21335 Lüneburg
VO/7474/17 Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung
neuer Gebührenmaßstab
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dibowski
Federführend:Bereich 21 - Steuern Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Dibowski, Ralf  DEZERNAT VI
   Fachbereich 2 - Finanzen
   06 - Bauverwaltungsmanagement
   Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Erste Stadträtin Lukoschek erläutert, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Barsinghausen im Januar 2017 aufgrund des Gebührenmaßstabs für unwirksam erklärt hat. Durch den Frontmetermaßstab wurden insbesondere sogenannte Hinterliegergrundstücke besser gestellt als andere. Der Niedersächsische Städtetag hat daraufhin eine Mustersatzung basierend auf dem Quadratwurzelmaßstab ausgearbeitet. Dieser Maßstab ist transparent und für den Gebührenzahler einfach nachzurechnen. Das Volumen der Gebühren der Hansestadt Lüneburg und die Aufteilung in drei unterschiedliche Reinigungsklassen bleibt dabei gleich. Die Vorgabe des Oberverwaltungsgerichts, eine höhere Gebührengerechtigkeit im Sinne des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes herbeizuführen, ist durch den Quadratwurzelmaßstab erfüllt.

 

Herr Ralf Dibowski, Bereichsleiter Bereich 21, trägt die dem Protokoll beigefügte Präsentation vor. Er erklärt ausführlich den neu gewählten Quadratwurzelmaßstab anhand der Beispiele.

 

Beigeordneter Pauly sagt, dass die Grundstücke in zweiter Reihe durch den bisherigen Frontmetermaßstab deutlich besser gestellt wurden und dies nicht nachvollziehbar ist, da die Grundstücke in erster Reihe ohnehin durch den Straßenlärm und ähnliches stärker belastet sind. Eine inhaltliche Neuausrichtung, die die Grundstücke in erster Reihe entlastet ist notwendig und gerecht. Beim Quadratwurzelmaßstab fiele jedoch auf, dass die Gebühren nicht proportional zur Grundstücksgröße steigen.

 

Ratsherr Soldan sagt, dass der Quadratwurzelmaßstab vielleicht nicht optimal sei, aber dieser zumindest für eine gleichmäßige Belastung der Grundstückseigentümer sorgt.

 

Ratsfrau John fragt nach der Belastung der Eckgrundstücke.

 

Herr Dibowski antwortet, dass die Straßenreinigung als solches einen Vorteil für den Grundstückseigentümer darstellt. Beide Straßen an Eckgrundstücken rden gereinigt werden. Es wurden einige Beispielrechnungen für Eckgrundstücke vorgenommen. Diese haben ergeben, dass die finanzielle Belastung der Gebührenpflichtigen in den meisten Fällen gleichbleibend ist oder geringer ausfällt.

 

Ratsherr Goralczyk fragt, ob für die rund 14.500 Grundstücke eine Simulation der künftigen Erträge vorgenommen wurde.

 

Herr Jens Sporleder, Bereichsleiter 22, antwortet dass sich der Gebührenbedarf durch die Kosten ergibt und dieser somit gleichbleibend ist.

 

Herr Dibowski greift die Fragestellung von Beigeordnetem Pauly auf und antwortet, dass eine proportionale Steigerung der Gebühr im Verhältnis zur Grundstücksgröße zwar nicht gegeben ist, diese vom Gericht aber auch nicht gefordert war. Der Vorteil, der sich für den jeweiligen Eigentümer durch die Straßenreinigung ergibt, ist bei einem zehnmal größeren Grundstück nicht um das zehnfache erhöht. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) spricht von einem Wirklichkeitsmaßstab, der bei der Straßenreinigungsgebühr nicht anwendbar ist. Aus diesem Grund wird ein realitätsnaher Maßstab zugrunde gelegt.

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Straßenreinigungsgebührensatzung in der vorgelegten Neufassung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WiA Präsentation Straßenreinigungsgebührensatzung (440 KB)