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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.12.2017    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beantwortung der Einwohneranfrage von Herrn Bauer-Ohlberg, aus der Sitzung vom 20.11.2017

 

Frage: Im letzten Jahr wurde Nachverdichtungen des Mietwohnungsbaus im Bockelsberg Ost an der Heinrich-Böll-Straße und bei der Saline Am Bargenturm angekündigt. Was kann das Baudezernat zum Verfahrensstand, über die Planung und Umsetzung sagen?

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass sie hinsichtlich des Gebietes „Saline“ in der letzten Sitzung geantwortet habe. Bei der Nachverdichtung am Bockelsberg handele es sich um eine Parkplatzfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans Bockelsberg West, das im Baudezernat unter der Bezeichnung Nelly-Sachs-Straße 51/53 geführt werde. Im November 2016 sei eine Baugenehmigung für 21 Wohneinheiten erteilt worden, eine Baubeginnanzeige läge der Verwaltung bisher nicht vor.

 

 

 

 

Dagmar Rüther, Lüneburg, stellt folgende Anfrage zum Aufstellungsbeschluss und Flächennutzungsplan zum Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“:

 

Wenn man sich hier die Fläche im Entwurf zum Bebauungsplan anschaut, fällt die Größe insgesamt im Verhältnis zu den gemäß Werkstattbericht in Sachen Klimaproblematik festgelegten Baufeldern auf. Hier ist ein gravierender Eingriff in die die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen zu erkennen. Zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen werden durch Zerstückelung für Landwirte unwirtschaftlich, eine bedenkliche Entwicklung. Der Landwirtschaft wird hier unnötig viele Fläche genommen. Offenbar sollen Ausgleichsflächen hier gleich mit eingepreist werden.

 

Frage 1

Warum werden die Ausgleichsflächen hier nicht auch, wie bei anderen Baugebieten, aus dem Ausgleichspool genommen?

 

Frage 2

Kann es ausgeschlossen werden, dass die heute vorgeschlagene Flächennutzungsplanänderung in Verbindung mit der Ausweisung der Fläche in einem Bebauungsplan künftig zu einer Bebauung außerhalb der festgelegten Baufelder führen kann?

 

Frage 3

Die Häuser der LüWoBau am Brockwinkler Weg und der Außen-Parkplatz der PKL wurden in den Bebauungsplan mit einbezogen. Welche Intention verfolgt die Stadtverwaltung hiermit?

 

 

Stadtbaurätin Gundermann antwortet zu Frage 1, dass Art, Maß und Lage der Ausgleichflächen erst im Rahmen des Bauleitplanverfahrens festgelegt werden würden. Üblicherweise versuche man, den Ausgleich gebietsnah durchzuführen und nur dort, wor dies nicht möglich sei, auf den Ausgleichsflächenpool zurückzugreifen.

Zu Frage 2 erläutert sie, dass eine Bebauung in „Salamitaktik“ nicht beabsichtigt sei. Die Bebauung sei nur innerhlab der Baufelder möglich, alle Änderungen erforderten politische Beschlüsse.

Zu Frage 3: Der Geltungsbereich umfasse die bebauten Grundstücke und Teile der öffentlichen Straßen, um deren Erschließung und städtebauliche Intregration mit regeln zu können. Der Parkplatz an der PKL sei zu Verhinderung von Bebauung an dieser Stelle einbezogen worden.

 

Damit ist diese Einwohneranfrage beantwortet.

 

 

 

 

Johannes Plotzki, Lüneburg, stellt folgende Anfrage:

 

Sind in den ausgewiesenen Gültigkeitsgrenzen der Änderung des FPN (79.) und des B-Planes , hier „Wienebütteler Weg bzw. Feld“ alle Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen enthalten?

 

Welche Flächenansätze in Gesamt-m² sind nach dem Vorentwurf von heute hier verbindlich als Mindestfläche vorgesehen?

 

Wo sind diese platziert?

 

Welche vertragliche Regelung in Maßnahmen und Laufzeiten sind hier verbindliche Vorgaben?

 

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der Ausgleichsbedarf bislang nicht untersucht worden sei. Das Ergebnis des noch zu beauftragenden Gutachtens werde in den nächsten Verfahrensschritten im Ausschuss beraten werden. Die präzisierenden Fragen könne sie ebenfalls noch nicht beantworten. Es sei jedoch üblich, dass die benannten Ausgleichflächen gesichert und von der Stadt gepflegt und bewirtschaftet würden.

 

Beigeordneter Webersinn ergänzt, dass der verwaltungsrechtliche Prozess erst mit dem Aufstellungsbeschluss beginne. Das Bürgergutachten habe lediglich die Bedenken, Wünsche und Anregungen deutlich gemacht.

 

Damit ist diese Einwohneranfrage beantwortet.

 

 

 

 

Stefan Pröhl, Lüneburg, stellt zum Aufstellungsbeschluss zum Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“ folgende Anfrage:

 

Heute soll wiederholt ein Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“ auf den Weg gebracht werden. Das angedachte Baugebiet liegt abseits am nordwestlichen Außenrand von Lüneburg. Für die täglichen Erledigungen und Gänge hätten die neuen Bewohner lange Wege zurückzulegen, die in der Regel über lange Strecken durch die angrenzenden Wohngebiete führen würden.

 

Das noch vor einem Jahr als allumfängliche Lösung r Verkehrsprobleme angeführte IMK lässt mittlerweile erkenne, dass im Stadtgebiet nur geringe Verbesserungen bezüglich des künftig neu hinzukommenden Kraftfahrzeugverkehres zu erwarten sind. Das Kraftfahrzeugverkehrsaufkommen wird weiter zunehmen.

 

Die verkehrliche Anbindung des neuen Baugebietes würde den Wienebütteler Weg durch historisch bedingt enge Verkehrswege erfolgen. Im Bürgergutachten sind mehrere schon seit langem bekannte Gefahrenstellen angeführt. Trotz einer noch 2009 seitens der Stadtverwaltung zugesagten Beobachtung der Verkehrsverhältnisse, hat sich bisher nichts geändert. Unsichere Schulwege werden geduldet. Es fehlen Radwege und sichere/ausreichend breite Fußwege. Auf den letzten Metern zum neuen Baugebiet gibt es überhaupt keine direkte Fußweganbindung mehr.

 

Das förmliche Beteiligungsverfahren zum neuen Baugebiet gemäß Baugesetzbuch wird seitens der Stadtverwaltung als Einflussnahmemöglichkeit für die betroffenen Anwohner angeführt. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass das Bauleitverfahren nur regelt, was in dem bestimmten Gebiet zu beachten ist. Die verkehrstechnisch nötigen Umbaumaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches des neuen Baugebietes müssten in Parallelverfahren behandelt werden und würden somit auch nicht in das Budget der Baugebietserschließung fallen. Eventuell entstehen sogar Erschließungskosten für die Anwohner außerhalb des Ausbaugebietes.

 

Es soll nicht möglich sein, die baugebietserschließenden Straßenzüge außerhalb des Neubaugebietes in den Bebauungsplan Nr. 174 aufzunehmen.

 

All dieses bedeutet, dass bezüglich der vom zunehmenden Kraftfahrzeugverkehr betroffenen Anwohner lediglich geprüft wird, wie erheblich die Verschlechterung ausfällt; sogenannter Altbestand.

 

Bei den jetzt schon vorhandenen Verkehrszahlen wird dies erfahrungsgemäß den Altbestand benachteiligen. Es bleibt dabei einfach außen vor, dass die Belastung schon seit Jahren und durch andere Entwicklungen für Wohngebiete zu hoch geworden ist. Und es bleibt somit nach Sachlage nach wie vor unbeachtet, dass viele Menschen im Stadtteil unter den Emissionen des Kraftfahrzeugverkehres leiden.

 

Am Brockwinkler Weg wurden einige Gebäude und Teile des Brockwinkler Weges in den Baubauungsplan einbezogen?!

 

Frage

Ist es möglich, den Geltungsbereich des heute zur Abstimmung stehenden Bebauungsplanes um die erschließenden Straßenzüge Brockwinkler Weg (bis Ortsausgang) und Wienebütteler Weg (ab Einmündung Schomaker Straße) samt Pflegerdorf und Bebauung am Brockwinkler Weg zu erweitern?

 

Zusatzfrage

Sollte die eben angeführte Erweiterung nicht möglich sein, wäre dann eine eigenständiger Bebauungsplan für den angeführten Bereich möglich, um die Verkehrsinfrastrukturnotwendigkeiten (wie Fuß- und Radwege, Verkehrsverteilung, Verkehrsberuhigung …) für die Anbindung des angedachten Baugebiets „Am Wienebütteler Weg“ verfahrensrechtlich zu sichern?; der Bereich hat derzeit noch keinen Baubauungsplan.

 

Zusatzfrage

Es wurde im Vorfeld zum vorliegenden Aufstellungsbeschluss die Klimaproblematik aufwendig untersucht aber die schon genau solang bekannte Verkehrsproblematik als gutachterlich angeführter Ausschluss für eine weitere Bebauung im Nordwesten bisher ignoriert; gem. Landschaftsplan von 1996. Wieso war das eine im Vorfeld möglich und das andere scheinbar nicht?

 

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass angrenzende Straßen zur Regelung der Erschließung in Bebauungsplangebiete einbezogen würden, sofern der notwendige ausbau und ein eventueller Grunderwerb dies erforderten. Sofern kritische Knotenpunkte erkennbar wären, würden die Geltungsbereiche ggf. weitergefasst. Für das Gebiet „Am Wienebütteler Weg“ brauche es zunächst verkehrsgutachterliche Aussagen, um die gestellten Fragen beantworten zu können. Nach der Prüfung der Vorschläge aus dem Bürgergutachten wäre ggf. eine Erweiterung des Geltungsbereichs denkbar. Sie schlägt vor, die Einwohnerfragen dem Gutachter zur Prüfung mitzugeben, um nach Antworten suchen zu lassen.