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Auszug - 1. Änderung der Richtlinien 51-04 der Hansestadt Lüneburg für die Gewährung von Zuschüssen für die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und 2. Änderung der Richtlinien 51-05 zur Förderung der freien Jugendhilfe  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.11.2017    
Zeit: 17:00 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/7468/17 1. Änderung der Richtlinien 51-04 der Hansestadt Lüneburg für die Gewährung von Zuschüssen für die Teilnahme an Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und 2. Änderung der Richtlinien 51-05 zur Förderung der freien Jugendhilfe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

 

Die Vertreter des Stadtjugendrings äern sich zufrieden über die Änderungen der beiden Richtlinien, bitten allerdings, dass über die Höhe des Zuschusses Beihilfen für Jugendgruppen im Jugendhilfeausschuss noch einmal neu beraten wird.

 

Einzelne Mitglieder des Jugendhilfeausschusses äern ihr Unverständnis, dass durch den Stadtjugendring nun nachträglich die Höhe des Zuschusses erneut diskutiert werden soll. In den Sitzungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe war einvernehmlich unter Beteiligung des Stadtjugendrings eine Lösung gefunden worden. Eine Mehrheit des Jugendhilfeausschusses macht deutlich, dass sie nicht bereit ist, die Diskussion zu diesem Thema wieder aufzunehmen.

 

Abschließend lässt der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Herr Nowak, über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

 

Die 2. Änderung der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe (51-05) und die 1. Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Teilhabe an Maßnahmen der Kinder und Jugenderholung (51-04) tritt mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft.

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Rat, beauftragt der Jugendhilfeausschuss  die Verwaltung bei 5 Ja- Stimmen, 3 Nein-Stimmen (Frau Amri-Henkel, Herr Suelmann, Herr Laatz) und einer Enthaltung (Frau Wollschläger), eine Kooperationsvereinbarung mit dem Stadtjugendring  zu schließen.

 

Dem Rat wird empfohlen die Mittel für die Kooperationsvereinbarung bereitzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:5

Nein-Stimmen:3

  Enthaltungen:1