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Beratungsinhalt:
Die Vertreter des Stadtjugendrings äußern sich zufrieden über die Änderungen der beiden Richtlinien, bitten allerdings, dass über die Höhe des Zuschusses „Beihilfen für Jugendgruppen“ im Jugendhilfeausschuss noch einmal neu beraten wird.
Einzelne Mitglieder des Jugendhilfeausschusses äußern ihr Unverständnis, dass durch den Stadtjugendring nun nachträglich die Höhe des Zuschusses erneut diskutiert werden soll. In den Sitzungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe war einvernehmlich unter Beteiligung des Stadtjugendrings eine Lösung gefunden worden. Eine Mehrheit des Jugendhilfeausschusses macht deutlich, dass sie nicht bereit ist, die Diskussion zu diesem Thema wieder aufzunehmen.
Abschließend lässt der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Herr Nowak, über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss:
Die 2. Änderung der Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der freien Jugendhilfe (51-05) und die 1. Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Teilhabe an Maßnahmen der Kinder und Jugenderholung (51-04) tritt mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Rat, beauftragt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung bei 5 Ja- Stimmen, 3 Nein-Stimmen (Frau Amri-Henkel, Herr Suelmann, Herr Laatz) und einer Enthaltung (Frau Wollschläger), eine Kooperationsvereinbarung mit dem Stadtjugendring zu schließen.
Dem Rat wird empfohlen die Mittel für die Kooperationsvereinbarung bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:5 Nein-Stimmen:3 Enthaltungen:1 |
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