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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ortsrates Oedeme
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oedeme Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 08.11.2017    
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums Oedeme
Ort: Schulzentrum Oedeme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Bereichsleiter Zurheide (Bereich Grünplanung, Friedhöfe und Forsten) berichtet über die Fällung eines Ahornbaumes im Bleckengrund auf dem Gelände des Schulzentrums Oedeme. Die Baumfällung wurde im Juli vom Landkreis Lüneburg in Auftrag gegeben. Der Baum fiel unter die Baumschutzsatzung der Hansestadt Lüneburg, so dass grundsätzlich vorher eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre. Da kein entsprechender Antrag gestellt wurde, wurde der Landkreis Lüneburg im Nachhinein um Stellungnahme gebeten. Dieser hat mitgeteilt, dass durch die Starkregenereignisse und Stürme die Krone des Baumes beschädigt war. Die beauftragte Firma habe festgestellt, dass der Baum wegen bestehender Fäulnis gefällt werden musste.

 

Letztendlich wurde seitens der Stadt festgestellt, dass der Baumfällung im Genehmigungsverfahren zugestimmt worden wäre. Der Landkreis Lüneburg hat eine Ersatzpflanzung zugesagt.

 

Bereichsleiter Zurheide berichtet über weitere Baumfällungen im Bereich der Schule am Knieberg. Die Bäume gefährdeten die Stromversorgung am Trafohäuschen.

 

Ortsratsmitglied Bauer-Ohlberg weist auf die Bedeutung der Baumschutzsatzung hin und bittet künftig bei bevorstehenden Baumfällungen vorab um Heranziehung von externem Fachpersonal sowie Erörterung im Rat der Hansestadt Lüneburg.

 

Ortsbürgermeisterin John kann der Argumentation hinsichtlich der o. g. Situation nicht zustimmen, da hier in erster Linie die Sicherheit von Menschen bzw. Schülerinnen und Schüler r sie an erster Stelle stehe. Ein Genehmigungsverfahren und die vorherige Beteiligung des Rates hätten zu lange gedauert und u. U. verheerende Folgen haben können.

 

Beratendes Ortsratsmitglied Schellmann lt die Forderung ebenfalls für übertrieben.

 

Ortsratsmitglied Neuhaus weist daraufhin, dass nicht immer nur kranke Bäume von Unwetterereignissen betroffen sein würden.

 

Bereichsleiter Zurheide weist in diesem Zusammenhang abschließend auf die bestehende Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern hin.


Ergebnis:

 

Der Ortsrat Oedeme nimmt die Mitteilungen zur Kenntnis.

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