Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann verweist auf die Anfragen und die dazu von der Verwaltung erstellten Antworten. Zu Frage 4 wird noch einmal deutlich, dass lediglich bei den Bestandsbauten auf eine Dachbegrünung verzichtet werde und Nebenanlagen etwa ab einer Größe eines Doppelcarports zu begrünen sind. Zu Frage 5 werde man eine Anpassung in den Festsetzungen vor- und folgende Formulierung aufnehmen:
„Bei der Installation von Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie (Photovoltaik und Solarthermie) auf begrünten Dächern wird eine Aufständerung der Solarmodule empfohlen. Dadurch wird die begrünte Fläche vergrößert und der Wirkungsgrad von Photovoltaikanlagen gesteigert.“
Hinsichtlich der Fragen 8 bis 10 wird erläutert, dass die Dachbegrünungen extensiv, das Straßenbegleitgrün aber im Sinne der Artenvielfalt gestaltet werden soll. Zur Pflege werde es in einer der nächsten Sitzungen einen Vortrag durch Herrn Strehse, AGL, geben. Eine Abgabe von zertifiziertem Saatgut sei der AGL nicht erlaubt. Es sei aber vorstellbar, einen Flyer zur Information für die Käufer zu entwickeln.
Der Einwand von Frau Hapke, BUND, zum Substrataufbau für Dachbegrünungen, der auch bei der Trägerbeteiligung eingegangen ist, werde im Verfahren abgewogen. Beschluss:
Die Fachausschüsse nehmen den Antrag und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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