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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann stellt anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) die Sanierungsmaßnahme `Hinter der Bardowicker Mauer 10` (ehemalige Pfarrwitwenwohnung) zur Erweiterung der Kinder- und Jugendbücherei und die energetischen Sanierungsarbeiten in der Ratsbücherei vor. Sie führt aus, dass die Hansestadt Lüneburg 2015 einen Antrag für das Förderprogramm ´Nationale Projekte des Städtebaus´ unter dem Titel ´Historische Kulturstadt Lüneburg, Rathaus und ehemaliges Franziskanerkloster, weltliches und geistliches Erbe im Zentrum der Stadt´ gestellt habe, der bewilligt wurde. Durch diesen Antrag konnte die Sanierung des Rathauses um den Gebäudekomplex ´Klosterhof´ erweitert und mit gefördert werden. Aus dem Klosterhofkomplex ergeben sich vier Teilbaumaßnahmen: die Sanierung der Fassade des Marienplatzes, die technische Ausstattung des alten Archivs, der Gerichtslaubenkomplex und die Sanierung der Pfarrwitwenwohnungen. Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass in der ehemaligen Pfarrwitwenwohnung bereits Baumaßnahmen durchgeführt wurden, wie beispielsweise der Ausbau der Schadstoffe, Veränderungen in der bisherigen Raumteilung und Aussteifungs- und Stützmaßnahmen. Die derzeitige Nutzfläche der Kinder- und Jugendbücherei von 132 Quadratmetern wird nach der Sanierung der ehemaligen Pfarrwitwenwohnung um 113 Quadratmetern größer sein, so dass sich eine Gesamtnutzfläche von ca. 245 Quadratmetern ergeben wird. Dies ist eine Flächenerweiterung von ca. 80 %. Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die erweiterte Nutzfläche u.a. eine Lernoase, einen Veranstaltungsraum, einen Ausstellungsraum, ein Elterncafe mit einer Teeküche und WCs umfassen werde. In dem Ausstellungsraum soll dauerhafte und kindgerechte die historische Stadtgeschichte Lüneburgs dargestellt werden. Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass mit der finanzielle Förderung des Projektes eine Erhöhung der öffentlichkeitswirksamen Nutzung von Gebäuden erreicht werden solle. Die Sanierung der ehemaligen Pfarrwitwenwohnung müsse bis Ende 2018 abgeschlossen sein, da dann der Förderzeitraum endet. Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass die energetischen Sanierungsarbeiten in der Ratsbücherei zunächst im Umfang von 200.000 Euro durchgeführt werden, wovon 20.000 Euro Eigenmittel und 180.000 Euro aus dem KIP Programm (Kommunalinvestitionsförderprogramm des Bundes) zu erwarten sein. Die Sanierungsarbeiten werden u.a. die Fenster und die Umstellung auf LED Beleuchtung umfassen. Hierzu wurde eine Priorisierung vorgenommen, da man davon ausgehe, dass mit den zur Verfügung stehenden Mittel keine vollständige Sanierung aller Fenster der Ratsbücherei durchgeführt werden könne.
Ratsherr von Mansberg fragt nach, wie sich die Finanzierung der Erweiterung der Kinder- und Jugendbücherei sei.
Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass die Erweiterung der Kinder- und Jugendbücherei eine Gesamtveranschlagung von 840.000 Euro umfasse, davon seien über 80 % Fördermittel.
Ratsfrau Neuhaus führt aus, dass ihrer Meinung nach die Erweiterung der Kinder- und Jugendbücherei zwangsläufig eine Erhöhung der personellen Ausstattung mit sich bringe, da nur dann mit einer sinnvollen Nutzung der neuen Räume zu rechnen sei.
Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass durch die vom Rat beschlossene Gebührenerhöhung in der Ratsbücherei bereits Mittel angespart werden konnten, die für eine personelle Aufstockung in der Kinder- und Jugendbücherei zur Verfügung stünden.
Ratsfrau John fragt, mit welchen finanziellen Mitteln die bisherigen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden konnten.
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass diese sowohl mit Eigenmitteln als auch mit Fördermitteln von der Stiftung Denkmalschutz und Geldern aus einem weiteren Bundesförderprojekt durchgeführt werden konnten.
Oberbürgermeister Mädge ergänzt die Ausführungen von Stadtbaurätin Gundermann und weist auf die erforderliche Kreativität der Verwaltung hin, um vorhandene Förderprogramme für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen von städtischen Gebäuden nutzen zu können.
Ratsherr Bögershausen bedankt sich allgemein bei der Verwaltung für die gute Arbeit im Hinblick auf die Antragstellung bei Förderprogrammen.
Ratsherr von Mansberg weist auf eine Arbeitsgruppe beim Landkreis Lüneburg hin, die sich in der Bildungsregion Lüneburg im Rahmen der Ganztagsbetreuung damit beschäftige außerschulische Lernorte aufzuzeigen. Er teilt mit, dass er die Erweiterung der Kinder- und Jugendbücherei als einen solchen außerschulischen Lernort in Lüneburg sehe, an dem eine Vernetzung von Schule und Ganztagsbetreuung sehr gut stattfinden könne.
Ratsfrau Lotze teilt mit, dass die Förderprogramme stets überzeichnet seien und dass es deshalb grundsätzlich umso wichtiger sei, dass ein Förderantrag eine gewisse Qualität habe, um bewilligt werden zu können. Die Förderbewilligung für die Sanierungsmaßnahmen ehemalige Pfarrwitwenwohnung und Ratsbücherei spreche deshalb umso mehr für die gute Arbeit bei der Antragstellung.
Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter grundsätzlich nur dann die erforderliche Kreativität bei der Antragstellung aufbringen könnten, wenn ihnen dazu der zeitliche Freiraum gelassen werde.
Ausschussvorsitzende Schellmann bedank sich bei Stadtbaurätin Gundermann für die Präsentation und die umfangreichen Ausführungen.
Beschluss:
Die Ausführungen zum Sachstand der Sanierungsmaßnahmen ‚Hinter der Bardowicker Mauer 10‘ sowie am Gebäude der Ratsbücherei werden einvernehmlich zustimmend zur Kenntnis genommen.
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