Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann erinnert an die umfangreiche Bestandserhebung, die auch Grundlage für die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gewesen sei. Im Beteiligungsverfahren seien zahlreiche zum Teil gegensätzliche Stellungnahmen eingegangen. Dies mache eine zeitintensive Abwägung erforderlich. Aus diesem Grunde wolle man die Veränderungssperre für ein weiteres Jahr verlängern. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
Die Veränderungssperre Nr. 2-2017 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 164 „Bockelsberg-Ost“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig, einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss zu fassen. |
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