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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann verweist auf die Planungsrechtsnovelle 2017, mit der u. a. §13 a eingefügt und Ferienwohnungen definiert wurden. Ferienwohnungen zählen nunmehr zum nichtstörenden Gewerbe. Ihre Zulässigkeit sei damit über Bebauungspläne regelbar geworden. Da man für die Bebauungsplangebiete Nr. 2 „Am Ebensberg“, 14. Änderung, und Nr. 154 „Am Wilhelm-Hänel-Weg“ auf das Schaffen von dringend benötigtem Wohnraum setzen wolle, werde vorgeschlagen, in diesen Bebauungsplänen Ferienwohnungen auszuschließen. Das bedeute zwar eine erneute Auslegung der jeweiligen Pläne, dies könne aber mit verkürzten Fristen und beschränkt auf die neuen Festsetzungen erfolgen. Die Auslegungen würden im Herbst erfolgen, so dass die Satzungsbeschlüsse zumJahresende denkbar wären.
Der Ortsvorsteher des Ortsteils Ebensberg, Herr Dörbaum, begrüßt die geplante Änderung.
Herr Schultz, Ortsbürgermeister von Ochtmissen, hatte schriftlich seine Zustimmung erklärt.
Die Nachfragen der Ausschussmitglieder zur Definition von Ferienwohnungen und dem Umfang des Ausschlusses werden erörtert. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschließt:
1. Der Auslegungsentwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Ebensberg“ nebst Entwurf der Begründung und örtlichen Bauvorschriften wird mit den Änderungen beschlossen. Der geänderte Bebauungsplan wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
2. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wird auf 2 Wochen verkürzt. Stellungnahmen können nur zu den ge- änderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst mehrheitlich einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:7 Nein-Stimmen:2 (Ratsfrau John, Ratsherr Mencke) Enthaltungen:1 (Beigeordnete Schellmann) |
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