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Auszug - Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zur Sperrzeitverkürzung (mündlicher Vortrag)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.10.2003    
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Abwassergesellschaft Lüneburg
Ort: Bockelmannstraße 1, 21337 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Leiter des Bereiches Ordnung, Herr Harder, nimmt Stellung zur Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/DIE GRÜNEN“:

 

 

Bereich Ordnung (32)

Bearbeiter Manfred Harder

( (0 41 31) 309-276 - Ê 309-292

È 0170-4009715

š manfred.harder@stadt.lueneburg.de

01. Oktober 2003

 

 

 

 

 

 

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.07.2003 zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses;

Sperrzeitverkürzung in der Gastronomie

 

 

1.

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.07.2003 wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Nachdem einige Bundesländer ihre Sperrzeitverordnungen dahingehend geändert haben, dass die Sperrzeit auf die Zeit von 05.00 bis 06.00 Uhr begrenzt wurde, hat sich das Niedersächsische Innenministerium nach umfangreichen Umfragen entschieden, die Sperrzeitverordnung in Niedersachsen zunächst noch nicht zu ändern, sondern ein „Pilotprojekt Sperrzeitverkürzung“ zu starten.

 

Dieses Pilotprojekt sieht ebenfalls die Verkürzung der Sperrzeit auf die sogenannte „Putzstunde“ von 05.00 bis 06.00 Uhr vor und sollte ursprünglich in der Zeit vom 01.03.2003 bis 28.02.2005 durchgeführt werden. Wegen zunächst für erforderlich gehaltener Änderungen der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVOGewAR) musste der Beginn des Pilotprojektes vom MI mehrfach hinausgeschoben werden. Die Änderungsverordnung ist mit erheblicher Verzögerung am 21.08.2003 in Kraft getreten, so dass die an dem Pilotprojekt teilnehmenden Gemeinden jetzt eine vom Rat zu beschließende Verordnung zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit erlassen können.

 

Dies vorausgeschickt, wird zu den einzelnen Punkten der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt Stellung genommen:

 

 

 

zu 1.

Beteiligt sich die Stadt Lüneburg am Pilotprojekt der Landesregierung aus dem Jahre 2002?

 

 

 

Ursprünglich war eine Teilnahme an dem Pilotprojekt beabsichtigt, um auch für die Stadt Lüneburg Aussagen zur „Sozialverträglichkeit“ der Sperrzeitverkürzung machen zu können. Dies wurde dem MI mitgeteilt. Vom MI sind die zu beachtenden Dokumentations- und Auswertungskriterien wie folgt festgelegt worden:

 

1.      Alle Formen von Beschwerden einschließlich evtl. erforderlich gewordener Polizeieinsätze

2.      Uhrzeit des störenden Ereignisses, auf das sich die Beschwerde bezieht

3.      Alle Formen positiver Meinungsäußerungen

4.      Auflistung der bisherigen Sperrzeitverlängerungen (zeitlicher Umfang, Grund)

5.      Reaktion der Inhaber bestimmter Betriebsarten (Spielbanken, Biergärten etc.)

6.      Regionale Presseveröffentlichungen

7.      Gebührenausfall

8.      Erfragen veränderter Besucherzahlen z. B. in Discotheken

 

 

 

Aufgrund entsprechender Informationen haben sich die Medien dieser Angelegenheit angenommen und insbesondere die Frage aufgeworfen, „was die Anlieger dazu sagen“. Die Reaktionen insbesondere von Bewohnerinnen und Bewohnern der Innenstadt auf die Medienberichte waren durchweg negativ, so dass die Verwaltung nunmehr zu der Auffassung gelangt ist, von einer Teilnahme an dem Pilotprojekt nicht zuletzt deshalb abzusehen, um unnötige Konflikte zu vermeiden, die evtl. zu einer Gefährdung des Gesamtkonzeptes für die Gastronomie in der Lüneburger Innenstadt führen könnten, das sich in den letzten Jahren durchaus bewährt hat.

 

 

 

 

zu 2.:

Ist die Sperrzeitverkürzung ein geeignetes Mittel, der Gastronomie in der derzeit schwierigen Lage zu Umsatzsteigerungen zu verhelfen?

 

 

 

 

 

Die „schwierige Lage“ der Gastronomie ist ein bundesweites Phänomen und wird in Lüneburg sicherlich noch dadurch verstärkt, dass die Stadt Lüneburg nach Erkenntnissen der Internet-Enzyklopädie Wikipedia (www.wikipedia.de) die höchste „Kneipendichte“ Deutschlands und (nach Madrid) die zweithöchste Europas aufweist (350 gastronomische Betriebe bei 70.000 Einwohnern = 1 Betrieb auf 200 Einwohner). Von Umsatzsteigerungen durch die Verkürzung der Sperrzeit ist im allgemeinen wohl kaum auszugehen, zumal – außer in den sog. „Szene-Kneipen“ – schon jetzt die Möglichkeiten der SperrzeitVO kaum ausgeschöpft werden. Umsatzsteigerungen der vergangenen Jahre sind im Prinzip ausschließlich auf die erheblich ausgeweitete Außengastronomie zurückzuführen, für die die vorgesehene Sperrzeitverkürzung jedoch ausdrücklich nicht gelten soll.

 

 

 

 

zu 3.:

In welchen Bereichen (z. B. Schröderstraße/Am Stintmarkt) sieht die Verwaltung Konfliktpotenziale mit den berechtigten Anliegerinteressen?

 

 

 

 

 

In der Anfrage werden die besonders brisanten Bereiche richtig benannt. Zwar würde die vorgesehene Sperrzeitverkürzung nicht für Restaurationsvorgärten gelten, dennoch wären gerade in den genannten Straßenzügen, in denen die in der Antwort zu 2. genannten „Szene-Kneipen“ liegen, nicht unerhebliche Konflikte zu erwarten. Die Außengastronomie hat nicht nur in der Schröderstraße und Am Stintmarkt zwischenzeitlich einen derart großen Umfang eingenommen, dass die Möblierung teilweise erst nach Geschäftsschluss in die Gaststätten zurück geräumt werden kann. Dies – wie auch der relativ liberale Umgang der Stadt Lüneburg mit den Betriebszeiten der Restaurationsvorgärten – wird von den Bewohnern der Innenstadt bis auf wenige Ausnahmen toleriert. Weitergehende Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner sollten vermieden werden, um das Gesamtkonzept – und damit auch die wirtschaftlichen Interessen der Gastronomie – nicht in Gefahr zu bringen.

 

 

zu 4.:

Wann rechnet die Verwaltung mit einer entsprechenden Verordnung des Ministeriums?

 

 

 

Die Änderung der ZustVOGewAR ist am 21.08.2003 in Kraft getreten, so dass die Gemeinden seit diesem Zeitpunkt Verordnungen zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften erlassen können, wenn sie sich an dem Pilotprojekt des MI beteiligen wollen.

 

Das Projekt soll nunmehr am 31.10.2005 abgeschlossen werden.

 

 

 

2.

Zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 13.10.2003

 

 

 

Harder

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

„Die Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/DIE GRÜNEN“ sowie die Stellungnahme vom Leiter des Bereiches Ordnung, Herrn Harder, werden zur Kenntnis genommen.“

 

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