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Anfrage
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.07.2003 zur Sitzung des
Wirtschaftsausschusses;
Sperrzeitverkürzung
in der Gastronomie
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1.
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Die Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 02.07.2003 wird wie folgt beantwortet:
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Nachdem
einige Bundesländer ihre Sperrzeitverordnungen dahingehend geändert haben,
dass die Sperrzeit auf die Zeit von 05.00 bis 06.00 Uhr begrenzt wurde, hat
sich das Niedersächsische Innenministerium nach umfangreichen Umfragen
entschieden, die Sperrzeitverordnung in Niedersachsen zunächst noch nicht zu
ändern, sondern ein „Pilotprojekt Sperrzeitverkürzung“ zu starten.
Dieses
Pilotprojekt sieht ebenfalls die Verkürzung der Sperrzeit auf die sogenannte „Putzstunde“
von 05.00 bis 06.00 Uhr vor und sollte ursprünglich in der Zeit vom 01.03.2003
bis 28.02.2005 durchgeführt werden. Wegen zunächst für erforderlich
gehaltener Änderungen der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im
Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVOGewAR)
musste der Beginn des Pilotprojektes vom MI mehrfach hinausgeschoben werden.
Die Änderungsverordnung ist mit erheblicher Verzögerung am 21.08.2003 in
Kraft getreten, so dass die an dem Pilotprojekt teilnehmenden Gemeinden jetzt
eine vom Rat zu beschließende Verordnung zur Verkürzung der allgemeinen
Sperrzeit erlassen können.
Dies
vorausgeschickt, wird zu den einzelnen Punkten der Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen wie folgt Stellung genommen:
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zu 1.
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Beteiligt sich die Stadt Lüneburg am Pilotprojekt
der Landesregierung aus dem Jahre 2002?
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Ursprünglich
war eine Teilnahme an dem Pilotprojekt beabsichtigt, um auch für die Stadt
Lüneburg Aussagen zur „Sozialverträglichkeit“ der Sperrzeitverkürzung machen
zu können. Dies wurde dem MI mitgeteilt. Vom MI sind die zu beachtenden
Dokumentations- und Auswertungskriterien wie folgt festgelegt worden:
1.
Alle Formen von
Beschwerden einschließlich evtl. erforderlich gewordener Polizeieinsätze
2.
Uhrzeit des störenden
Ereignisses, auf das sich die Beschwerde bezieht
3.
Alle Formen positiver
Meinungsäußerungen
4.
Auflistung der
bisherigen Sperrzeitverlängerungen (zeitlicher Umfang, Grund)
5.
Reaktion der Inhaber
bestimmter Betriebsarten (Spielbanken, Biergärten etc.)
6.
Regionale
Presseveröffentlichungen
7.
Gebührenausfall
8.
Erfragen veränderter
Besucherzahlen z. B. in Discotheken
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Aufgrund
entsprechender Informationen haben sich die Medien dieser Angelegenheit
angenommen und insbesondere die Frage aufgeworfen, „was die Anlieger dazu
sagen“. Die Reaktionen insbesondere von Bewohnerinnen und Bewohnern der
Innenstadt auf die Medienberichte waren durchweg negativ, so dass die
Verwaltung nunmehr zu der Auffassung gelangt ist, von einer Teilnahme an dem
Pilotprojekt nicht zuletzt deshalb abzusehen, um unnötige Konflikte zu
vermeiden, die evtl. zu einer Gefährdung des Gesamtkonzeptes für die
Gastronomie in der Lüneburger Innenstadt führen könnten, das sich in den
letzten Jahren durchaus bewährt hat.
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zu 2.:
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Ist die Sperrzeitverkürzung ein geeignetes Mittel,
der Gastronomie in der derzeit schwierigen Lage zu Umsatzsteigerungen zu
verhelfen?
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Die „schwierige Lage“ der Gastronomie ist ein
bundesweites Phänomen und wird in Lüneburg sicherlich noch dadurch verstärkt,
dass die Stadt Lüneburg nach Erkenntnissen der Internet-Enzyklopädie
Wikipedia (www.wikipedia.de) die höchste „Kneipendichte“ Deutschlands und
(nach Madrid) die zweithöchste Europas aufweist (350 gastronomische Betriebe
bei 70.000 Einwohnern = 1 Betrieb auf 200 Einwohner). Von Umsatzsteigerungen
durch die Verkürzung der Sperrzeit ist im allgemeinen wohl kaum auszugehen,
zumal – außer in den sog. „Szene-Kneipen“ – schon jetzt die Möglichkeiten der
SperrzeitVO kaum ausgeschöpft werden. Umsatzsteigerungen der vergangenen
Jahre sind im Prinzip ausschließlich auf die erheblich ausgeweitete
Außengastronomie zurückzuführen, für die die vorgesehene Sperrzeitverkürzung
jedoch ausdrücklich nicht gelten soll.
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zu 3.:
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In welchen Bereichen (z. B. Schröderstraße/Am
Stintmarkt) sieht die Verwaltung Konfliktpotenziale mit den berechtigten
Anliegerinteressen?
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In der Anfrage werden die besonders brisanten
Bereiche richtig benannt. Zwar würde die vorgesehene Sperrzeitverkürzung
nicht für Restaurationsvorgärten gelten, dennoch wären gerade in den
genannten Straßenzügen, in denen die in der Antwort zu 2. genannten
„Szene-Kneipen“ liegen, nicht unerhebliche Konflikte zu erwarten. Die
Außengastronomie hat nicht nur in der Schröderstraße und Am Stintmarkt zwischenzeitlich
einen derart großen Umfang eingenommen, dass die Möblierung teilweise erst
nach Geschäftsschluss in die Gaststätten zurück geräumt werden kann. Dies –
wie auch der relativ liberale Umgang der Stadt Lüneburg mit den
Betriebszeiten der Restaurationsvorgärten – wird von den Bewohnern der
Innenstadt bis auf wenige Ausnahmen toleriert. Weitergehende Belastungen der
Anwohnerinnen und Anwohner sollten vermieden werden, um das Gesamtkonzept –
und damit auch die wirtschaftlichen Interessen der Gastronomie – nicht in
Gefahr zu bringen.
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zu 4.:
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Wann rechnet die Verwaltung mit einer entsprechenden
Verordnung des Ministeriums?
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Die
Änderung der ZustVOGewAR ist am 21.08.2003 in Kraft getreten, so dass die
Gemeinden seit diesem Zeitpunkt Verordnungen zur Verkürzung der allgemeinen
Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften erlassen können, wenn sie sich
an dem Pilotprojekt des MI beteiligen wollen.
Das
Projekt soll nunmehr am 31.10.2005 abgeschlossen werden.
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2.
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Zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 13.10.2003
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