Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Beigeordneter Blanck kritisiert, dass seine Mail vom 13.07.2017 (s. Anhang zur Vorlage) nicht entsprechend als Wahrnehmung seines Auskunftsrechtes gemäß § 56 Satz 2 NKomVG erfasst und somit nicht unverzüglich vom Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten beantwortet wurde. Zudem weist er darauf hin, dass etwaige Beschlüsse, die in der Zwischenzeit zu dem angefragten Themenbereich gefasst wurden, unwirksam seien und er beabsichtigt, die Kommunalaufsicht entsprechend zu informieren.
Herr Oberbürgermeister Mädge weist auf die Komplexität der angeforderten Auskünfte und die damit verbundene erforderliche Bearbeitungszeit durch die Verwaltung in der Urlaubszeit, sowie seine eigene Abwesenheit aufgrund von Urlaub hin. Die Beantwortung sollte damit aus Gründen der Arbeitserleichterung und aufgrund des Praxisbezuges im Rahmen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform erfolgen.
Die angeforderten Auskünfte werden anhand der als Anlage 2 beigefügten Präsentation durch Frau Erste Stadträtin Lukoschek und Herrn Kipke dargestellt und erläutert.
Die angeforderte schriftliche Stellungnahme an Herrn Beigeordeneten Blanck folgt direkt nach dem Finanzausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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