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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil - Bericht zu Sicherheitsaspekten in Lüneburger Hochhäusern - Sachstand Vergabetag 2018 - Umgang mit Ferienwohnungen im Hanseviertel III  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.08.2017    
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

15.1Bericht zu Sicherheitsaspekten in Lüneburger Hochhäusern

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt Herrn Moering, Leiter des Bereichs Bauaufsicht, vor und weist darauf hin, dass alle Lüneburger Hochhäuser im Hinblick auf den Brandschutz überprüft worden seien. In der Hansestadt Lüneburg gebe es 19 echte Hochhäuser (Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes in 22 m Höhe) sowie 11 weitere vergleichbare Gebäude. Für keines der Gebäude bestehe unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Fassadens eien überwiegend massiv bzw. aus Wärmeverbund in nicht brennbarer Qualität. Die Aufzüge seien sicher benutzbar und Rauchwarnmelder vorhanden. Lediglich kleinere Mängel (fehlende Wartungsprotokolle, Brandlasten auf Fluren oder undichte Brandschutztüren) seien protokolliert worden. Diese würden jetzt nachgearbeitet.

 

 

15.2Sachstand Vergabetag 2018

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass man in Kontakt zur Handwerkskammer und zur Industrie- und Handelskammer getreten sei, die sich an einem Vergabetag beteiligen würden. Die Konzeptüberlegungen sehen vor, die Bau- und Dienstleistungsfirmen aus Stadt- und Landkreis Lüneburg über die Kammern ins Glockenhaus einladen zu lassen. Möglich wäre dies am 14.02.2018. Dann könnten die geplanten und über den beschlossenen Haushalt abgesicherten Maßnahmen der Stadt und ihrer Gesellschaften vorgestellt werden. Für die Bewirtung seien Kosten in Höhe von 200,00 bis 500,00 € vorzusehen. Die Entscheidung, ob der Vergabetag durchgeführt werden soll, und die Sicherung der entstehenden Kosten, wäre im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu erörtern.

 

 

15.3Umgang mit Ferienwohnungen im Hanseviertel III

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass man das Verbot von Ferienwohnungen auch im Bereich des Hanseviertel III umsetzen wolle. Hier sei keine erneute Auslegung erforderlich. Es sei ein Betroffenenbeteiligungsverfahren möglich, da nur die BImA und die IDB als Eigentümer und potentieller Käufer der Flächen von der Änderung betroffen wären.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung ermächtigt die Verwaltung zu TOP 15.3 wie vorgeschlagen zu verfahren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:7

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen:3 (Ratsfrau John, Ratsherr Mencke, Beigeordnete Schellmann)