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Auszug - Anfrage "Situation der Betreuungsplätze in Lüneburger KiTas" (Anfrage der Fraktion Die Linke vom 28.04.2017, eingegangen am 10.05.2017 um 20:39 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.06.2017    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7241/17 Anfrage "Situation der Betreuungsplätze in Lüneburger KiTas" (Anfrage der Fraktion Die Linke vom 28.04.2017, eingegangen am 10.05.2017 um 20:39 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadträtin STEINRÜCKE beantwortet die noch offenen Fragen der Anfrage.

 

Zu Punkt 1 der Anfrage:

Frau Steinrücke erläutert, dass die aktuelle und jährlich erfolgende Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung in der Hansestadt Lüneburg dem JHA am 02.02.2017 dargestellt worden sei.

Folgende Zahlen (Stichtag 01.11.2016) rden sich dem Bericht zur Bedarfsplanung Kinderbetreuung entnehmen lassen:

Die Versorgungsquote hinsichtlich der Betreuungsplätze für 1-3-Jährige Kinder mit Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 2 SGB VIII lägen mit 906 Plätzen für 1414 Kinder der entsprechenden Altersgruppe bei ca. 64 %. Die Hansestadtneburg als Träger von Kitas halte hiervon 18 % der Plätze vor. Die Tagespflege mache 29 % aus und die Kitaplätze der freien und kirchlichen Träger würden mit 53 % den größten Anteil der Plätze stellen. Einige Tagespflegeplätze würden durch 0-1-Jährige besetzt. Die Auslastung der Plätze läge bei fast 100 %.

Die Versorgungsquote hinsichtlich der institutionellen Betreuungsplätze für 3-6-jährige, nicht schulpflichtigen Kinder läge bei ca. 91 % (2246 Plätze bei 2480 Kindern der gen. Altersgruppe). Der Anteil der Plätze die von der Hansestadt Lüneburg vorgehalten werden ge bei ca. 46 %, der der freien und kirchlichen Träger zusammen bei ca. 54 %.

Die Tagespflege sei bei diesen Zahlen nicht berücksichtigt worden, da sie nur einen marginalen Teil ausmachen würden, der sich nur schwer beziffern lasse. Im November seien 77 Tagespflegeplätze für 0-6 jährige genehmigt worden. Wie viele Plätze davon durch 3-6 jährige Kinder belegt worden seien habe nicht erfasst werdennnen.

 

Zu Punkt 2 der Anfrage:

Der Anteil der Halbtagsplätze am Gesamtplatzangebot für 3-6-jährige Kinder läge mit 488 Plätzen bei ca. 21 %.

 

Zu Punkt 3 der Anfrage:

Der Anteil der zweidritteltags-Betreuungsplätze am Gesamtplatzangebot für 3-6-jährige Kinder läge mit 667 Plätzen bei ca. 30 %.

 

Zu Punkt 4 der Anfrage:

Der Anteil der Ganztagsplätze am Gesamtplatzangebot für 3-6-jährige Kinder ge

mit 1103 Plätzen bei ca. 49 %.

Der Anteil der Ganztagsplätze am institutionellen Platzangebot für 1-3-jährige Kinder läge mit 433 von 642 Plätzen insgesamt bei ca. 67 %.

 

Zu Punkt 4 a) der Anfrage:

Mit Ausnahme des Heilpädagogischen Kindergartens Regenbogen, sei in allen Einrichtungen, welche Ganztagsplätze vorhalten, eine Mindestbetreuungszeit von 8,5 Stunden gewährleistet, da für Eltern Früh- und/oder Spätdienste zubuchbar seien.

 

r 92 der insgesamt 342 Plätze in der Kindertagespflege sei ebenfalls eine Betreuung von 8,5 Stunden an fünf Tagen in der Woche gewährleistet. Das sei ein Anteil von ca. 27 %.

 

Zu Punkt 4 b) der Anfrage:

Die Anzahl der Vollzeitplätze mit Belegungsrecht im Kita Jahr 2016/2017 würden sich wie folgt darstellen:

 

Kita Hansekids: 5 Plätze

Kita Klinikum 50 Plätze

Kita Brockwinkler Wald: 30 Ptze

 

Zu Punkt 5 der Anfrage:

Im Trägerkonzept würden grundsätzliche Aussagen zur Notwendigkeit das Angebot den sich stetig verändernden Bedingungen anzupassen getroffen. Hierzu rden auch die Öffnungszeiten gehören. Das Trägerkonzept bilde vor allem aber ein „dagogisches Dach“, einen Orientierungsrahmen für alle städtischen Kitas und werde weiterhin die gewünschte Vielfalt und unterschiedlichen Profile und Ansätze zulassen. Eine Vorschrift zu genauen Öffnungszeiten werde es im Trägerkonzept nicht geben.

Zu den Inhalten des Trägerkonzeptes sei bereits im Jugendhilfeausschuss am 27.04.17 und zuletzt im Stadtelternrat der Kindertagesstätten am 19.06.17 vorgetragen worden.  

Es sei vielmehr Aufgabe der Kitabedarfsplanung, bedarfsgerecht nicht nur die Anzahl, sondern auch die vorausschauend benötigten Betreuungszeiten in Krippe und Kita zu ermitteln.

Die Fortschreibung der Kitabedarfsplanung erfolgehrlich. Damit werde nicht nur einer gesetzlichen Vorschrift genügt und im Ergebnis eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Auch liefere die unterjährige Arbeit an der Bedarfsplanung wichtige Hinweise auf die künftige Personaleinsatzplanung, den Raumbedarfen und damit auch den finanziellen Erfordernissen, die die Hansestadt nachfolgend zu bewältigen habe.

Die Kita Bedarfsplanung werde jährlich im Jugendhilfeausschuss vorgestellt, zuletzt am 02.02.2017.

Die nun folgende Auflage der Kitabedarfsplanung werde durch eine umfassende Elternbefragung gestützt. Das Thema einer „Ausweitung der Betreuungszeiten“ werde u.a. ein Aspekt der Befragung sein.

An der Vorbereitung dieser Befragung werde auch der Kita-Stadtelternrat mitwirken.

Bereits jetzt bestehe die Möglichkeit der erweiterten Öffnungszeiten in den Kitas Hansekids und Klinikum.

 

Zu Punkt 6 der Anfrage:

Nach dem gegenwärtigen Stand des Trägerkonzeptes sei eine Verkürzung der dreiwöchigen Schließungszeit im Sommer nicht vorgesehen.

Die dreiwöchige Schließungszeit in den städtischen Kitas werde sehr frühzeitig mit den Eltern der Einrichtungen kommuniziert. Die Schließungszeit läge immer in den niedersächsischen Schulferien. Soweit vorgesehen und erforderlich, lasse sich nach den bisherigen Erfahrungen der im Folgejahr geplante Familienurlaub gut planen.

Die städtischen Einrichtungen hätten nicht zu derselben Zeit geschlossen, sondern rden versetzt schließen.

r die Zeit vom 26.06. bis 28.07.17 gäbe es in Kooperation mit der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg die „Ferieninsel“, ein integratives Betreuungsangebot für Kitakinder, mit und ohne Behinderung. Das Angebot laufe seit vielen Jahren und richte sich an alle Kitakinder in der Hansestadt.

In diesem Jahr finde das Angebot in der Kita Stadtmitte und Kita Klinikum statt.

Die Schließungszeit diene auch dazu, dass auch die Erzieherinnen und Erzieher einen Teil ihres wohlverdienten Urlaubs in der schönsten Jahreszeit nehmen könnten, gemeinsam mit ihren eigenen (Schul)kindern.

Zudem würden in dieser Zeit kleine Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen in den Gebäuden stattfinden, die mit Rücksicht auf den pädagogischen Auftrag der Einrichtung nicht während der Öffnungszeiten durchgeführt werdennnten.

Die Schließungszeit kollidiere daher nach Auffassung der Verwaltung nicht mit dem KiTaG, stattdessen werde aus den vorstehenden Ausführungen deutlich, dass die Hansestadt dem Auftrag des § 8 Abs. 3 KiTaG in besonderer Weise nachkomme.

 

Zu Punkt 8 der Anfrage:

Sofern ein freier Träger einen Erzieher als 3. Kraft im Krippenbereich beschäftige, würden die Kosten für diesen über die Abrechnung, wie sie im Betriebsführungsvertrag vereinbart ist bzw. wird, auch erstattet werden.


Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

(01R, V)


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen: