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Auszug - Antrag "Wildtierverbot für Zirkusbetriebe entsprechend aktueller Rechtsprechung umsetzen" (Antrag der Fraktion Die Linke vom 07.06.2017, eingegangen am 07.06.2017 um 17:13 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.06.2017    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7271/17 Antrag "Wildtierverbot für Zirkusbetriebe entsprechend aktueller Rechtsprechung umsetzen" (Antrag der Fraktion Die Linke vom 07.06.2017, eingegangen am 07.06.2017 um 17:13 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Doll
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika  30 - Rechtsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter BLANCK stellt einen Antrag auf Verweis des Antrages in den Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr.

 

Ratsherr AMRI erläutert seinen Antrag damit, dass aufgrund des im März vom OVG Lüneburg gefällten Urteils ab sofort auch der Ansatz der Gefahrenabwehr zur Verhinderung von Wildtierhaltung in Zirkussen angewandt werden kann. Ein Verweis in den entsprechenden Ausschuss sei daher sinnvoll.

Die Anzahl der Länder, in denen Wildtiere in Zirkussen bereits verboten seien, steige stetig an. In ganz Europa seien es schon 23 Länder, in denen sogar teils ein vollständiges Tierverbot in Zirkussen gelte.

Ebenso dürfe man nicht argumentieren, dass Kindern diese Art der Darbietung nicht vorenthalten werden darf, da gerade Kinder ein Verständnis dafür entwickeln, dass Tiere nicht zum Vergnügen der Menschen in Gefangenschaft gehalten werden dürften, sondern darunter leiden würden.

Aufgrund der neuen Urteilslage aus dem März 2017, verweist Herr Amri auf andere Kommunen, die verstärkt Tierschutzverbände unterstützen würden und damit versuchen ein Wildtierverbot auf kommunaler Ebene zu implementieren. Zwar sei die Gefahr einer gerichtlichen Auseinandersetzung in Folge von Klagen durch die Zirkusse berechtigt, jedoch dürfe die Angst vor Belastungen der städtischen Kasse nicht dazu führen, dass dieser Kampf gemieden werde. Vielmehr steigere das neue Urteil die Erfolgsaussichten der Kommune vor Gericht, weshalb Herr Amri unter Zuhilfenahme eines von PETA dokumentierten Falles in Lüneburg aus 2012 an die Hansestadt appelliere hier einen Vorbildcharakter einzunehmen und evtl. sogar einen Präzedenzfall für andere Kommunen zu schaffen.

 

Beigeordneter SCHARF sei gegen ein Wildtierverbot, da sich die Rechtslage seit dem letzten Antrag diesbezüglich in 2016 nicht geändert habe. Zudem be es aktuell andere Dinge, mit denen sich das Ordnungsamt und die Polizei dringender befassenssten als das Verbot von Wildtieren in Zirkussen. Einem Verweis in den Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr stimme er jedoch zu.

 

r ein Wildtierverbot sprechen sich dagegen Ratsfrau KULA sowie die Beigeordneten BLANCK und SCHELLMANN aus (s. Änderung im Protokoll vom 31.08.2017).

Alle drei Fraktionen stellen für sich dabei den Tierschutz und die artgerechte Haltung von Wildtieren in den Vordergrund. Bezüglich der Urteilslage wird darauf hingewiesen, dass es durchaus ambivalente Urteile gäbe, weshalb die rechtliche Situation schwierig sei. Man könne sich deshalb nicht allein auf die Gefahrenabwehr als Grund für ein Wildtierverbot in Zirkussen berufen.

Vielmehr müsse man dieses Argument zur Hilfe nehmen und den Bundestag dazu bringen, den bereits mehrfach erteilten Vorschlag des Bundesrates aus 2011 und 2003 anzunehmen und ein Gesetz zum Verbot von Wildtieren in Zirkussen erlassen.

Anders als die SPD-Fraktion, die gegen den Antrag der Linken sei, sehen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die FDP-Fraktion einen Verweis in den Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr als sinnvoll an.

 


Beschluss:

 

Dem Antrag des Beigeordneten Blanck auf Verweis des Antrages in den Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr wird mehrheitlich bei 14 Gegenstimmen der SPD-Fraktion und des Oberbürgermeisters zugestimmt. 

 

(01R, III, 30)

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:23

Nein-Stimmen:14

Enthaltungen:0