Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Die Ausschussmitglieder machen Vorschläge für die Wahl zum/zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden: Vorgeschlagen werden Ratsfrau KULA und Ratsherr GERLACH. Es wird geheime Wahl beantragt. Im ersten Wahlgang entfallen 4 Stimmen auf Ratsfrau KULA und 3 Stimmen auf Ratsherrn GERLACH. Gemäß §67 NKomVG ist im ersten Wahlgang eine Mehrheit der Stimmen des Gremiums (8 Mitglieder) zu erreichen. Es wurde daher ein zweiter geheimer Wahlgang durchgeführt. In diesem entfallen 4 Stimmen auf Ratsfrau KULA und 3 Stimmen auf Ratsherrn GERLACH. Im zweiten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit. Ratsfrau AMRI-HENKEL fragt, ob Ratsfrau KULA die Wahl annehmen werde. Diese nimmt die Wahl zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden an.
Beschluss:
Der Ausschuss für Gleichstellung wählt Ratsfrau KULA zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.
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