Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Auf Nachfrage von Herrn Soldan, erläutert Herr Wiebe, dass die den Anträgen beigefügten Angebote nach Erfahrungswerten und Plausibilität geprüft werden. Es werden aber keine zusätzlichen vergleichenden Angebote durch die Verwaltung eingeholt.
Zum Antrag des MTV Treubund Lüneburg zur Rasenrenovation ergänzt Herr Wiebe, dass es sich nicht wie im Antrag genannt, um den Sportplatz Uelzener Straße handelt, sondern sich herausgestellt hat, dass der Sportplatz Hasenburger Grund gemeint war. Der Sportplatz Hasenburger Grund sei jedoch, anders als der Sportplatz Uelzener Straße, sehr wohl förderfähig. Wie er im Vorwege der Sitzung mit Herrn Deja bereits besprochen hat, wird sich der Vorschlag der Verwaltung daher auf die noch zu vergebende Restsumme von 800,- € verändern. Die Verwaltung kann in Aussicht stellen, dass sich dieser Betrag erhöht, sollten andere gewährte Zuschüsse nach Endabrechnung (1/3-Regelung) geringer ausfallen. Dieser Vorschlag wird von den Ausschussmitgliedern begrüßt, der Beschlussvorschlag entsprechend ergänzt.
Beschluss: Die Mitglieder des Sportausschusses beschließen einstimmig, dem RuF Lüneburg für die Erweiterung des beheizten Tränkesystems 2.100 € sowie dem Austausch eines Gasheizungsautomaten 700 €, dem MTV Treubund Lüneburg für die Erneuerung der Heizungsanlage im Tribünengebäude 4.500 €, für die Erneuerung eines defekten Warmwasserspeichers 2.700 € sowie für die Erneuerung Tribünendach Sportpark Uelzener Straße 5.900 €, dem TuS Erbstorf für einen Ersatzneubau zur Aufbewahrung von Trainings- und Arbeitsmaterial 9.000 €, dem VfL Lüneburg für die Neuinstallation eines Gasbrennwertgerätes 2.100 €, dem Ochtmisser Sportverein für die Erneuerung der Zaunanlage 2.200 €, als Zuschuss zu gewähren. Zusätzlich wird dem MTV Treubund Lüneburg für die Rasenrenovation der Sportplatzanlage Hasenburger Grund ein Zuschuss von 800,- € gewährt, der ggf. aufgestockt wird, sollten andere hier gewährte Zuschüsse nach Endabrechnung niedriger ausfallen.
Eine Auszahlung kann erst nach Genehmigung des Haushaltes 2017 erfolgen
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