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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt in die Thematik ein. Sie erinnert daran, dass
sich der Ausschuss bereits mehrfach mit der Thematik befasst habe. Die zuerst
angestrebte Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen bezüglich einer
Bestandsaufnahme kam nicht zustande, weil es sich schnell zeigte, dass diese
Voruntersuchungen zu aufwändig und umfangreich sein würden. Der Planungsauftrag
wurde nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel an ein geeignetes
Planungsbüro vergeben. Die
vorgenommene Bestandsaufnahme wurde dem Ausschuss bereits dargelegt. In der heutigen
Sitzung werden die Planungsinhalte, die aus der Bestandsaufnahme und den vorgefundenen
städtebaulichen Missständen entwickelt wurden, vorgetragen. Wenn in der heutigen
Sitzung den Planungsinhalten zugestimmt wird, wird damit zunächst nur die
Grundlage geschaffen, um einen Antrag zur Aufnahme in das
Städtebauförderprogramm beim Nds. Innenministerium stellen zu können. Man ist
bemüht, in das Programm 2003 aufgenommen zu werden. Insofern ist das heute nur
ein 1. Schritt. Da von den 300
Mio. € Bundesmittel nur 40 Mio. € für die alten Bundesländer zur Verfügung
gestellt werden, kann eine positive Entscheidung über eine Aufnahme noch nicht
abgeschätzt werden. Erst mit einer Aufnahme in das Programm werden die
Modalitäten bezüglich des Bewilligungsrahmens und der Zeiträume aufgegeben. Im
Anschluss daran können dann Förderanträge gestellt werden. Wenn ein Programmaufnahmeantrag
bestätigt wird, ist im weiteren Verfahren ein Satzungsbeschluss erforderlich,
der das heute vorgestellte umfangreiche Planwerk beinhaltet. Die aus den
politischen Diskussionen hervorgehenden Anregungen werden noch in das Planwerk
eingearbeitet. Das endgültige Planwerk wäre Bestandteil eines
Satzungsbeschlusses und würde in diesem Zusammenhang veröffentlicht und vervielfältigt.
Mit den
vorbereitenden Untersuchungen war die Bürogemeinschaft Henschke · Klobe + Patt · Stöhr
beauftragt. Herr Henschke als Architekt hat vor Ort die Bestandsaufnahme durchgeführt.
Herr Patt – Stadtplaner – wird die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen
vortragen. Herr Patt –
Büro Henschke · Klobe + Patt · Stöhr – stellt anhand
des aushängenden Planwerks den Bericht über das Ergebnis der vorbereitenden
Untersuchung detailliert vor. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt, dass für die Haus- und Grundbesitzer innerhalb
eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes als rechtliche Auswirkung
eintritt, dass in das Grundbuch Sanierungsvermerke eingetragen werden. Die
daraus resultierenden Auswirkungen werden aufgezeigt. Verdeutlicht
wird noch einmal, warum das Sanierungsgebiet nicht zu weiträumig gefasst werden
sollte. Eine genaue partielle Abgrenzung des Gebietes wird erst mit dem Satzungsbeschluss
erforderlich, so dass über Herein- oder Herausnahme einzelner Grundstücksparzellen
noch entschieden werden kann. Ratsherr
Meihsies bedauert es, dass dem seinerzeit vorgetragenen Vorschlag seiner Fraktion,
die Straßenzüge Ilmenaustraße / Am Berge mit in das Sanierungsgebiet
einzubringen, nicht gefolgt wurde. So läuft man Gefahr, dass man sich in 10
Jahren erneut über ein Sanierungsgebiet unterhalten muss. Stadtbaurätin
Gundermann erinnert daran, dass sich auch der Ausschuss mehrheitlich
gegen eine zu große Ausweitung des Gebietes ausgesprochen habe. Ziel war es,
ein bestimmtes Maß zu finden und ein nicht zu großes Gebiet abzustecken. Nicht
unerwähnt bleiben sollte hierbei auch, dass der Straßenzug Am Berge in den
letzten Jahren erst grundlegend erneuert wurde. Die Einbeziehung einzelner
Gebäude am Rande des Sanierungsgebietes sollte auf Einzelfälle beschränkt
bleiben. Die Entscheidung, das Sanierungsgebiet auf das vorgestellte Gebiet zu
beschränken, wird auch aus heutiger Sicht weiterhin als richtig angesehen. Bürgermeisterin
Schellmann verdeutlicht,
dass die Einbeziehung von Grundstücken in ein Sanierungsgebiet für die
Eigentümer auch mit Einschränkungen verbunden ist. Um eine solche Einschränkung
zu rechtfertigen, bedarf es eines starken öffentlichen Interesses. Dabei
handelt es sich immer um einen Abwägungsprozess. Ratsherr
Dörbaum erinnert daran, dass die Anregung zur Aufnahme weiterer Straßenzüge
seinerzeit aufgenommen wurde. Randbereiche des jetzigen Sanierungsgebietes
wurden in der Voruntersuchung auch berücksichtigt. Einigkeit bestand darin,
dass ein Zusammenhang des Gebietes noch erkennbar bleiben muss. Der Intension,
auch angrenzende Grundstücke, die ähnliche Strukturen und Probleme wie im
Sanierungsgebiet selbst aufweisen, in die Untersuchung einzubeziehen, wurde
gefolgt. Das wird auch dadurch dokumentiert, dass in den Randbereichen einzelne
Grundstücke nachträglich einbezogen wurden. Insofern wurde der seinerzeitigen
Anregung der GRÜNEN-Fraktion Rechnung getragen. Herr Patt –
Büro Henschke · Klobe + Patt · Stöhr - trägt zu den
Kosten vor, dass man von ca. 28 Mio. € Kosten ausgehe. Diese werden auf einen
Zeitraum von 10 – 15 Jahren zu verteilen sein. Bei einem geschätzten
Sanierungszeitraum von 12 Jahren würde es bedeuten, dass die Stadt selbst für
die Bezuschussung einen jährlichen Betrag von ca. 265.000 € bereitstellen
müsste. Stadtbaurätin
Gundermann weist darauf hin, dass der ermittelte Sanierungskostenaufwand
auf einer sehr grob gehaltenen Schätzung beruht. Die Summenermittlung war für
die Stellung des Orientierungsantrages erforderlich. Die Schätzung bezieht sich
nur auf die vorhandene Bausubstanz. Nicht enthalten sind Sanierungskosten
innerhalb des öffentlichen Raumes. Auch den Umzug der Hauptfeuerwache
beinhaltet die Schätzung nicht. Innerhalb der Bausubstanz im Sanierungsgebiet
muss von vielen verdeckten Mängeln ausgegangen werden. Durch die Sanierung wird
durch Freilegungen ein sehr hoher Gewinn kulturhistorisch bedeutsamer Details
erwartet. Ratsherr
Meihsies interessiert, was seitens der Politik als Leitbild für die Entwicklung
des Gebietes festgeschrieben werden soll. Insbesondere möchte er wissen, ob das
dort jetzt vorhandene Milieu so erhalten werden soll. Herr Patt –
Büro Henschke · Klobe + Patt · Stöhr - erklärt, dass
die derzeitigen Durchmischungsanteile von jeweils ca. 50 % Gewerbe zu 50 %
Wohnen erhalten bleiben soll. Die Durchmischung macht auch das Flair dieses
Gebietes aus. Ratsherr
Meihsies spricht sich dafür aus, dass genau dieses Ziel der Milieuerhaltung verfolgt
werden sollte. Die Funktionsmischung wird für gut erachtet. Wichtig sei, sich
Gedanken über eine Wettbewerbssituation für die zukünftige Verwendung der
Feuerwehrhauptwache zu machen. Eine Fragestellung dazu ist, ob eine
Konkurrenzsituation zur Kneipenszene am Stintmarkt geschaffen werden soll. Für
wichtig erachtet er, dass über den Ablauf der Sanierung auch eine Dokumentierung
erstellt wird. Stadtbaurätin
Gundermann führt aus, dass durch die vorgenommene Bestandsaufnahme
dokumentiert wird, dass Handlungsbedarf besteht. Wegen der Vielzahl der zu
beachtenden Kriterien kann heute keine Aussage darüber getroffen werden, welche
Nutzungsänderungen sich bei der Sanierung einzelner Objekte ggf. ergeben
können. Heute geht es um die Feststellung, dass für das Gebiet Handlungsbedarf
besteht. Über Einzelmaßnahmen wird zu gegebener Zeit zu reden sein. Auch die
Diskussion über die Verwertung der Feuerwehrhauptwache sollte nicht vorweggenommen
werden. Vorgesehen ist, dass vor einem Satzungsbeschluss eine umfangreiche
Dokumentation erstellt wird, die noch einmal als Diskussionsgrundlage dienen
kann. Zur Frage der
Dokumentation des Sanierungsablaufes weist sie darauf hin, dass zur Sanierung
auch ein Abschlussbericht zu verfassen sein wird. Ratsherr
Körner merkt an, dass einiges in diesem Gebiet schon bewirkt und umgesetzt
wurde. Wichtig ist, dass auch im Brandschutz Maßnahmen ergriffen werden. Er
geht davon aus, dass in diesem Gebiet in Fragen des Brandschutzes großer
Handlungsbedarf besteht. Herr Patt –
Büro Henschke · Klobe + Patt · Stöhr - weist darauf
hin, dass die Zugänglichkeit der einzelnen Wohnungen auch unter dem Aspekt des
Brandschutzes und der Flucht- und Rettungswege untersucht wurde. Bürgermeisterin
Schellmann ist bewusst, dass Handlungsbedarf festgestellt wurde.
Der Absicht und dem Ziel, dass sowohl die Durchmischung in der Nutzung als auch
das derzeitige Milieu so erhalten werden soll, stimmt auch sie zu. Gleichwohl
weist sie darauf hin, dass man stattfindende Veränderungen und Verdrängungen
nur schwerlich wird verhindern können. Ratsherr
Dörbaum verdeutlicht, dass seitens des Ausschusses deutlich gemacht werden muss,
dass man das Sanierungsgebiet will und auch dazu steht, dass man sich der Tatsache
bewusst ist, dass es Geld kosten wird. Gefordert ist aber auch sehr viel
privates Engagement. Seiner
Fraktion ist sehr daran gelegen, die wohl sicherlich einmalige Chance zu
nutzen, um in diesem Gebiet unter Einsatz von Bundes- und Landesmitteln eine
Sanierung vornehmen zu können, wenn auch die bauliche Substanz sich insgesamt
gesehen besser darstellt, als im Sanierungsgebiet “Westliche Altstadt”. Auch
sollte die Chance genutzt werden, zu einer besseren Anbindung der Grünfläche an
der Bastion zu gelangen. Auch wichtig
ist eine Fuß- und Radwegeanbindung zum “Lünepark”. Ob dies in Form einer Holzbrücke
oder ob im Zusammenhang mit der Erneuerung der Reichenbachbrücke eine andere
Lösung gefunden werden kann, müsse noch entschieden werden. Ratsherr
Körner geht davon aus, dass alle politischen Parteien des Rates sich für die Sanierung
des Wasserviertels aussprechen. Insofern befindet man sich auf dem richtigen Wege.
Das Thema sollte nicht politisiert werden. Stadtbaurätin
Gundermann macht deutlich, dass zur Stadtsanierung in dieser Stadt
in diesem Ausschuss immer ein fraktionsübergreifender Konsens erzielt werden
konnte. Dass ist auch wichtig, weil vorbereitende Untersuchungen auch immer als
Ergebnis haben werden, dass es städtebauliche Missstände gibt, die beseitigt
werden sollten. Verkennen darf man in diesem Zusammenhang jedoch auch nicht das
bereits vorhandene Engagement der Eigentümer, die viele Objekte bereits im
Vorfeld saniert haben. Die bauliche
Situation ist eine ungleich andere als die in der “Westlichen Altstadt”. Sie spricht
sich dafür aus, dass, wenn die Aufnahme in das Programm gelingen sollte, dann
die Stadt mit einer öffentlichen Maßnahme als Leitprojekt beginnen sollte. Das
auszuwählende Leitprojekt sollte unter Einbindung der Fraktionen erarbeitet
werden. Bürgermeisterin
Schellmann möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob die Erneuerung
der Kanalisation aufgrund des geschilderten Sanierungsbedarfs der Kanäle
möglicherweise dafür in betracht kommt. Herr Patt –
Büro Henschke · Klobe + Patt · Stöhr - erklärt, dass
viele Kanäle zwar sanierungsbedürftig seien, aber nicht zwingend damit begonnen
werden muss. Ratsherr
Meihsies macht deutlich, dass der Grundkonsens, dass saniert werden soll und
muss, vorhanden sei. Zur Frage der Benennung eines öffentlichen Leitprojektes
bringt er die Forderung seiner Fraktion, für die Umnutzung der freiwerdenden
Feuerwehrhauptwache einen Wettbewerb durchzuführen, in Erinnerung. Dieses
Objekt würde sich als Leitobjekt anbieten. Zur Frage der
Schaffung eines Übergangs zum “Lünepark” macht er im Namen seiner Fraktion
nochmals deutlich, dass die vorgesehene Holzbrücke mit Baukosten von ca.
500.000 € ein klassisches Luxusprojekt sei, zumal der Weg über die
Reichenbachbrücke nur unwesentlich länger sei. Er spricht sich dafür aus, die
vorhandene Unterführung deutlicher als solche kenntlich zu machen. Das könnte
durch bessere Beschilderung und Ausleuchtung erfolgen. Ratsherr Kroll
interessiert, wie die Flächenermittlung durchgeführt wurde, wie hoch die
gewerblichen und die Wohnraummieten derzeit sind und ob die Untersuchung auch
die Aspekte einer Verbesserung der Wärmedämmung im Sinne der
Energiesparverordnung beinhaltet. Herr Patt und
Herr Henschke – Büro Henschke · Klobe + Patt · Stöhr - gehen auf das Verfahren der jeweiligen
Ermittlungen ein. Die Wärmedämmung ist ein berücksichtigtes Bewertungskriterium.
Die Mieten für Wohnraum liegen derzeit zwischen 5,00 – 7,50 €/m², bei
Gewerberäumen liegt der Durchschnitt bei 10,00 – 12,50 €/m². Die Mietpreise
sind jedoch sehr differenziert zu betrachten, weil sie stark von der Lage und
Ausstattung des Objektes abhängig sind. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Im
Anschluss fasst der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung einen der
Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Stadtbaurätin
Gundermann
informiert ergänzend darüber, dass die Stadt mit dem Ergebnis der
vorbereitenden Untersuchung des Sanierungsgebietes "Am Wasser" an
einem bundesweiten Wettbewerb teilgenommen hat. Das Ergebnis wird mit einer Sonderplakette und Urkunde für
Einzelleistungen ausgezeichnet. Die Deutsche Stiftung für Denkmalschutz hat die
Stadt darüber mit Schreiben vom 27.05.2002 (s. Anlage I) informiert. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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