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Auszug - Feststellung der Ergebnisse von vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet "Wasserviertel" und Programmaufnahmeantrag an das Niedersächsische Innenministerium  

 
 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.05.2002    
Zeit: 14:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/0015/02 Feststellung der Ergebnisse von vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet "Wasserviertel" und Programmaufnahmeantrag an das Niedersächsische Innenministerium
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr WiebeAktenzeichen:62 wie
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt in die Thematik ein. Sie erinnert daran, dass sich der Ausschuss bereits mehrfach mit der Thematik befasst habe. Die zuerst angestrebte Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen bezüglich einer Bestandsaufnahme kam nicht zustande, weil es sich schnell zeigte, dass diese Voruntersuchungen zu aufwändig und umfangreich sein würden. Der Planungsauftrag wurde nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel an ein geeignetes Planungsbüro vergeben.

Die vorgenommene Bestandsaufnahme wurde dem Ausschuss bereits dargelegt. In der heutigen Sitzung werden die Planungsinhalte, die aus der Bestandsaufnahme und den vorgefundenen städtebaulichen Missständen entwickelt wurden, vorgetragen. Wenn in der heutigen Sitzung den Planungsinhalten zugestimmt wird, wird damit zunächst nur die Grundlage geschaffen, um einen Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm beim Nds. Innenministerium stellen zu können. Man ist bemüht, in das Programm 2003 aufgenommen zu werden. Insofern ist das heute nur ein 1. Schritt.

Da von den 300 Mio. € Bundesmittel nur 40 Mio. € für die alten Bundesländer zur Verfügung gestellt werden, kann eine positive Entscheidung über eine Aufnahme noch nicht abgeschätzt werden. Erst mit einer Aufnahme in das Programm werden die Modalitäten bezüglich des Bewilligungsrahmens und der Zeiträume aufgegeben. Im Anschluss daran können dann Förderanträge gestellt werden. Wenn ein Programmaufnahmeantrag bestätigt wird, ist im weiteren Verfahren ein Satzungsbeschluss erforderlich, der das heute vorgestellte umfangreiche Planwerk beinhaltet. Die aus den politischen Diskussionen hervorgehenden Anregungen werden noch in das Planwerk eingearbeitet. Das endgültige Planwerk wäre Bestandteil eines Satzungsbeschlusses und würde in diesem Zusammenhang veröffentlicht und vervielfältigt.

Mit den vorbereitenden Untersuchungen war die Bürogemeinschaft Henschke · Klobe + Patt · Stöhr beauftragt. Herr Henschke als Architekt hat vor Ort die Bestandsaufnahme durchgeführt. Herr Patt – Stadtplaner – wird die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen vortragen.

 

Herr Patt – Büro Henschke · Klobe + Patt · Stöhr – stellt anhand des aushängenden Planwerks den Bericht über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung detailliert vor.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass für die Haus- und Grundbesitzer innerhalb eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes als rechtliche Auswirkung eintritt, dass in das Grundbuch Sanierungsvermerke eingetragen werden. Die daraus resultierenden Auswirkungen werden aufgezeigt.

Verdeutlicht wird noch einmal, warum das Sanierungsgebiet nicht zu weiträumig gefasst werden sollte. Eine genaue partielle Abgrenzung des Gebietes wird erst mit dem Satzungsbeschluss erforderlich, so dass über Herein- oder Herausnahme einzelner Grundstücksparzellen noch entschieden werden kann.

 

Ratsherr Meihsies bedauert es, dass dem seinerzeit vorgetragenen Vorschlag seiner Fraktion, die Straßenzüge Ilmenaustraße / Am Berge mit in das Sanierungsgebiet einzubringen, nicht gefolgt wurde. So läuft man Gefahr, dass man sich in 10 Jahren erneut über ein Sanierungsgebiet unterhalten muss.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass sich auch der Ausschuss mehrheitlich gegen eine zu große Ausweitung des Gebietes ausgesprochen habe. Ziel war es, ein bestimmtes Maß zu finden und ein nicht zu großes Gebiet abzustecken. Nicht unerwähnt bleiben sollte hierbei auch, dass der Straßenzug Am Berge in den letzten Jahren erst grundlegend erneuert wurde. Die Einbeziehung einzelner Gebäude am Rande des Sanierungsgebietes sollte auf Einzelfälle beschränkt bleiben. Die Entscheidung, das Sanierungsgebiet auf das vorgestellte Gebiet zu beschränken, wird auch aus heutiger Sicht weiterhin als richtig angesehen.

 

Bürgermeisterin Schellmann  verdeutlicht, dass die Einbeziehung von Grundstücken in ein Sanierungsgebiet für die Eigentümer auch mit Einschränkungen verbunden ist. Um eine solche Einschränkung zu rechtfertigen, bedarf es eines starken öffentlichen Interesses. Dabei handelt es sich immer um einen Abwägungsprozess.

 

Ratsherr Dörbaum erinnert daran, dass die Anregung zur Aufnahme weiterer Straßenzüge seinerzeit aufgenommen wurde. Randbereiche des jetzigen Sanierungsgebietes wurden in der Voruntersuchung auch berücksichtigt. Einigkeit bestand darin, dass ein Zusammenhang des Gebietes noch erkennbar bleiben muss. Der Intension, auch angrenzende Grundstücke, die ähnliche Strukturen und Probleme wie im Sanierungsgebiet selbst aufweisen, in die Untersuchung einzubeziehen, wurde gefolgt. Das wird auch dadurch dokumentiert, dass in den Randbereichen einzelne Grundstücke nachträglich einbezogen wurden. Insofern wurde der seinerzeitigen Anregung der GRÜNEN-Fraktion Rechnung getragen.

 

Herr Patt – Büro Henschke · Klobe + Patt · Stöhr - trägt zu den Kosten vor, dass man von ca. 28 Mio. € Kosten ausgehe. Diese werden auf einen Zeitraum von 10 – 15 Jahren zu verteilen sein. Bei einem geschätzten Sanierungszeitraum von 12 Jahren würde es bedeuten, dass die Stadt selbst für die Bezuschussung einen jährlichen Betrag von ca. 265.000 € bereitstellen müsste.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass der ermittelte Sanierungskostenaufwand auf einer sehr grob gehaltenen Schätzung beruht. Die Summenermittlung war für die Stellung des Orientierungsantrages erforderlich. Die Schätzung bezieht sich nur auf die vorhandene Bausubstanz. Nicht enthalten sind Sanierungskosten innerhalb des öffentlichen Raumes. Auch den Umzug der Hauptfeuerwache beinhaltet die Schätzung nicht. Innerhalb der Bausubstanz im Sanierungsgebiet muss von vielen verdeckten Mängeln ausgegangen werden. Durch die Sanierung wird durch Freilegungen ein sehr hoher Gewinn kulturhistorisch bedeutsamer Details erwartet.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, was seitens der Politik als Leitbild für die Entwicklung des Gebietes festgeschrieben werden soll. Insbesondere möchte er wissen, ob das dort jetzt vorhandene Milieu so erhalten werden soll.

 

Herr Patt – Büro Henschke · Klobe + Patt · Stöhr - erklärt, dass die derzeitigen Durchmischungsanteile von jeweils ca. 50 % Gewerbe zu 50 % Wohnen erhalten bleiben soll. Die Durchmischung macht auch das Flair dieses Gebietes aus.

 

Ratsherr Meihsies spricht sich dafür aus, dass genau dieses Ziel der Milieuerhaltung verfolgt werden sollte. Die Funktionsmischung wird für gut erachtet. Wichtig sei, sich Gedanken über eine Wettbewerbssituation für die zukünftige Verwendung der Feuerwehrhauptwache zu machen. Eine Fragestellung dazu ist, ob eine Konkurrenzsituation zur Kneipenszene am Stintmarkt geschaffen werden soll. Für wichtig erachtet er, dass über den Ablauf der Sanierung auch eine Dokumentierung erstellt wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass durch die vorgenommene Bestandsaufnahme dokumentiert wird, dass Handlungsbedarf besteht. Wegen der Vielzahl der zu beachtenden Kriterien kann heute keine Aussage darüber getroffen werden, welche Nutzungsänderungen sich bei der Sanierung einzelner Objekte ggf. ergeben können. Heute geht es um die Feststellung, dass für das Gebiet Handlungsbedarf besteht. Über Einzelmaßnahmen wird zu gegebener Zeit zu reden sein.

Auch die Diskussion über die Verwertung der Feuerwehrhauptwache sollte nicht vorweggenommen werden. Vorgesehen ist, dass vor einem Satzungsbeschluss eine umfangreiche Dokumentation erstellt wird, die noch einmal als Diskussionsgrundlage dienen kann.

Zur Frage der Dokumentation des Sanierungsablaufes weist sie darauf hin, dass zur Sanierung auch ein Abschlussbericht zu verfassen sein wird.

 

Ratsherr Körner merkt an, dass einiges in diesem Gebiet schon bewirkt und umgesetzt wurde. Wichtig ist, dass auch im Brandschutz Maßnahmen ergriffen werden. Er geht davon aus, dass in diesem Gebiet in Fragen des Brandschutzes großer Handlungsbedarf besteht.

 

Herr Patt – Büro Henschke · Klobe + Patt · Stöhr - weist darauf hin, dass die Zugänglichkeit der einzelnen Wohnungen auch unter dem Aspekt des Brandschutzes und der Flucht- und Rettungswege untersucht wurde.

 

Bürgermeisterin Schellmann ist bewusst, dass Handlungsbedarf festgestellt wurde. Der Absicht und dem Ziel, dass sowohl die Durchmischung in der Nutzung als auch das derzeitige Milieu so erhalten werden soll, stimmt auch sie zu. Gleichwohl weist sie darauf hin, dass man stattfindende Veränderungen und Verdrängungen nur schwerlich wird verhindern können.

 

Ratsherr Dörbaum verdeutlicht, dass seitens des Ausschusses deutlich gemacht werden muss, dass man das Sanierungsgebiet will und auch dazu steht, dass man sich der Tatsache bewusst ist, dass es Geld kosten wird. Gefordert ist aber auch sehr viel privates Engagement.

Seiner Fraktion ist sehr daran gelegen, die wohl sicherlich einmalige Chance zu nutzen, um in diesem Gebiet unter Einsatz von Bundes- und Landesmitteln eine Sanierung vornehmen zu können, wenn auch die bauliche Substanz sich insgesamt gesehen besser darstellt, als im Sanierungsgebiet “Westliche Altstadt”. Auch sollte die Chance genutzt werden, zu einer besseren Anbindung der Grünfläche an der Bastion zu  gelangen. Auch wichtig ist eine Fuß- und Radwegeanbindung zum “Lünepark”. Ob dies in Form einer Holzbrücke oder ob im Zusammenhang mit der Erneuerung der Reichenbachbrücke eine andere Lösung gefunden werden kann, müsse noch entschieden werden.

 

Ratsherr Körner geht davon aus, dass alle politischen Parteien des Rates sich für die Sanierung des Wasserviertels aussprechen. Insofern befindet man sich auf dem richtigen Wege. Das Thema sollte nicht politisiert werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass zur Stadtsanierung in dieser Stadt in diesem Ausschuss immer ein fraktionsübergreifender Konsens erzielt werden konnte. Dass ist auch wichtig, weil vorbereitende Untersuchungen auch immer als Ergebnis haben werden, dass es städtebauliche Missstände gibt, die beseitigt werden sollten. Verkennen darf man in diesem Zusammenhang jedoch auch nicht das bereits vorhandene Engagement der Eigentümer, die viele Objekte bereits im Vorfeld saniert haben.

Die bauliche Situation ist eine ungleich andere als die in der “Westlichen Altstadt”.

Sie spricht sich dafür aus, dass, wenn die Aufnahme in das Programm gelingen sollte, dann die Stadt mit einer öffentlichen Maßnahme als Leitprojekt beginnen sollte. Das auszuwählende Leitprojekt sollte unter Einbindung der Fraktionen erarbeitet werden.

 

Bürgermeisterin Schellmann möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob die Erneuerung der Kanalisation aufgrund des geschilderten Sanierungsbedarfs der Kanäle möglicherweise dafür in betracht kommt.

 

Herr Patt – Büro Henschke · Klobe + Patt · Stöhr - erklärt, dass viele Kanäle zwar sanierungsbedürftig seien, aber nicht zwingend damit begonnen werden muss.

 

Ratsherr Meihsies macht deutlich, dass der Grundkonsens, dass saniert werden soll und muss, vorhanden sei. Zur Frage der Benennung eines öffentlichen Leitprojektes bringt er die Forderung seiner Fraktion, für die Umnutzung der freiwerdenden Feuerwehrhauptwache einen Wettbewerb durchzuführen, in Erinnerung. Dieses Objekt würde sich als Leitobjekt anbieten.

Zur Frage der Schaffung eines Übergangs zum “Lünepark” macht er im Namen seiner Fraktion nochmals deutlich, dass die vorgesehene Holzbrücke mit Baukosten von ca. 500.000 € ein klassisches Luxusprojekt sei, zumal der Weg über die Reichenbachbrücke nur unwesentlich länger sei. Er spricht sich dafür aus, die vorhandene Unterführung deutlicher als solche kenntlich zu machen. Das könnte durch bessere Beschilderung und Ausleuchtung erfolgen.

 

Ratsherr Kroll interessiert, wie die Flächenermittlung durchgeführt wurde, wie hoch die gewerblichen und die Wohnraummieten derzeit sind und ob die Untersuchung auch die Aspekte einer Verbesserung der Wärmedämmung im Sinne der Energiesparverordnung beinhaltet.

 

Herr Patt und Herr Henschke – Büro Henschke · Klobe + Patt · Stöhr - gehen auf das Verfahren der jeweiligen Ermittlungen ein. Die Wärmedämmung ist ein berücksichtigtes Bewertungskriterium. Die Mieten für Wohnraum liegen derzeit zwischen 5,00 – 7,50 €/m², bei Gewerberäumen liegt der Durchschnitt bei 10,00 – 12,50 €/m².

 

Die Mietpreise sind jedoch sehr differenziert zu betrachten, weil sie stark von der Lage und Ausstattung des Objektes abhängig sind.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

Stadtbaurätin Gundermann informiert ergänzend darüber, dass die Stadt mit dem Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung des Sanierungsgebietes "Am Wasser" an einem bundesweiten Wettbewerb teilgenommen hat.  Das Ergebnis wird mit einer Sonderplakette und Urkunde für Einzelleistungen ausgezeichnet. Die Deutsche Stiftung für Denkmalschutz hat die Stadt darüber mit Schreiben vom 27.05.2002 (s. Anlage I) informiert.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:       

  Enthaltungen: