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Auszug - 73. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Hanseviertel-Ost" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.04.2017    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7185/17 73. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Hanseviertel-Ost"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte fünf bis neun werden gemeinsam beraten.

 

Zunächst stellt Herr Rathje vom Planungsbüro ELBBERG das städtebauliche Konzept mit seinen besonderen gestalterischen Merkmalen vor. Anhand der beigefügten Präsentation erläutert er die geplanten Entwicklungen für die Bereiche Wohnen und Gewerbe und weist u. a. auf den geplanten sozialen Wohnungsbau sowie Wegeführungen für den ÖPNV und Fußnger und Fahrradfahrer hin. Stellplätze sollen sowohl ebenerdig als auch in Tiefgaragen ermöglicht werden, passiver Lärmschutz werde notwendig. Die geplanten Festsetzungen sollen dem Erhalt der Altsubstanz sowie des Baumbestandes dienen. Im Übrigen rden Baulinien und Baugrenzen, Festsetzungen zur Geschossigkeit und Gestaltung getroffen. Bestimmte Betriebsarten sowie freistehende Werbeanlagen sollen ausgeschlossen werden. Hecken zur Einfriedung entlang der öffentlichen Verkehrsflächen im Gewerbegebiet seien vorgesehen. Fernerrden 20 % dieser Flächen zu begrünen sein.

 

Die Nachfragen hinsichtlich des Erhalts der Mannschaftsgebäude als Lärmschutz, der Kombination von Flachdächern mit dem Altbestand sowie der Abschaltung von Leuchtwerbung bereits ab 22.00 Uhr werden von Herrn Rathje dahingehend beantwortet, dass in den Bebauungsplänen 153 I und II nur Flachdächer mit Dachbegrünung zugelassen würden. Diese eigneten sich auch für Photovoltaikanalagen.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass der Erhalt der Mannschaftgebäude von Beginn an vorgesehen sei. Das Zeitfenster, in dem das Abschalten von Leuchtwerbung gefordert werden könne, werde er prüfen lassen. Eine Änderung der Festsetzung sei nicht ausgeschlossen.

 

Frau Hanke vom Planungsbüro ELBBERG führt den Vortrag anhand der beigefügten Präsentationen fort und erläutert die geplanten Festsetzungen zum Baumerhalt, Ausgleich und Artenschutz und der damit einhergehenden Festsetzungen. Sie geht insbesondere auf die Vorgaben zum Schutz der vor Ort befindlichen Fledermäuse ein, für die Ersatzquartiere vorgehalten werden müssen. Außerdem stellt sie die externen Ausgleichflächen an der Ilmenau und in Ochtmissen vor.

 

Herr Neumann, Bereich Stadtplanung, stellt die geplanten Festsetzungen für die Teilflächen an der Bleckeder Landstraße vor, die im Wesentlichen vom Erhalt und der einfügenden Ergänzung des Bestandes geprägt sind. Ferner sei eine Verbreiterung der Bleckeder Landstraße vorgesehen, um die Flächen für Fahrradwege zu vergrößern. Darüber hinaus erläutert er anhand der beigefügten Präsentationen die in Vorbereitung befindliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129, in dem Ausgleichflächen herausgenommen und im externen Bestand der Hansestadt Lüneburg nachgewiesen, Grünflächen festgesetzt sowie Entwässerungseinrichtungen verankert würden. Insbesondere die Festsetzung des Regenrückhaltebeckens sei für die gesicherte Erschließung der Flächen der Bebauungspläne Nr. 153 I - III erforderlich. Die Vorlagen für die nächsten Verfahrensschritte zu diesem Bauleitplanverfahren rden für die Mai-Sitzung vorbereitet.

 

Die Nachfragen hinsichtlich der Zulässigkeit von Balkonen, der Zufahrten zu Tiefgaragen und der zulässigen Länge von Baukörpern werden von Herrn Neumann beantwortet.

 

Siehe Änderung gemäß Protokoll vom 15.05.2017

 

Die als Anlage beigefügten Fragen von Ratsherrn von Nordheim werden von Oberbürgermeister Mädge beantwortet. Dabei macht er deutlich, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ihre Flächen ohne Durchführung eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens nur an Kommunen oder kommunal beherrschte Unternehmen verkaufen darf. Dabei sei wesentlich zu berücksichtigen, dass neben den Grunderwerbskosten auch der Abriss und die Erschließungskosten vorfinanziert werden müssten. Dies sei der Stadt nicht möglich, so dass man mit der IDB/Sparkasse einen verlässlichen und aus den Gebieten Hanseviertel I + II bekannten Partner für den Grunderwerb und die Entwicklung gewonnen habe. Es werde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die Entwicklung, die Übertragung der Erschließungsflächen an die Stadt sowie weitere Regelungen, auch zur einvernehmlichen Vergabe der Grundstücke, treffen werde. Interessenten können sich bei der IDB melden. Die Kosten würden durch die IDB kalkuliert und durch die Stabsstelle des Baudezernates, Frau Hobro, geprüft. Welche Kosten dabei konkret Grundstücken zugeordnet würden, solle ebenfalls im städtebaulichen Vertrag ablesbar werden, wobei das Interesse nach bezahlbarem Wohnraum im Vordergrund stünde. Eine Reservierung von Flächen für Baugruppen bleibe ebenfalls dem städtebaulichen Vertrag vorbehalten, werde aber von der Verwaltung befürwortet. Der Vertrag würde dem Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Interessentenliste könne in der Verwaltung eingesehen werden, wobei abgesehen von den Flächen für die LüWoBau und die Sparkassenstiftung Vergaben nur im Einvernehmen erfolgen sollen. Hinsichtlich der Kreditbeschaffung und der Wahl des Notars ist der ufer frei in seiner Entscheidung. Die Nutzung regenerativer Energien werde seitens der Hansestadt Lüneburg befürwortet, der Käufer entscheide aber eigenständig, wie und was er bauen werde. Ein Quartierskonzept und management soller entsprechende Beratung vor Ort sorgen. In die Beratung solle auch die E-Mobilität einbezogen werden, Ladesäulen seien im Gebiet vorgesehen. Doppelstöckige Tiefgaragen seien glich aber nicht vorgeschrieben, da sie nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten. In Bezug auf die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Bereich des geplanten Gewerbegebietes verweist er auf den Anspruch an ein gutes und gesundes Wohnen“ sowie die ebenfalls große Nachfrage an Gewerbeflächen, die allein mit diesen Flächen nicht gedeckt werden könnten. Im Gebiet würden etwa 650 Wohneinheiten entstehen, von denen 210 im preisgünstigen Segment geplant seien.

 

Die Anregungen zur Verringerung des Stellplatzschlüssels wird die Verwaltung dahingehend aufnehmen, dass eine Abfrage im Bereich Hanseviertel I + II erfolgen wird. Außerdem werde man die Rückmeldungen aus der Auslegung im Ausschuss vortragen. Die Erfahrung zeige aber, dass ein zu geringes Angebot an Stellplätzen zur Verdrängung in den öffentlichen Verkehrsraum führe.

 

Konkrete Zusagen zur Abweichung von der Fernwärmeversorgung bei Nutzung von Sonnenenergie könnten nicht gegeben werden. Hier müsste zunächst eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgen. Siehe Änderung gemäß Protokoll vom 15.05.2017.

 

Auf Nachfrage wird zur Aufweitung der Bleckeder Landstraße erläutert, dass man hier eine Velo-Route in Richtung Bahnhof/Bleckede schaffen wolle. Über den zeitlichen Rahmen könne man noch nichts sagen, man wolle zunächst die notwendigen Flächen sichern.

 

 

Beigeordneter Webersinn fasst die Diskussion dahingehend zusammen, dass alle Festsetzungen noch veränderbar seien und somit heute keine abschließenden Regelungen getroffen würden. Änderungsvorschläge würden in das weitere Verfahren einbezogen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschließt:

 

1.Der Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Han-

           seviertel-Ost“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

           Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen

          Plan.

 

2.Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Aus-

           legung wird beschlossen.

         

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst bei zwei Enthaltungen (Bürgermeister Löb, Ratsherr von Nordheim) einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss.

 

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