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Antwort zu 1.: Der bereits 1997 von der Polizei empfohlene Dauerbetrieb hat dazu geführt, dass die zuvor gefährlichen Situationen an der abgeschalteten LSA nicht mehr auftraten. Da seitdem u.a. durch die Ausweitung der Leuphana Universität das Verkehrsaufkommen weiterhin gestiegen ist, wird eine Abschaltung in der Nacht nicht in Erwägung gezogen. Nach Erkundigung des Bereiches 32 bei dem Bereich Straßen- und Ingenieurbau sind keine Probleme festgestellt worden, nach denen es nachts zu Problemen in der Anforderung von Grün aus den Nebenrichtungen kommt.
Antwort zu 2.: Nach Wahrnehmung der Hansestadt Lüneburg sind die Verkehrsbehinderungen deutlich geringer geworden. Die Bauleiterin der LüWoBau gibt an, dass noch in der Anfangsphase die Signalisierungen angepasst worden seien.
Die Notwendigkeit besteht weiterhin (auch nach Aussage des Verkehrssicherungsunternehmens), da der erhebliche Baustellenverkehr vom/auf das Grundstück zu regeln ist und weitere Arbeiten in offener Bauweise Auf der Höhe folgen.
Derzeit ist davon auszugehen, dass die Signalisierung bis zum 30.11.2017 notwendig sein wird.
Antwort zu 3.: Bei den Schildern handelt es sich um eine plakative Darstellung der wichtigsten Ge- und Verbote für das Veranstaltungsgelände Sülzwiesen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung der Hansestadt Lüneburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Volksfesten und Jahrmärkten auf dem Veranstaltungsgelände „Sülzwiesen“ (Volksfest- und Jahrmarktsverordnung) vom 28.02.2008. Die Schilder stehen an der richtigen Stelle, denn sie schließen bewusst, weil sie zum Beispiel am linken Rand des Weges stehen, den Pieperweg nicht mit ein. Die Schilder stehen nur bei Veranstaltungen auf den Sülzwiesen. Nach dem Frühjahrsmarkt bzw. Oktoberfest werden sie wieder entfernt.
Antwort zu 4.: Es erfolgen derzeit regelmäßige Stichprobenkontrollen. Nachdem die Außenbestuhlung der Gewerbebetriebe aufgestellt worden ist, sollen auch noch systematische Kontrollen im Stadtgebiet durch den Zentralen Außendienst erfolgen.
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