Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Es entsteht eine Debatte über die Einteilung der Wahlbereiche in der Stadt. Die Antragsteller führen die bestehende Irritation der Bürger über die unterschiedlichen Wahlbereiche der Stadt und des Landkreises an. Dies könne zu Politikverdrossenheit führen. Sowohl eine Übernahme der Wahlbereiche des Landkreises durch die Stadt als auch eine Anpassung der Wahlbereiche des Kreises an die der Stadt seien denkbar. Da sich die Wahllokale bei einer neuen Einteilung der Wahlbereiche nicht änderten, müssten die Bürger sich nicht umgewöhnen. Zudem gebe es keine spezielle Zusammengehörigkeit von Bürgern innerhalb eines Wahlbezirks. Die Einteilung der Wahlbereiche werde seit vielen Jahren diskutiert. Spätestens am 30.06.2020 müsste die Einteilung der Wahlbereiche für die Wahlen 2021 feststehen, die Debatte dazu müsse rechtzeitig geführt werden. Der Antrag gebe keinen Termin vor, vielmehr solle die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, welcher dem Rat zur Abstimmung vorgelegt werden könne. Derzeit sie die Größe des kleinsten Wahlbereiches 4 in Kaltenmoor gerade noch zulässig. Die Einteilung habe unmittelbare Auswirkungen auf die Chancengleichheit der Kandidaten, da Kandidaten kleinerer Parteien bei zu kleinen Wahlbereichen nicht genug absolute Wählerstimmen gewinnen könnten.
Die Antragsgegner betonen die größere Anzahl an Kandidaten auf den Wahllisten bei der derzeitigen Einteilung in vier Wahlbereiche. Die Bürger hätten sich an diese Einteilung gewöhnt. Politikverdrossenheit speise sich aus anderen Gründen. Insbesondere sei es jedoch noch zu früh, um die Situation 2021 beurteilen zu können.
Oberbürgermeister MÄDGE verweist auf die Stichtagregelung im Gesetz. Der Rat habe die Wahlbereiche anderthalb Jahre vor dem Wahltermin festzulegen. Für die Wahl 2021 müsse sich die Stadt den Wahlbereich 4 in Kaltenmoor ansehen. Evtl. müssten Wilschenbruch und Teile von Hagen hinzugenommen werden. Die Situation könne heute jedoch noch nicht eingeschätzt werden, auch aufgrund der Flüchtlingssituation. Zudem könnten sich die Wahlbereiche des Landkreises bis 2021 ebenfalls ändern. Der Rat könne dem Antrag zustimmen, der Beschluss würde jedoch nicht rechtsverbindlich. Beschluss:
Dem Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU wird bei 13 Gegenstimmen der SPD-Fraktion sowie fünf Enthaltungen der AfD-Fraktion und des Oberbürgermeisters zugestimmt.
(01R, III, 03)
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