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Auszug - Anfrage "Beidseitige Nutzung der Lüner Straße für Radfahrer" (Anfrage der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU vom 20.02.2017, eingegangen am 21.02.2017)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.03.2017    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7143/17 Anfrage "Beidseitige Nutzung der Lüner Straße für Radfahrer" (Anfrage der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU vom 20.02.2017, eingegangen am 21.02.2017)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Doll
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika  03 V ÖPNV und Verkehr
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE beantwortet die Anfrage. Die Lüner Straße sei von der Bardowicker Straße einfahrend bis zur Straße Im Wendischen Dorfe eine Einbahnstraße. Von der Kaufhausbrücke einfahrend bis zur Straße im Wendischen Dorfe sei sie ebenfalls Einbahnstraße. Radfahrer dürften die Lüner Straße zwischen der Kaufhausbrücke und der Rote-Hahn-Straße im Gegenverkehr nutzen.

Die Breite der Lüner Straße zwischen der Bardowicker Straße und der Rote-Hahn-Straße variiere zwischen 5,2 m bis 6 m. Die Fahrbahn verjünge sich zwischen der Koltmannstraße und dem Geschäft Schuhhaus Schnabel auf 5,20m, bevor sie sich an der Bardowicker Straße wieder auf 5,75m aufweite. Im Einmündungsbereich von der Bardowicker Straße in die Lüner Straße befänden sich bis zur Koltmannstraße auf der rechten Seite 8 Stellplätze. Für die Freigabe für Fahrräder in Gegenrichtung bedürfe es eines Verkehrszeichens. Grundvoraussetzung für die Öffnung der Lüner Straße für Radfahrer in Gegenrichtung von der Straße Am Stintmarkt hoch zur Bardowicker Straße sei die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Lüner Straße. Zudem müsse die Polizei neben weiteren Beteiligten angehört werden.

Baulich sei eine Fahrspurbreite von 3 m mit entsprechenden Ausweichmöglichkeiten vorgeschrieben. Bei einer Fahrbahnbreite von 5,75 m blieben 2,75 m für Fahrradfahrer. Bei Breite von 5,20 m bis 6 m verbleibe nach Abzug der Parktiefe von 2 m eine Fahrspurbreite von 3,2 m bis 4 m. Um eine konfliktfreie Begegnung zwischen ausfahrenden Radfahrern aus der Lüner Straße zu ermöglichen seien die ersten vier bis fünf Parkplätze gegenüber dem Geschäft Schuhhaus Schnabel aufzuheben. Damit werde eine sichere Ausweichmöglichkeit für Radfahrende vor der Hausecke des Geschäfts Schuhhaus Schnabel geschaffen. Gleichzeitig solle der zurzeit 1,5 m breite Gehweg bis zum Gebäude Lüner Straße 1A etwas verbreitert werden. Die Stadt schlage ein Vorgehen in zwei Bauabschnitten vor. Um r Radfahrer eine Freigabe in Gegenrichtung zur ermöglichen, müssten Stellplätze aufgehoben, Markierungen geändert und ein Fahrbahnteiler markiert werden. Dazu sei die Gehwegverbreitung an der Lüner Straße erforderlich. Derzeit werde geplant, die Bardowicker Straße von der Lüner Straße bis zum Markt umzugestalten und die Höhe auf ein Niveau zu bringen. Die Umsetzung dieser Maßnahme sei für 2018 geplant. Zeitgleich könne die Lüner Straße ebenfalls angepasst werden. Es sei mit Kosten von etwa 10.000 € bis 20.000 € zu rechnen, davon entfielen etwa 2.000 € auf die Änderungen der Markierungen und etwa 10.000 € auf die Verbreiterung des Gehwegs.

 

Die Verwaltung werde eine entsprechende Vorlage für den Verkehrsausschuss erstellen.

 


Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

(01R, III, 03V)

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage Lüner Straße (4551 KB)