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Beratungsinhalt:
Der Betreiber des Radspeicher, Herr Malte Meyners, stellt das geplante Umbauvorhaben sowie beispielhaft vergleichbare Bauten in anderen Städten anhand der in Anlage 1 beigefügten Präsentation vor.
Fördermöglichkeiten können vermutlich nicht in Anspruch genommen werden. Nach Gesprächen mit entsprechenden Projektträgern müsste es sich bei den Umbauten um eine Art „Leuchtturmprojekt“ handeln, welches ein Alleinstellungsmerkmal aufweist, wie z.B. Außendisplays auf denen die Nutzerzahlen aktuell ausgewiesen werden, die Bedienung mit Hilfe einer zu programmierenden App oder die Förderung der Elektromobilität durch Lademöglichkeiten in Schließfächern.
Im Anschluss erfolgt eine rege Diskussion bezüglich der Notwendigkeit und des Umfangs der Baumaßnahme.
Herr Beigeordneter Pauly bemängelt die aus seiner Sicht unzureichende Aufschlüsselung der Ausgaben und Einnahmen hin. Der Betrag der Ausgaben im Jahr 2017 in Höhe von EUR 324.000 bzw. EUR 60.000 sei nicht nachvollziehbar bzw. nicht maßvoll.
Die weitere Diskussion befasst sich im Wesentlichen mit folgenden Aspekten: - Aufteilung der Kosten auf Bauabschnitte (Ober- und Untergeschoss). Dies ist nach Ausführungen von Herrn Moßmann nicht sinnvoll, da bei einem späteren Einbau nicht gewährleistet werden kann, dass das gleiche System, wie im ersten Bauabschnitt verbaut werden kann. Dies würde entweder zu zwei abweichenden Systemen in den verschieden Etagen oder zu Anpassungskosten im ersten Bauabschnitt führen. - Notwendigkeit einer Fußgängerbrücke (Kosten ca. EUR 95.000). Der hintere Bereich des Oberdecks ist nur mit sehr langen Wegen vom bzw. zum Bahnsteig zu erreichen. - Umfangreiche Neuvergitterung. Diese wird anhand der Bilder (Präsentation) dargestellt. - Einnahmesituation. Der Betreiber Herr Meyners stellt dar, dass bei den derzeitigen Tarifen ca. Einnahmen in Höhe von EUR 50.000 – EUR 60.000 pro Jahr erzielt werden, wobei diese Werte sehr vage geschätzt sind. Nach Neuverhandlung mit dem AStA Lüneburg 2016 sind die Einnahmen noch einmal gesunken. Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass es sich bei dem Fahrradparkhaus nicht um ein Gewinngeschäft handelt, sondern ähnlich wie beim ÖPNV um eine Subventionierung. - Nachtverschluss. Die Anzahl der Diebstähle ist nach Aufhebung des Nachtverschlusses in einem Teil des Unterdecks angestiegen. Eine Ausweitung die technischen Gegebenheiten wie beim Nachtverschluss auf das gesamte Parkhaus ist technisch nicht möglich.
Beschluss: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform nimmt Kenntnis.
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