Bürgerinformationssystem
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Anfrage von Herrn Rieckmann, Neue Sülze 4, Lüneburg, für die Wohnungseigentümergemeinschaft Neue Sülze 4 – 4d und die Bewohner der Anlage:
Ich bitte, die Baugenehmigung für das Bauvorhaben Neue Sülze 3 zu widerrufen.
Begründung: Die Ausfahrt für die Autos aus den 14 geplanten Stellplätzen auf die Straße ist zu schwierig und ohne Störung des dichten Verkehrs auf der Neuen Sülze nicht möglich. Unfälle sind zu erwarten. Für die Anwohner ist eine zu hohe Lärmbelästigung zu erwarten, da die 14 Autos bei der Ausfahrt aus dem geplanten Carport eine Steigung von 4 m überwinden müssen. Da das Verlassen des Grundstücks für Autos ohne Warten meist nicht möglich sein wird, kann es in der Toreinfahrt und im Garten zu Staus kommen, während deren das Laufenlassen der Motoren weiteren Lärm erzeugen.
Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Webersinn, erläutert, dass Verwaltungsakte nicht ohne weiteres widerrufen werden können, da der Adressat des Bescheides ein Recht auf dessen Fortbestand habe. Drittbetroffenen sei der Klageweg möglich.
Stadtbaurätin Gundermann fügt hinzu, dass das Bauvorhaben aufgrund des öffentlichen Interesses im Ausschuss vorgestellt worden sei, die fachliche Prüfung und Entscheidung obliege der Verwaltung. Die Nachbarn seien im Verfahren beteiligt worden. Auch die Baugenehmigung hätten die Nachbarn erhalten mit dem Hinweis auf die ihnen zustehenden Rechtsmittel. Ein Widerruf der Baugenehmigung sei nicht möglich.
Beigeordneter Webersinn stellt heraus, dass diese Antwort unbefriedigend für den Fragenden sei, man sei aber an Recht und Gesetz gebunden.
Damit ist die Einwohneranfrage beantwortet.
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