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Beratungsinhalt:
Bezüglich der ersten Frage erklärt Fachbereichsleiter Müller, dass die Regelung vor dem Bau getroffen worden wäre. Für die Erstellung des Wirtschaftskonzeptes seien der Landkreis und der auszuschreibende Betreiber zuständig. Das Konzept sei der Stadt nach endgültiger Fertigstellung zur Verfügung zu stellen und bilde die Grundlage der finanziellen Beteiligung der Stadt. Der Landkreis sei als Eigentümer zur Unterhaltung der Halle verpflichtet. Die Betriebskosten habe der Besitzer der Halle zu tragen. Dazu in der Ratssitzung am 15.12.2016 vorgetragen worden.
Er kommt auf die zweite Frage zu sprechen und verweist auf die Vorträge in der Ratssitzung am 15.12.2016. Der Landkreis wolle den Betrieb der Halle öffentlich ausschreiben.
Zur dritten Frage über die Beweggründe des Investors wäre in der Ratssitzung am 15.12.2016 vorgetragen worden. Es werde kein neuer Investor gesucht, das Bauvorhaben solle durch den Landkreis öffentlich ausgeschrieben werden.
Die vierte Frage betreffend teilt er mit, dass die Stadt keine Zahlungen an den Investor geleistet habe. Der Rat habe sich am 15.12.2016 mit den bisherigen Leistungen des Investors sowie mit den in Frage fünf genannten Mehrkosten befasst.
Im Zusammenhang mit der sechsten Frage sei in der Ratssitzung am 15.12.2016 über die Eindämmung von Mehrkosten durch ein intensives Controlling berichtet worden. Eine Deckelung der Kosten sei nicht vorgesehen gewesen. Der Landkreis als Bauherr behalte sich vor, von der Errichtung der Halle abzusehen, sofern die Baukosten nach Ausschreibung 9,6 Millionen Euro überschritte. Das Budget sei mit dem Ratsbeschluss am 15.12.2016 festgelegt worden.
Bei der in Frage sieben aufgegriffenen Bauweise sehe die bisherige Bauplanung eine einfache Industriebauweise vor, die die Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung erfüllt. Fragen zu alternativen Baukonzepten und der aktuellen technischen Ausstattung seien an den Kreis als Bauherrn zu richten.
Bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten in Frage acht werde die Halle so ausgelegt sein, dass theoretisch jede Veranstaltung dort stattfinden könnte. Dies gelte insbesondere für Konzerte und Sportveranstaltungen. Inwieweit es eine Nachfrage für kleinere Veranstaltungen tatsächlich gebe, etwa Hochzeiten, lasse sich nicht beantworten.
Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass der Kreistag sich am 06.03.2017 mit dem Thema befassen werde. Beschluss:
Der Rat nimmt Kenntnis.
(01R, II, 02, III, 03V) |
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