Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
TOP 8.1 Anpassung der Anlage 1 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung
Herr Wiebe führt aus, dass die Anlage 1 aufgrund geänderter Leistungen im Bereich des ALG II/Sozialgeld entsprechend ab dem 01.01.2017 angepasst wurde. Es handelt sich um eine begünstigende Regelung für die Eltern, da sich die Einkommensgrenze erhöht.
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