Bürgerinformationssystem
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1. Welches Planungsbüro wurde wann beauftragt?
Es ist bisher noch keine Beauftragung erfolgt.
2. Wie ist das Leistungsbild und der -umfang?
Das Leistungsbild entspricht § 23 der aktuellen Honorarordnung (HOAI, 2013).
3. Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?
Für die Erarbeitung des Landschaftsplans sind maximal 2 Jahre anzusetzen. Aufgrund der relativ guten Datenlage durch den vom Landkreis Lüneburg aktualisierten Landschaftsrahmenplan und vorliegender Biotoptypenkartierung könnte evtl. mit einer kürzeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.
4. Wurde bei der Beauftragung und Vorgehensweise der Leitfaden des Informationsdienstes Naturschutz Niedersachsen zugrunde gelegt.
Der Leitfaden Landschaftsplan aus dem Jahr 2001 wird bei einer Beauftragung berücksichtigt. Dabei ist eine Überprüfung auf heutige Erfordernisse zu beachten.
5. Wie wird das zu beauftragende Gesamtklimagutachten durch den Landschaftsplan berücksichtigt?
Im Landschaftsplan ist das Thematik Klima/Luft ausdrücklich zu behandeln. Ein gesamtstädtisches Klimagutachten stellt dafür eine sehr wichtige Grundlage dar und wird in jedem Fall Berücksichtigung finden. Gutachterliche Aussagen zum Schutzgut Klima geben wertvolle, teilweise grundsätzliche Hinweise und Vorgaben zur Landschafts-, Siedlungs- und Verkehrsplanung und können als unverzichtbar für die Erstellung des Landschaftsplanes betrachtet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Beschluss: Die Anfrage soll schriftlich beantwortet werden.
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