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Auszug - Anfrage zur Aktualisierung des Landschaftsplans (Anfrage vom Ratsherrn Ralf Gros für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 06.12.2016, eingegangen am 06.12.2016 um 18:26 Uhr)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 9.6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 01.02.2017    
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/7018/16 Anfrage zur Aktualisierung des Landschaftsplans (Anfrage vom Ratsherrn Ralf Gros für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 06.12.2016, eingegangen am 06.12.2016 um 18:26 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika  DEZERNAT III
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

1. Welches Planungsbüro wurde wann beauftragt?

 

Es ist bisher noch keine Beauftragung erfolgt.

 

 

2. Wie ist das Leistungsbild und der -umfang?

 

Das Leistungsbild entspricht § 23 der aktuellen Honorarordnung (HOAI, 2013).

 

 

3. Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?

 

Für die Erarbeitung des Landschaftsplans sind maximal 2 Jahre anzusetzen. Aufgrund der relativ guten Datenlage durch den vom Landkreis Lüneburg aktualisierten Landschaftsrahmenplan und vorliegender Biotoptypenkartierung könnte evtl. mit einer kürzeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.

 

 

4. Wurde bei der Beauftragung und Vorgehensweise der Leitfaden des Informationsdienstes Naturschutz Niedersachsen zugrunde gelegt.

 

Der Leitfaden Landschaftsplan aus dem Jahr 2001 wird bei einer Beauftragung berücksichtigt. Dabei ist eine Überprüfung auf heutige Erfordernisse zu beachten.

 

 

5. Wie wird das zu beauftragende Gesamtklimagutachten durch den Landschaftsplan berücksichtigt?

 

Im Landschaftsplan ist das Thematik Klima/Luft ausdrücklich zu behandeln.

Ein gesamtstädtisches Klimagutachten stellt dafür eine sehr wichtige Grundlage dar und wird in jedem Fall Berücksichtigung finden.

Gutachterliche Aussagen zum Schutzgut Klima geben wertvolle, teilweise grundsätzliche Hinweise und Vorgaben zur Landschafts-,  Siedlungs- und Verkehrsplanung und können als unverzichtbar für die Erstellung des Landschaftsplanes betrachtet werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Beschluss:

Die Anfrage soll schriftlich beantwortet werden.