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Auszug - Anfrage zum Schreiben des NABU vom 22.11.2016 (Anfrage vom Ratsherrn Ralf Gros für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 06.12.2016, eingegangen am 06.12.2016 um 18:26 Uhr)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 9.4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.02.2017    
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/7016/16 Anfrage zum Schreiben des NABU vom 22.11.2016 (Anfrage vom Ratsherrn Ralf Gros für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 06.12.2016, eingegangen am 06.12.2016 um 18:26 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika  DEZERNAT III
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

1. Werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem Kompensationsverzeichnis erfasst und ist dieses Verzeichnis öffentlich zugänglich?

 

Im Stadtgebiet sind 73 Einzelflächen in einer Größenordnung von fast 180 ha als Ausgleichsflächen ausgewiesen. Diese sind als Flächen mit zugeordnetem Eingriffsort im städtischen Geoinformationssystem (GIS) vorhanden, welches  jedoch  nicht öffentlich zugänglich ist. Für die Führung des Kompensationsflächenverzeichnisses ist nach § 17, Abs., 6 (BNatSchG, Bundesnaturschutzgesetz) die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Im öffentlich einsehbaren Geoportal des Landkreises sind die Flächen der Hansestadt Lüneburg bisher nicht verzeichnet.

 

2. Seit wann werden diese erfasst?

 

Im städtischen GIS werden die Flächen jeweils nach deren Herstellung seit 7-8 Jahren erfasst. Es sind alle Flächen erfasst, die seit Inkrafttreten der Eingriffsregelung 1993 fertig gestellt wurden. Es findet eine laufende Aktualisierung statt.

 

3. Bis wann soll das Kompensationsverzeichnis um Maßnahmen seit Einführung der gesetzlichen Eingriffsregelung vervollständigt werden?

 

Für die Inhalte des Kompensationsverzeichnisses ist der Landkreis Lüneburg zuständig. Der Punkt wäre beim Landkreis nachzufragen.

 

4. Erfolgt eine Erfolgskontrolle  und in welchen zeitlichen Abstand wird diese vorgenommen.

 

Kontrollen erfolgen laufend durch die Unterhaltungstätigkeit der AGL. Der Bereich Grünplanung ist bemüht die Fläche mindestens einmal jährlich zu begehen, um Fehlentwicklungen wahrzunehmen und ihnen zu begegnen.

 

5. In welchen Fällen wurden Kompensationsmaßnahmen nicht, unvollständig oder nur mangelhaft umgesetzt?

 

Finanzierung und Herstellung von Ausgleichsflächen werden überwiegend durch den Abschluss städtebaulicher Verträge zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Projektentwickler geregelt. Damit wird frühzeitig die Herstellung der Flächen gesichert. Die Maßnahmen werden dann entweder vom Vertragspartner oder der Hansestadt Lüneburg selbst hergestellt.

Im Geltungsbereich von B-Plänen sind öffentliche Ausgleichsflächen nach jetzigem Kenntnisstand vollständig hergestellt bzw. befinden sich in Ausführung.

In Einzelfällen kam es zu Versäumnissen bei notwendigen Nachpflanzungen insbesondere von Bäumen. Vereinzelt wurden Spielflächen in Ausgleichsflächen verlagert. Dieses jedoch nur, wenn die Deckung des Ausgleichsbedarfs nicht bzw. nur unerheblich gefährdet wurde (z.B. Langestückenfeld).

Darüber hinaus entstehen Mängel häufiger auch durch unrechtmäßige Inanspruchnahme von Grünflächen durch private Anlieger.

 

6. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die festgestellten Defizite zu beseitigen und bis wann sollen diese beseitigt werden.

 

Der Bereich Grünplanung hat seit 2015 systematisch damit begonnen (verstärkte Personalsituation), die seit Einführung der Eingriffsregelung 1993 entstandenen Bebauungspläne auf grünordnerische Defizite hin zu überprüfen. Festgestellte Mängel auf öffentlichen Flächen, im Wesentlichen bestehend aus erforderlichen Nachpflanzungen, konnten bereits behoben werden.

Relativ aufwendig gestaltet sich die Bearbeitung unrechtmäßiger Flächenübernahmen durch Privatpersonen. Mit der Bearbeitung dieser Fälle soll in diesem Jahr begonnen werden.

Die Verstöße auf Privatgrundstücken (z.B. Pflanzung einer Nadelgehölzhecke statt der festgesetzten Hecke aus Laubgehölzen) können, wegen des hohen Verwaltungsaufwands und möglicher Einbeziehung juristischer Instanzen, sukzessive, nach Prioritäten bearbeitet  und nur mit dem zur Verfügung stehenden Personal bearbeitet werden.

 

 

Ratsherr Gros begrüßt die Vorgehensweise und fragt nach, ob bei der AGL Dokumentationen vorgehalten würden bzw. ob es Erfolgskontrollen zur Zielerreichung gebe.

 

Herr Strehse erklärt, dass es keine Dokumentationen gebe, er stimme sich mit den Fachkollegen ab.

 

Weitere Nachfragen gibt es nicht.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.