Bürgerinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 21.12.2016    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bebauungsplan Nr. 63 „Laubengröße in Dauerkleingärten“; Beschluss zur Aufhebung der Teilfläche „Hopfengarten“; Antrag des Ratsherrn von Nordheim zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

 

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 19.12.2016 beraten wurde und sich auf eine Teilfläche zwischen dem ehemaligen Gelände der Standortverwaltung und dem heutigen Hanseviertel beziehe. Der Bebauungsplan Nr. 63 sichere den Bestand als Kleingartenfläche. Das Wohnprojekt Gemeinschaft.Sinn habe ursprünglich an der Bleckeder Landstraße ein Gebäude erwerben wollen. Dieses könne bis zum Jahresende jedoch noch nicht von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben und weiter veräert werden. Der Verein Gemeinschaft.Sinn hätte einen Zuschuss erhalten, der jedoch an die Vorlage eines Finanzierungskonzeptes sowie den Nachweis des Grunderwerbs bis zum 31.12.2016 gebunden sei. Daher habe die Stadt nach einem stadteigenen Grundstück gesucht, um dieses Projekt zu ermöglichen. Der Geländestreifen Hopfengarten sei schon vor geraumer Zeit durch die Stadt vom Land Niedersachsen erworben worden. Hier gäbe es ein passendes Grundstück. Der Grunderwerb wurde Mitte November dem Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung empfohlen und entsprechend entschieden. Im chsten Schritt sei zur Schaffung des Baurechts die Aufhebung als Kleingartenfläche erforderlich. Unabhängig davon sei mit den Kleingärtnern besprochen worden, dass die auf der Fläche befindlichen Kleingärtner Bestandsschutz genießen würden. Frei werdenderten rden nicht mehr neu verpachtet. Bei einem Verkauf der Flächerde der Stadt kein Gewinn zufallen, dieser wäre an das Land abzuführen. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hätte Ratsherr von Nordheim den Antrag gestellt, diesen Tagesordnungspunkt an den Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten zur Mitberatung zu überweisen mit der Bitte, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu erörtern und ggf. zu beschließen.

Die Verwaltung schlägt vor, da nach geltendem Recht weder für das Einzelvorhaben noch für die Aufhebung des Bebauungsplans eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, für das Baugrundstück eine Eingriffsbewertung und im Aufhebungsverfahren eine Umweltprüfung durchzuführen.

 

Ratsherr von Nordheim erläutert, er habe mit seinem Antrag lediglich einen Automatismus zur Entwicklung des Gebietes vermeiden wollen. Es sei gut, dass diese Idee nun aufgenommen wurde und eine Eingriffsbewertung bzw. Umweltprüfung durchgeführt werde.

 

Ratsherr Gros schlägt vor, ähnlich dem Verfahren zur Bebauung am Wienebütteler Weg zunächst die Untersuchungsergebnisse auch hinsichtlich klimatischer Folgen vorzulegen, damit man sich ein Bild über die Folgen der Aufhebung machen könne. Man solle das Projekt Gemeinschaft.Sinn nicht als Vorreiter für die Bebauung weiterer Flächen missbrauchen. Im Übrigen solle untersucht werden, welche Bedeutung der Streifen für die umliegenden Baugebiete habe. Er sei davon ausgegangen, dass ein Erhalt der Fläche als Grünfläche vorgesehen re. Man wolle informiert werden, wenn weitere Vorhaben geplant seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass die Aufhebung des Geländestreifens „Hopfengarten“ als Kleingarten nötig wäre, um das Bauvorhaben des Vereins Gemeinschaft.Sinn realisieren zu können. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch vorab durchzuführen sei nicht möglich, die Umweltprüfung solle aber im Aufhebungsverfahren erfolgen. Hinsichtlich weiterer Verkäufe oder Bauvorhaben verweist sie auf die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses, hier in jedem Einzelfall zu entscheiden, da es sich um stadteigene Flächen handeln würde.

 

Ratsherr Minks erklärt, dass man den vorgetragenen Kompromiss der Verwaltung unterstützen wolle. Es gäbe die Zusicherung, dass die Kleingärtner bis zum Schluss auf der Fläche wirtschaften dürften. Das Grundstück biete keine Anhaltspunkte für eine Klimabeeinträchtigung, insofern solle man das Verfahren nicht verlängern. Das würde ansonsten das Projekt Gemeinschaft.Sinn gefährden.

 

Ratsfrau von Haaren gibt zu bedenken, dass man über verschiedene Schritte spreche. Einerseits brauche man die Aufhebung, um auf einer Teilfläche das Bauprojekt Gemeinschaft.Sinn zu ermögliche. Andererseits stelle sich die Frage der Restplanung. Hierüber solle man erst entscheiden, wenn die Umweltprüfung vorliege. Das könne dann wieder im Ausschuss diskutiert werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung den Aufhebungsbeschluss vorbereitet habe, der Verwaltungsausschuss müsse nun über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens entscheiden. Danach würden entsprechende Planunterlagen erstellt einschließlich einer Umweltprüfung. Diese Unterlagen würden ausgelegt, so dass jede Privatperson und alle Verbände die Möglichkeit hätten, hierzu Stellung zu nehmen. Mit dem heutigen Beschluss wolle Sie nur erreichen, dass dieses Verfahren begonnen werden könne. Die Entscheidung über die Verwertung der Flächen läge bei den Gremien. Im Übrigen habe man in den bisherigen Unterlagen auf die Darstellung als Grünland gesetzt, um die Kleingärtner, denen man den Bestandsschutz bis zur Aufgabe der Nutzung zugesichert habe, nicht zu verunsichern. Eine Nachverdichtung zu einem späteren Zeitpunkt sei von Beginn an besprochen gewesen. Eine klimatische Betrachtung der ganzen Stadt sei, bei einer entsprechenden finanziellen Ausstattung durch den Haushalt, möglich.

 

Ratsherr Groshrt aus, dass das gesamte Verfahren unglücklich gelaufen sei und hier eine merkwürde Beteiligungsreihenfolge gewählt worden sei. Er akzeptiere ein Teilaufhebungsverfahren für das Baugrundstück aber nicht für die gesamte Fläche.

 

Stadtbaurätin Gundermann erwidert, dass ein Aufhebungsverfahren für eine derart kleine Fläche nicht zu leisten sei, zumal sie den gleichen Aufwand später für die verbleibende Restfläche noch einmal aufbringen müsste. Dies sei auch wirtschaftlich nicht vertretbar und könne Sie der Verwaltung nicht zumuten. Eine klimatische Betrachtung nur des Baugrundstückes sei in den Augen des Gutachters wie „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“. Aufwand und Nutzen stünden in keinem Verhältnis.

 

Beigeordnete Schellmanngt hinzu, dass man schon von Beginn an über eine Bebauung der Fläche nachgedacht habe. Man solle den Vorschlag der Verwaltung aufgreifen und die Umweltprüfung für die Restfläche durchführen. Es entstünde der Stadt kein Schaden, wenn Gemeinschaft.Sinn dort bauen würde, da dieser Geländestreifen schon immer Teil der Planungen gewesen sei.

 

Ratsherr von Mansberg fasst zusammen, dass man jetzt entscheiden müsse, ob man das Projekt Gemeinschaft.Sinn unterstützen oder verhindern wolle. Darüber hinaus würde erst einmal nichts geschehen, da man heute keine Entscheidungen über Planungen oder Bebauung der Flächen träfe, sondern die Umweltprüfung abwarten könne.

 

Ratsherr Gros empfindet die Zuspitzung als nicht zielführend. Den Aufwand, nur die für den Bau benötigte Fläche als Kleingarten aufzuheben, schätze er nicht allzu hoch ein.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass sich der Antrag des Ratsherrn von Nordheim lediglich darauf beziehe, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden solle. Gegenstand der Beratung sei folglich nicht die Änderung der Aufhebungsfläche. Sie schlägt noch einmal vor, im Aufhebungsverfahren eine Umweltprüfung nach dem BauGB und eine Eingriffsbewertung für das Bauvorhaben durchzuführen.

 

Hinsichtlich der Flächenabgrenzung für den Aufhebungsbeschluss erklärt Stadtrat Moßmann, dass über Fragen der Bauleitplanung der Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung zu entscheiden habe.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten stellt einstimmig fest, dass dem Antrag von Ratsherrn von Nordheim vom 19.12.2016 zur Teilaufhebung Hopfengarten durch den Vorschlag der Verwaltung für das Baugrundstück Gemeinschaft.Sinn eine Eingriffsbewertung durchzuführen sowie im Aufhebungsverfahren eine Umweltprüfung nach den Vorgaben des BauGB durchzuführen, Rechnung getragen wurde.