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Auszug - Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogrammes der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 14.12.2016    
Zeit: 16:03 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6961/16 Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogrammes der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Kipke, Jürgen  DEZERNAT II
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Erste Stadträtin Lukoschek stellt den Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 anhand der als Anlage 1 beigefügten Präsentation vor.

Folgende Punkte wurden gesondert hervorgehoben:

-          Die Einnahmen aus Gewerbesteuer unterliegen starken Schwankungen, beispielsweise im 4. Quartal 2015 aufgrund einer Neuveranlagung eines großen in Lüneburg ansässigen Unternehmens, die eine hohe Erstattung zur Folge hatte. Mit zeitlichem Verzug wirken sich diese Schwankungen auf die Schlüsselzuweisungen aus.

-          Zum Volumen der Umlagen wird auf den auslaufenden Solidarpakt zum Jahr 2020 hingewiesen, wonach die einigungsbedingte Gewerbesteuerumlage wegfallen wird.

-          Als Folge der im Stadtgebiet aufgenommenen Flüchtlinge wird die Hansestadt Lüneburg in Zukunft insbesondere Aufgaben der Integration zu erfüllen und deren Kosten zu tragen haben, beispielsweise durch Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze. Zur Kostenerstattung der Unterkunftskosten der Asylbewerber und der minderjährigen unbegleiteten Asylsuchenden wird u.a. auf den geltenden Finanzvertrag mit dem Landkreis Lüneburg und die fortlaufenden Verhandlungen hingewiesen, um den Kostenanteil der Hansestadt gering zu halten.

-          Im Finanzhaushalt wird die Priorität der Schulen (inkl. Bildungsfonds) herausgestellt.

-          Zur Ermöglichung einer dauerhaften Entschuldung ist es notwendig, dass die Ergebnisse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, welche nur zahlungswirksame Vorgänge umfassen, die Tilgungen übersteigen. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist man beständig bestrebt durch die konsequente, kritische Betrachtung der zu erfüllenden Aufgaben sowie einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung das Ergebnis zu verbessern. Die positive Entwicklung der laufenden Verwaltungstätigkeit gestaltet sich jedoch zunehmend schwieriger.

 

Im Anschluss an die Präsentation entsteht eine Diskussion in deren Verlauf u.a. auf die zeitlich späte Genehmigung des Haushaltes durch das Ministerium im Sommer und entsprechend die Verfügbarkeit über den gesamten Haushalt, insbesondere in Bezug auf Zuschüsse an Dritte, eingegangen wird. Des Weiteren wird der Bildungsfonds thematisiert.

 


Beschluss:

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation2017 (328 KB)