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Beratungsinhalt:
Ortsbürgermeister Schultz erläutert kurz die Verkehrssituation in der Vögelser Straße und bittet anschließend Frau Kunz (Bereich Ordnung) um einen Bericht.
Frau Kunz teilt mit, dass die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung in der Vögelser Straße eine V85 von 43 km/h ergeben habe. Das bedeute, dass 85 % der Autofahrer diese Geschwindigkeit nicht überschritten hätten. Im Vergleich mit anderen Messungen in Tempo 30-Zonen sei die Verkehrssituation in der Vögelser Straße als unauffällig einzustufen. Es ergebe sich somit auch kein Handlungsbedarf bezüglich etwaiger straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen. Die Auswertung der Daten wurde an den Landkreis Lüneburg und an die Polizei Lüneburg weitergeleitet. Diese seien grundsätzlich für sanktionierende Maßnahmen bei Geschwindigkeitsmessungen zuständig und entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob diese durchgeführt werden.
Auf Anforderung von Ortsbürgermeister Schultz sind die Messergebnisse in geeigneter Weise dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.
Ortsratsmitglied Kiesel fragt, ob derartige Geschwindigkeitsmessungen auch wiederholt werden. Frau Kunz erwidert, dass an Stellen, bei denen keine Auffälligkeiten bestehen, grundsätzlich keine Geschwindigkeitsmessungen wiederholt werden. In der Vögelser Straße wäre dies aber denkbar, wenn die Straße fertig saniert sei.
Ortsratsmitglied Soldan ergänzt, dass als verkehrsberuhigende Maßnahme auch das Aufbringen von Piktogrammen auf der Straße in Betracht käme, insbesondere in einem gewissen Abstand zur Schule am Sandberg. Des Weiteren möchte er wissen, ob in anderen Bereichen in Ochtmissen Geschwindigkeitsmessungen möglich sind (s. Änderung gem. Protokoll vom 15.03.2017). Frau Kunz erläutert, dass auch in der Bernsteinstraße und im Imkerstieg Messgeräte installiert werden. Es gebe eine Vormerkliste, auf der diese Straßen notiert seien.
Ortsratsmitglied Henke fragt, ab wann eine signifikante Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen würde. Frau Kunz teilt mit, dass sich dies nicht allgemein bestimmen ließe. Es würden diverse Faktoren eine Rolle spielen, z. B. die Fahrbahnbeschaffenheit oder ob es sich bei dem Straßenabschnitt um einen Unfallschwerpunkt handeln würde. Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass 50 km/h im Allgemeinen eine signifikante Geschwindigkeitsüberschreitung in Tempo 30-Zonen darstellen würde. Entscheidend sei jedoch die Tatsache, dass man nicht verhindern könne, dass Autofahrer die Verkehrszeichen bzw. Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht einhalten. Das gelte insbesondere auch für die Eltern der Grundschulkinder und die anliegenden Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die Sitzung wird für Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger unterbrochen.
Ortsbürgermeister Schultz bedankt sich bei Frau Kunz für die vorgetragenen Informationen. Ergebnis:
Der Ortsrat nimmt die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung in der Vögelser Straße zur Kenntnis. ALLRIS Dokumente
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