Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ortsbürgermeister Schultz erläutert, dass nach § 92 Absatz 1 Satz 1 NKomVG das älteste anwesende und dazu bereite Ortsratsmitglied die Leitung der Sitzung für die Wahl der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters sowie deren Stellvertretung übernimmt. Dies wäre Ortsratsmitglied Kiesel, der jedoch auf die Leitungsfunktion verzichtet. Stattdessen erklärt sich das nächstälteste Ortsratsmitglied Rose zur Übernahme der Sitzungsleitung bereit.
Ortsratsmitglied Rose fragt den Ortsrat nach Wahlvorschlägen für die Wahl einer Ortsbürgermeisterin oder eines Ortsbürgermeisters.
Ortsratsmitglied Kiesel schlägt Ortsratsmitglied Schultz vor.
Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht.
Ortsratsmitglied Rose fragt den Ortsrat, ob geheime Wahl gewünscht wird. Das ist nicht der Fall. Er lässt daher offen über den Wahlvorschlag abstimmen.
Der Ortsrat wählt einstimmig Ortsratsmitglied Schultz zum Ortsbürgermeister. Er nimmt die Wahl an. Ergebnis:
Der Ortsrat Ochtmissen wählt einstimmig Ortsratsmitglied Schultz zum Ortsbürgermeister. Er nimmt die Wahl an. |
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