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Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der neuen Ortsratsmitglieder gemäß § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)  

 
 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.11.2016    
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Ochtmissen (KKSV), Vögelser Str. 22, 21339 Lüneburg
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

 


Ortsbürgermeister Schultz verpflichtet die neuen Ortsratsmitglieder nach § 91 Abs. 4 Satz 4 NKomVG i. V. m. § 60 NKomVG per Handschlag auf die ihnen obliegenden Pflichten. Anschließend wünscht er allen Ortsratsmitgliedern eine gute Zusammenarbeit und viel Freude bei der Wahrnehmung des Ehrenamtes im Ortsrat in der neuen Wahlperiode.