Bürgerinformationssystem
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Ortsbürgermeister Schultz verpflichtet die neuen Ortsratsmitglieder nach § 91 Abs. 4 Satz 4 NKomVG i. V. m. § 60 NKomVG per Handschlag auf die ihnen obliegenden Pflichten. Anschließend wünscht er allen Ortsratsmitgliedern eine gute Zusammenarbeit und viel Freude bei der Wahrnehmung des Ehrenamtes im Ortsrat in der neuen Wahlperiode. |
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