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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Straßengebundener öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet Lüneburg ab 2019 ff. Aktueller Sachstandsbericht der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 12.09.2016    
Zeit: 16:00 - 18:19 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6798/16 Straßengebundener öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet Lüneburg ab 2019 ff.
Aktueller Sachstandsbericht der Verwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Der Erste Kreisrat, Herr Krumböhmer, trägt r den Landkreis Lüneburg in dessen Eigenschaft als Aufgabenträger für den ÖPNV zu dem Thema vor und berichtet, wie der ÖPNV nach 2019 in der Hansestadt organisiert werden soll. Im Jahr 2019 laufen die derzeitigen Verkehrsverträge mit der KVG/VOG aus und müssen europaweit neu ausgeschrieben werden. Grundlage hierfür ist der neu aufzustellende Nahverkehrsplan, in dessen Erarbeitung die Hansestadt Lüneburg mit einbezogen wird. 

 

Um diesen so qualitativ hochwertig wie möglich gestalten zu können, hat der Landkreis ein Integriertes Mobilitätskonzept ausgeschrieben, für das sich die PTV Group aus Karlsruhe qualifiziert hat. Bereits im kommenden Oktober soll mit einer Bestandserhebung sowie einem Zielvereinbarungsprozess begonnen werden. Als Ergebnis soll in dem Prozess u.a. im gegenseitigen Einvernehmen ein ÖPNV-Grundangebot für den Stadtbusverkehr definiert werden, für dessen Finanzierung ab 2019 letztendlich der Landkreis verantwortlich ist. Für Wünsche, die über dieses Grundangebot hinausgehen, muss die Hansestadt selber finanziell aufkommen.

 

Beigeordneter BLANCK stellt die Frage nach einer fiktiven Situation eines kostenlosen Busverkehrs durch eigene Stadtwerke.

 

Herr Krumböhmerhrt dazu aus, dass in diesem Fall aus dem HVV ausgetreten werden muss, weil dieser die Tarife vorschreibt. Ferner müsste die Differenz zu den real entstehenden Kosten zur Durchführung des Grundangebotes dem Unternehmen voll durch die öffentliche Hand erstattet werden.

 

Herr Krumböhmer antwortet auf die Frage von Herrn DEMUTH, dass auch ein eventuell entstehendes Landesbusliniennetz in die Erstellung des Integrierten Mobilitätskonzeptes mit einbezogen würde.

 

Ratsherr Dr. SCHARF wünscht sich längere Fahrzeiten in den Abendstunden und eine Ausweitung des Angebotes an Sonn- und Feiertagen.

 

Darüber sei bei der Definition des Grundangebotes zu diskutieren. Ziel sollte es aber nach Auffassung von Herrn Krumböhmer sein, ein bedarfsgerechtes und wirtschaftliches Angebot zu schaffen.

 

Beigeordneter PAULY stellt nochmals die Frage nach einem Eigenbetrieb im Buslinienverkehr und ob etwas dagegen spreche, dieses als Inhousegeschäft zur Vermeidung einer Ausschreibung durchzuführen.

 

Sofern die Bedingungen eingehalten werden, ist es möglich, ein sogenanntes Inhousegeschäft zu tätigen. Dazu gibt es zahlreiche Rechtsprechungen zum ÖPNV aus den letzten Jahren, so die Antwort von Herrn KRUMBÖHMER.

 

Ratsherr MEIßNER führt aus, dass der Landkreis schon immer in der Pflicht war, im Rahmen der Daseinsvorsorge ein ÖPNV-Grundangebot zu gewährleisten. Nur wenn darüber hinaus Wünsche bestanden, mussten diese zusätzlich von der Stadt bezahlt werden. Es bleibt dennoch fraglich, was als Basiskonzept betrachtet wird und wie sich der Landkreis Lüneburg in der Pflicht sieht, für einen bedarfsorientierten ÖPNV in der Stadt zu sorgen.

 

Des Weiteren stellt Herr KRUMBÖHMER klar, dass, wenn sich Landkreis und Hansestadt nicht auf ein Grundangebot einigen können, der Gutachter einen Schiedsspruch sprechen wird.

 

Ratsfrau SCHMIDT möchte, dass die Unternehmen, die sich bewerben oder den Zuschlag bekommen, möglichst viele Fahrgäste animieren, mit dem Bus zu fahren und sich nicht auf ihrer vorgegebenen Kostenerstattung ausruhen.

 

Herr Krumböhmer berichtet, dass durch die allgemeine Vorschrift in Zukunft die Busunternehmen mehr beteiligt werden, es also in ihrem eigenen Interesse liegt, so viele Fahrgäste wie möglich zu berdern.

 

Beigeordnete SCHELLMANN fragt nach der Flexibilität des Vertrages, da dieser meist eine bestimmte Laufzeit hat, in der es schwierig ist, Konditionen zu verändern bzw. zu konkretisieren. Dieses Problem soll im bereits  laufenden Prozess minimiert werden.

 

RatsherrB bedankt sich bei Herrn Krumböhmer.

 


 

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Vortrag von Herrn Krumböhmer Kenntnis.