Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Stadtrat Moßmann erläutert das Konzept anhand einer Präsentation (Anlage 1) und merkt dabei an, dass sowohl die Straßenreinigungsverordnung, als auch die Straßenreinigungssatzung zu ändern wären. Er erläutert die bisherige Praxis zur Räumung und zeigt den zusätzlich geplanten Umfang von insgesamt rund 10 Km auf.
Ratsfrau Schmidt sagt, dass die Räumung der Radwege sich in den letzten Jahren bereits verbessert habe und lobt dies.
Ratsherr Srugis merkt an, dass die Schulwege in der Vergangenheit zum Teil nicht geräumt wurden und dass es gut sei, wenn sich dies ändert. Weiterhin fragt er, wie sich dies auf die Gebühren auswirkt.
Herr Sporleder antwortet, dass die Gebührenkalkulation für 2017 momentan in Arbeit sei. In den vergangenen Wintern seien Kosten zwischen 185 T€ und 1,5 Mio € entstanden und durch zusätzliche Kosten von 100 T€ würden sich über einen Schnitt von zehn Jahren keine Auswirkungen auf die Gebühren ergeben. Eine Gebührenanpassung für 2017 durch die zusätzliche Strecke verneint er.
Herr Strehse erläutert, dass sich sämtliche Ansprüche Dritter, bei Unfällen durch nicht erfolgte Räumung, gegen die Stadt und folglich gegen die AGL richten. Die Änderung der Satzung sei notwendig, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Beigeordnete Schellmann fragt, ob die Räumpflicht auch nach erfolgter Räumung und erneutem Schnellfall gelte.
Herr Strehse antwortet, dass es ein Konzept zur Räumung gäbe, welches die einzelnen Strecken nach Prioritäten ordne. Zunächst werden Schul- und Arbeitswege geräumt und anschließend die Nebenstraßen, so dass die Einsätze ohnehin länger dauern.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der AGL die weiteren vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung des Konzeptes „Winterdienst für den sicheren Radverkehr“ einschließlich der notwendigen Änderung der Straßenreinigungssatzung zu treffen, damit das Konzept zum Winter 2016/2017 umgesetzt werden kann.
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