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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig, die Regelung des § 7 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten vom 26.11.2015, in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 17.03.2016 , nachdem Geschwisterkinder im beitragsfreien letzten Kita-Jahr bei der Ermittlung der Geschwisterermäßigung unberücksichtigt bleiben, bis zum 31.07.2016 auszusetzen und die im beitragsfreien letzten Kita-Jahr befindlichen Kinder rückwirkend ab dem 01.01.2016 bis zum 31.07.2016 weiterhin bei der Ermittlung der Geschwisterermäßigung zu berücksichtigen.
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