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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 1 Enthaltung der Fraktion Die Linke:
Die Veränderungssperre Nr. 02-2016 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153 III „Hanseviertel-Ost / Bleckeder Landstraße“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
(61)
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