Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt:
Frau Hesebeck teilt mit, dass die Hansestadt Lüneburg grundsätzlich nicht für die Hamburger Straße unterhaltungspflichtig bzw. verantwortlich sei, da es sich um eine Kreisstraße handeln würde. Die Stadt habe sich hinsichtlich der Errichtung einer Querungshilfe zwischenzeitlich an den Landkreis Lüneburg gewendet. Es konnte verdeutlicht werden, dass es im Bereich Hamburger Straße/Bernsteinstraße Überquerungsschwierigkeiten gebe. Die Hamburger Straße sei stark befahren und mit Bushaltestellen versehen.
Frau Hesebeck stellt eine Entwurfsplanung für die Errichtung einer Querungshilfe vor (siehe Anlage 2, Seite 5 bis 6). Ein genauer Standort der Querungshilfe im Bereich Hamburger Straße/Bernsteinstraße stehe noch nicht fest. Weiterhin müsste die Stadt für die geplante Maßnahme eine Ablöse an den Landkreis Lüneburg leisten. Hier gebe es noch Differenzen zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg. Mit dem Bau der Querungshilfe könne jedoch erst begonnen werden, wenn vom Landkreis Lüneburg eine entsprechende Rückmeldung erfolgt. Ergebnis:
Der Ortsrat Ochtmissen nimmt den Sachstand zur Kenntnis. ALLRIS Dokumente
Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |