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Auszug - Information zum Wohnungsbauprogramm 2021 für die Hansestadt Lüneburg, Teil Ortschaft Ochtmissen  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 30.05.2016    
Zeit: 20:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger
Ort: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger, Vögelser Str. 20, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr ller (Fachbereichsleiter 2 Finanzen) informiert über die Entstehung des Wohnungsbauprogrammes 2021 für die Hansestadt Lüneburg (WBP 2021). Die Rahmenbedingungen wurden im Herbst 2015 dem Rat der Hansestadt Lüneburg vorgestellt. Daraufhin habe der Rat der Stadtverwaltung den Auftrag erteilt, ein Wohnungsbauprogramm für die Stadt auszuformulieren und zur Entscheidung vorzulegen. Am 3. März 2016 habe zu den Inhalten des Wohnungsbauprogrammes eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger im Museum neburg stattgefunden. Danach habe der Rat entschieden, das vorgelegte Wohnungsbauprogramm umzusetzen. Das WBP 2021 ist am 01.04.2016 in Kraft getreten. Einen konkreten Bezug zur Ortschaft Ochtmissen beinhalte das WBP 2021 nicht, gleichwohl besitze es für Ochtmissen als Stadtteil der Hansestadt Lüneburg volle Gültigkeit.

 

Herr ller geht weiter auf die Gründe zur Aufstellung eines Wohnungsbauprogrammes ein. Einerseits bestünden in den Regionen unterschiedliche Entwicklungen im Rahmen der Infrastruktur. Andererseits sei es Aufgabe der Kommunen, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Herr ller stellt weiterhin die Förderbedingungen und Ziele durch Bund, Land und Stadt anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage 1, Seite 1 bis 19).

 

Stadträtin Steinrücke erläutert die ordnungsrechtlichen Möglichkeiten der Landesregierung zur Verbesserung des Mieterschutzes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (siehe Anlage 1, Seite 20 bis 28). Dabei geht sie auf den Inhalt, den Zweck und auf die ltigkeitsdauer der Mietpreisbremse, Kappungsgrenze sowie der Kündigungssperrfrist ein. Die Regelungen könnten aus Gründen der Vereinfachung in einer Rechtsverordnung zusammengefasst werden. Das förmliche Verordnungsverfahren habe im März 2016 begonnen. Das Inkrafttreten der Verordnung werde noch im ersten Halbjahr 2016 angestrebt.

 

Ortsratsmitglied Deja hakt nach, ob der Ortsrat Ochtmissen beim Verfahren zur Aufstellung des WBP 2021 vorab anzuhören gewesen wäre. Stadträtin Steinrücke erwidert, dass der Rat der Hansestadt Lüneburg zunächst nur die Rahmenbedingungen des WBP 2021 beschlossen habe, nicht aber konkrete Flächen. Städtischer Direktor Sorger verweist auf § 94 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und verliest die Vorschrift. Danach habe der Ortsrat kein Anhörungsrecht, was das WBP 2021 betreffe, da die Ortschaft Ochtmissen dazu nicht in besonderer Weise berührt sei. Stattdessen werde der Ortsrat heute ausführlich informiert.

 

Ortsratsmitglied Hufenreuter erkundigt sich nach der Zahl der Wohnungen in Lüneburg, die durch das WBP 2021 geschaffen werden könnten. Herr ller geht anhand einer Studie davon aus, dass ca. 700 Wohneinheiten in den nächsten Jahren umgesetzt werden könnten.

 

Ortsbürgermeister Schultz bedankt sich bei Stadträtin Steinrücke und Herrn Müller für die Informationen, auch wenn die Ortschaft Ochtmissen beim WBP 2021 nicht in besonderer Weise berührt sei. Bereits bei der Aufstellung des WBP 2021 habe man darauf geachtet, inwieweit in Ochtmissen glicherweise entsprechende Maßnahmen entwickelt werden könnten. Darüber hinaus habe der Ortsrat Ochtmissen in seinem Zuständigkeitsbereich auch Maßnahmen zur Nachverdichtung angeregt, z. B. im Altdorf. Im Übrigen stehen noch die F-Planänderung und die Aufstellung eines B-Planes für das Sperli-Gelände aus. Hier warte man weiterhin auf einen neuen Sachstand seitens der Stadtverwaltung.

 

Frau Hesebeck teilt mit, dass in Sachen Sperli-Gelände die öffentliche Auslegung des B-Planes nach den Sommerferien erfolge. Mit den Investoren konnte eine Einigung erzielt werden, so dass das B-Planverfahren weitergehen könne.

 

Ortsbürgermeister Schultz weist daraufhin, dass er in das Thema Sperli-Gelände viel Zeit und Vermittlungsarbeit investiert habe. Der Ortsrat Ochtmissen wurde hierzu auch beteiligt. Es stelle sich jedoch die Frage, in welcher Form der Ortsrat Ochtmissen zu beteiligen sei. Städtischer Direktor Sorger verweist auf § 94 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG. Danach sei der Ortsrat Ochtmissen zu beteiligen und habe ein Anhörungsrecht, was die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des B-Planes betreffe. Insofern werde der Ortsrat Ochtmissen nach § 94 Abs. 2 NKomVG zu gegebener Zeit rechtzeitig angehört.


Ergebnis:

 

Der Ortsrat Ochtmissen nimmt die Informationen zur Kenntnis.

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (128 KB)