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Auszug - Prüfung der Anordnung der Radwegebenutzungspflicht (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.03.2016, eingegangen am 04.04.2016)  

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 11.04.2016    
Zeit: 16:00 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/6615/16 Prüfung der Anordnung der Radwegebenutzungspflicht (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.03.2016, eingegangen am 04.04.2016)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Welz, Franziska  Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

Herr THÖRING erklärt, dass eine erstmalige Überprüfung der Radwegebenutzungspflichten mit Umsetzung der StVO-Novelle 1997 erfolgte, in deren Zuge die Länge benutzungspflichtiger Hochbordradwege von 72 auf 68 km reduziert wurde. Seitdem habe sich durch fortlaufende Überprüfung der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Radwegebenutzungspflicht, insbesondere im Zuge von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen, deren Länge auf 63 km weiter verringert; bei einer parallel dazu erfolgten Ausweitung des Radwegenetzes von 96 auf 100 km. Mit dem Entwurf zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO vom 17.07.2009 sowie mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.11.2010 wurden strengere Maßstäbe zur Beibehaltung der Radwegebenutzungspflicht formuliert. Danach dürfe diese nur noch angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteige. Dies habe die Stadtverwaltung veranlasst, die Thematik am 11.06.2013 in den Arbeitskreis Verkehr (AK Verkehr) einzubringen. Nach mehreren Abstimmungsrunden wurde im AK Verkehr am 11.02.2015 eine Vorgehensweise ausgearbeitet, die vorsehe, dass die Benutzungspflicht auf einseitigen Radwegen in Gegenrichtung weitestgehend aufgehoben bzw. in ein Benutzungsrecht umgewandelt und die Benutzungspflicht an sonstigen Hochbordradwegen nur noch dort beibehalten wird, wo dies unerlässlich ist, wie z.B. am Stadtring. Dem Protokoll zu dieser Sitzung war eine Vorschlagsliste zur zukünftigen Handhabung der Radwegebenutzungspflicht mit der Bitte um Stellungnahme beigefügt worden. Da in der eingeräumten Frist keine Einwände dagegen benannt wurden, sei diese nun weiterhin der aktuelle Handlungsrahmen für die Verwaltung zur Umbeschilderung bzw. Aufhebung von Radwegebenutzungspflichten.


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.