Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ratsherr Dörbaum bittet Stadtbaurätin Gundermann um die Erläuterung der geplanten Nachverdichtung im Bereich Ebensberg.
Stadtbaurätin Gundermann stellt das Gebiet, für das die Änderung des Bebauungsplans geplant ist, vor. Es definiert sich über Grundstücke mit Einzelhäusern, für die eingeschränkte Baufenster vorgegeben sind. Die Grund- und Geschossflächenzahlen lassen nur eine geringe Bebauung mit einem Vollgeschoss zu. Die rückwertigen Grundstücksflächen blieben dadurch frei. Es gäbe derzeit Grundstücksgrößen zwischen 330m² bis 2.040 m² und Gebäudeflächen im Mittel von 110 m². Als Dachformen seien Walm- und Satteldächer vorhanden. Dem Interesse an einer Nachverdichtung wolle man Rechnung tragen, in dem die Baufenster anders gefasst würden. Die Begrenzung nach vorne bliebe erhalten, eine rückwertige Bebauung würde möglich. Die zulässige Anzahl Wohneinheiten wolle man ebenso regeln, wie Dachformen, First- und Traufhöhen. Damit soll der Charakter des Gebietes gesichert werden. In einer Bürgerversammlung wurde entsprechend vorgetragen, die Wünsche der Betroffenen aufgenommen. Im Wesentlichen sei die Verwaltung aber in ihren Vorplanungen bestätigt worden. Die Erschließung rückwertiger Bauten müsse über Baulasten geregelt werden. Ein Verkehrsgutachten solle den Plan begleiten. Nach Abschluss aller Prüfungen wolle man erneut in einer Bürgerversammlung vortragen, heute solle zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Ratsherr Dörbaum erklärt als Ortsvorsteher des Ortsteils Ebensberg, dass man die Bürger mit einbeziehen müsse. Hier ergeben sich Möglichkeiten für den Stadtteil. Dabei sei es wichtig, den Gebietscharakter zu sichern. Er hoffe, dass diese Änderung die letzte Änderung des Bebauungsplanes sei.
Beigeordnete Schellmann stellt heraus, dass durch die unterschiedlich dichte Bebauung der einzelnen Grundstücke, z. B. mit Schuppen, eine zusätzliche Bebauung nur auf einzelnen Grundstücken möglich sei.
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass Nebengebäude zur landwirtschaftlichen Nutzung zur Zeit der Gebietsentwicklung durchaus gewünscht gewesen seien.
Ratsherr Bauer - Ohlberg fragt nach, warum die Nachverdichtung nur für diesen Teilbereich vorgesehen sei.
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass Potential nur auf dieser Fläche gesehen werde und im Übrigen auf den umliegenden Flächen bereits entsprechendes Planrecht bestehe.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Petroll zur den vorhandenen Grundstücksgrößen, erwidert Stadtbaurätin Gundermann, dass diese zwischen 330m² und 2.040 m² groß seien. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt:
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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