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Auszug - Konzeptionelle Weiterentwicklung des Schülerhortes Papenstraße zu einer Jugendhilfemaßnahme  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 06.04.2016    
Zeit: 15:05 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtteilhaus KREDO
Ort: Neuhauserstraße 3, 21339 Lüneburg
VO/6607/16 Konzeptionelle Weiterentwicklung des Schülerhortes Papenstraße zu einer Jugendhilfemaßnahme
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Franke, Jan
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Frau Steinrücke stellt die Beweggründe für die konzeptionelle Weiterentwicklung des Schülerhorts vor. Die Betreuungsbedarfe der Kinder im Hort 10/14 haben sich verändert. Bei immer mehr Kindern der Einrichtung bestehen besondere sozialpädagogische Betreuungsbedarfe. Viele Kinder weisen multiple Problemlagen auf. Des Weiteren erfolgt ein Ausbau von Ganztagsschulen. Die fachliche Diskussion hat sich in Richtung Inklusion weiterentwickelt. Das neue Angebot wird im Rahmen der Hilfen zur Erziehung erbracht. Somit  ist eine Individualisierung des Angebotes auf die sich immer komplexer darstellenden Problemlagen möglich. Hierbei werden die Aspekte Betreuung und pädagogische Arbeit berücksichtigt. Eine Anbindung an das Hilfeplanverfahren gem. §36 SGB VIII ermöglicht es, dass am Einzelfall orientiert der Sozialraumbezug hergestellt werden kann.

Frau Steinrücke weist daraufhin, dass die bisherigen Räumlichkeiten des Horts für eine Nutzung als Jugendhilfeeinrichtung nicht geeignet sind. Nach geeigneten Räumlichkeiten wird gesucht. Herr Franke stellt das Konzept anhand einer Präsentation vor (Anlage 1).

 

Frau Schellmann erkundigt sich, ob die geplante Unterbringung in der Nähe zur Papenstraße stattfindet und ob es Räume in Schulen dafür gibt. Herr Wiebe stellt als Bereichsleiter für Schulen dar, dass es in den Schulen bisher keine freien und geeignete Räume. Die Nähe zur Schule ist aber durchaus sinnvoll, da die Lebenswelt Schule als Ort von Hilfe und Unterstützung immer wichtiger wird.

 

Frau Baumgarten erkundigt sich nach dem Verbleib der Schüler ohne besonderen Betreuungsbedarf und wie das Vorgehen ist, wenn keine geeigneten Räume gefunden werden. Frau Steinrücke führt dazu aus, dass die Betreuung des Großteils der jetzigen Besucher altersbedingt ohnehin ausläuft und ein neuer Bedarf an regulärer Betreuung nicht gegeben ist. Die Räumlichkeiten des bisherigen Horts werden im Notfall übergangsweise genutzt. Es findet aber zurzeit eine intensive Suche nach geeigneten Räumen statt.

 

Frau Baumgarten fragt nach, ob sich die Schließung des Horts daraus ergibt und das Gebäude daher veräert wird. Frau Steinrücke stellt klar, dass es für den jetzigen Hort Papenstraße keinen Bedarf mehr gibt und daher eine konzeptionelle Weiterentwicklung erforderlich ist. Dieses ist auch Gegenstand des Tagesordnungspunktes. Die Veräerung des Gebäudes in der Papenstraße steht für die heutige Sitzung nicht zur Diskussion, sondern die Angelegenheit des Bauausschusses.

 

Frau Neuhaus fragt nach dem Bedarf der besonderen sozialpädagogischen Betreuung. Dazu erläutert Frau Steinrücke, dass es keine Anmeldungen mehr für den Hort in der Papenstraße gibt, aber wohl Anfragen nach anderen besonderen sozialpädagogischen Betreuungsformen. Diese Betreuungen bedürfen die Intensität im der Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Herr Wiebe stellt dar, dass vor dem Hintergrund der Entwicklung der Schule zur Ganztagsschule ein Bedarf an einer Horteinrichtung in der Form nicht mehr gegeben ist. Des Weiteren stellt sich die Frage nach dem Aufnahmealter, der Altersspanne, der Aufenthaltsdauer, dem inklusiven Gedanken sowie dem Betreuungsschlüssel.

 

Frau Steinrücke und Herr Reker führen aus, dass das Alter als auch die Aufenthaltsdauer und der Betreuungsschlüssel konzeptionell gedacht und in der Praxis flexibel sind. Rechtliche Aspekte spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle. Eine Aufnahme älterer Kinder ist aufgrund der zu großen Alterspanne und der sich daraus ergebenen Differenzen nicht sinnvoll. Der inklusive Gedanke findet sich in der Gruppengröße wieder, durch die eine individuelle Betreuung glich ist und darin, dass die Einrichtung den Bedarf feststellt und eine Brücke zu anderen Maßnahmen darstellen kann.

 

Frau Baumgarten merkt an, dass es schwierig ist einen Beschluss zu fassen, wenn unklar ist  wo die Unterbringung erfolgt und in welcherhe Mietkosten anfallen.

Frau Steinrücke entgegnet, dass die Mietkosten auf den Tagessatz der Betreuung umgelegt werden und damit gedeckt sind. Diese Kosten werden auf den Landkreis umgelegt. Außerdem findet ein  Übergang zwischen Schließung des Horts und der Eröffnung der Jugendhilfeeinrichtung in den alten Räumen statt, bis sich neue geeignete Räumlichkeiten, nach denen intensiv gesucht wird, gefunden haben.

 

Frau Baumgarten und Frau Schellmann loben das Konzept.

 

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg der konzeptionellen Weiterentwicklung des Schülerhortes Papenstraße zu einer Jugendhilfemaßnahme gem. §27ff SGB VIII zuzustimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JHA_06.04.16_ Hort 10-14 (115 KB) PDF-Dokument (79 KB)