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Auszug - Kommunaler Abschiebeplan (Antrag der CDU-Fraktion vom 21.01.2016, eingegangen am 21.01.2016, 20:50 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.03.2016    
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/6546/16 Kommunaler Abschiebeplan (Antrag der CDU-Fraktion vom 21.01.2016, eingegangen am 21.01.2016, 20:50 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Welz, Franziska
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Welz, Franziska   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN stellt die anliegende Präsentation vor (Anlage 9) und erläutert die Zuständigkeiten und die Verwaltungspraxis im Rahmen der Flüchtlingssituation. Er verdeutlicht, dass Kommunen im Rahmen des Verfahrens nur wenige Entscheidungsbefugnisse haben und keinen Ermessensspielraum ausübennnen, da keiner existiere.

Zu Folie 10 wird erläutert, dass die Zahlen der Hansestadt zu vollzogenen Abschiebungen nicht mit denen des Landkreises vergleichbar seien. Der Landkreis erhalte mehr Zuweisungen von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten als die Hansestadt, weshalb dort mehr Abschiebungen vollziehbar seien. Vor dem Hintergrund der Integration sei dies positiv zu bewerten, da in der Hansestadt somit mehr Flüchtlinge eine gute Bleibeperspektive tten.

 

Beigeordneter WEBERSINN erläutert den Antrag der CDU. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Lübeck, Herr Bernd Saxe, wolle laut eines Interviews rd. 1000 von 6000 Flüchtlingen in Lübeck im Rahmen eines Abschiebeplans abschieben. Da Lübeck ähnlichen landesrechtlichen Regelungen hinsichtlich des Asylrechts unterliege, müsste es auch für Lüneburg möglich sein, einen entsprechenden Abschiebeplan zu entwerfen.

 

Ratsherr VON MANSBERG verurteilt die wachsende Respektlosigkeit gegenüber Geflüchteten, die sich vielerorts mittlerweile in einem Wettbewerb um Abschiebezahlen äere.  Die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie von Stadtrat Moßmann erläutert, seien eindeutig. Vielmehr vermute er andere Ziele und taktische Erwägungen hinter dem Antrag der CDU.  Es ist unstrittig, dass Abschiebungen rechtlich, auch vor dem Hintergrund der hohen Flüchtlingszahlen, notwendig seien, aber die Kommunen sind hierfür nicht originär zuständig. Die Stadt könne folglich an dem komplizierten Asylverfahren nichts ändern. Abschiebungen würden zudem nicht an einem fehlenden Plan scheitern. Er wirft der CDU-Fraktion vor, dass sie dem Bürger mit diesem Antrag suggeriere, dass die Stadt hier einen Ermessensspielraum habe und zu einer spürbaren Entlastung beitragen könne. Die Zahl der abschiebefähigen Menschen sei außerdem, wie vorgetragen, sehr gering, sodass die CDU das Thema künstlich aufbausche. Themen wie öffentliche Sicherheit, Bildung, Spracherwerb und Heranführung an den Arbeitsmarkt sollten jetzt fokussiert werden, anstatt über Abschiebungsentscheidungen zu sprechen, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt lägen. Die CDU suggeriere, dass sich in Lüneburg viele abschiebefähige oder straffällig gewordene Asylbewerber aufhalten und schüre damit das Misstrauen in den Unterkünften und unter den Menschen dieser Stadt. Zudem befinde sich beck in einem Bundesland und habe weitaus mehr Asylbewerber, sodass es dort auch eine größere Zahl an Abschiebungen gebe. Doch auch Lübeck müsse sich an die Rechtsstaatlichkeitsprinzipien halten und abgelehnten Asylbewerbern den Rechtsweg eröffnen. Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und eine offene Haltung den rgern und ihren Bedürfnissen gegenüber würden sich im Wahlkampf mehr auszahlen, als das Schüren von Vorurteilen und Ängsten. Es seien gemeinsame Lösungen notwendig, aber einen Abschiebeplan brauche es aus Sicht der SPD-Fraktion nicht.

 

Beigeordneter PAULY merkt an, dass es sich bei dem CDU-Antrag wohl nicht um eine Anleitung für die Verwaltung handle, sondern vielmehr um ein Signal, welches ähnliche Wählerschichten ansprechen solle, wie die, die bei den vergangenen Landtagswahlen ihr Kreuz weiter rechts gesetzt haben. Insbesondere da der Antrag auch nach Verabschiedung des Asylpakets II nicht zurückgezogen wurde. Das Signal, dass die CDU-Fraktion hier setze, sei vollumfänglich abzulehnen.

Die politische Handhabung der Abschiebungen müsse generell kritisch betrachtet werden: die Erklärung von Ländern zu sicheren Herkunftsländern durch die Bundesrepublik sei lediglich politischer Natur und basiere nicht auf den tatsächlichen Bedingungen in diesen Ländern, in denen zum Teil noch immer Krieg und Unruhen herrschen. Es gehe bei der Erklärung von Ländern zu sicheren Herkunftsstaaten nur darum, weniger Flüchtlinge aufnehmen und integrieren zu müssen. Eine Verbesserung für den individuellen Menschen sei damit nicht verbunden. Der Umgang der Europäischen Gemeinschaft und auch der Bundesrepublik mit dieser Thematik sei daher nicht korrekt und vor allem nicht vereinbar mit der Genfer Flüchtlingskonvention. Viele Flüchtlinge, die hier sind und auch von der CDU als integrationsbedürftig angesehen werden, da sie ein Bleiberecht haben, seien zu einem bestimmten Zeitpunkt ihrer Flucht illegal unterwegs gewesen. Zu Beginn der Fluchtwelle sei noch überwiegend das Dublin-Abkommen zur Anwendung gekommen, nach welchem der Asylantrag in dem EU-Staat gestellt werden musste, der bei der Flucht zuerst betreten worden war. Dazu hätten u.a. Ungarn und Bulgarien gehört. Dort hätten Flüchtlinge jedoch kein reguläres Asylverfahren zu erwarten gehabt, sondern ren wegen illegalen Grenzübertritts verhaftet und abgeschoben worden. Es habe dort keine realistische Chance auf Asyl gegeben. Es sei darum ein humanistisches Gebot und auch ein anzuerkennender Erfolg der Bundesregierung gewesen, dieses Dublin-Abkommen zu beenden. Die Erklärung, dass illegal weitergereiste Flüchtlinge aus Deutschland nicht zurück geschickt werden und ihr Asylverfahren in Deutschland nach fairen und humanistischen Grundsätzen durchgeführt werde, sei richtig und lobenswert. Viele dieser Flüchtlinge hätten nun eine Anerkennung bekommen, die sie nach den alten Regeln nicht bekommen hätten und nnten nun in Deutschland bleiben. In neburg werde deshalb überwiegend über die Integration dieser Menschen geredet nur die CDU rede darüber, wie man Flüchtlinge abschieben könne. Dies sei ein ganz falsches Signal. Jedem Flüchtling müsse der Rechtsweg offen stehen, dies führe insgesamt zu einer geringen Zahl der tatsächlich abschiebefähigen Flüchtlinge. Ziel müsse es ausdrücklich sein, die Fluchtursachen zu bekämpfen und nicht die Flüchtlinge durch einen entsprechenden Abschiebeplan. Die Fluchtursachen beginnen beim Klimawandel, beim ungerechten Welthandel, bei der Unterstützung von Despotie und bei einem Kulturkampf, den gerade auch rechtsradikale Parteien in Deutschland führen. Letzteres geschehe z.B. mit dem Slogan „Kriminelle Ausländer abschieben“, sodass überlegt werden müsse, welches Signal gesetzt werde, wenn eine große etablierte Volkspartei einen solchen Antrag stelle und damit zumindest suggeriere, diesen Tenor auch zu vertreten. Nicht alle, aber viele Flüchtlinge werden bleiben wollen, daher sei es wichtig diese zu integrieren, auch städtebaulich. Gemeinschaftsunterkünfte seien nur eine Zwischenlösung. In Zukunft müsse verstärkt dezentral untergebracht werden und Flüchtlinge, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, arme und reiche Menschen müssen in einem Mix zusammen wohnen, damit Integration funktioniere. Kriminelle, gleich welcher Herkunft, ssen individuell bestraft, aber nicht ungleich behandelt werden. Die Fraktion Die Linke lehne den Antrag ab und plädiere dafür, stattdessen über Integration und Wohnungsbaupolitik zu sprechen. Der Antrag nütze keiner etablierten Partei, sondern führe nur zu einer verstärkten Akzeptanz rechtsradikaler Parteien.

 

Ratsherr BÖGERSHAUSEN stellt fest, dass es erstaunlich sei, mit welcher Penetranz die CDU immer wieder gegen Flüchtlinge agiere. Dies sei bereits der zweite Antrag dieser Art und es wundere ihn, dass eine Partei, die ein C in ihrem Namen trägt, auf diese Art und Weise mit den Flüchtlingen umgehe. Man könne sich natürlich auch auf christliche Traditionen wie Kreuzzüge, Inquisitionen oder Hexenverbrennungen besinnen, aber es gebe auch andere Beispiele, wie den Barmherzigen Samariter hiervon sei die CDU jedoch momentan weit entfernt. Andererseits schreibe die CDU in ihrem Antrag, dass sie alle Anstrengungen der Verwaltung in Sachen Integration unterstütze. Es verwundere daher, dass die CDU von der Verwaltung verlange Stellung zu nehmen und dadurch, und durch die Forderung der Erstellung eines Abschiebeplanes, Mehrarbeit erwarte. Dies mache die angebliche Unterstützung zu einer hohlen Phrase. Der Blick auf die CDU und ihren Antrag sei vergleichbar mit dem Blick auf das dunkelste Schwarz, genannt „Vantablack“ es sei wie ein Blick ins Nichts. Die Einstellung hinter diesem Antrag sei empörend.

 

Beigeordnete SCHELLMANN betont, dass das Thema auch aus rechtlicher Sicht bereits behandelt worden sei, daher sei es nicht nachvollziehbar, warum es erneut auf die Tagesordnung gebracht werde. Das Interview mit Herrn Saxe aus Lübeck, auf das sich die CDU berufe, sei lediglich eine Ankündigung und es sei nicht bekannt was daraus geworden ist. Aus rechtlicher Sicht könne kein Plan erstellt werden, da die Unwägbarkeiten zu groß seien. An diesem Problem würden bundesweit alle scheitern, dies gehe aus den überregionalen Medien hervor. Da die Thematik bereits besprochen wurde, hätte die CDU zunächst selbstständig recherchieren können, ob der Antrag praktikabel und umsetzbar sei, bevor sie den Rat erneut damit beschäftige. Es herrsche Einigkeit darüber, dass die Menschen ohne Aufenthaltsrecht abgeschoben werden müssen. Doch der Rechtsweg sei bis zum Schluss festgelegt und es könne nicht erwartet werden, dass die Verwaltung, wie die Bundesregierung im Fall Dublin II, agiere und bestehende Regelungen abändere oder gar abschaffe.

 

Beigeordneter WEBERSINN interveniert, dass dies eine Unterstellung sei. Niemand habe aufgefordert den Rechtsweg auszuhebeln.

 

Beigeordnete SCHELLMANN erwidert, dass dies aber so wirke. Die Unmöglichkeit eines Plans sei nicht nur auf Lüneburg bezogen, sondern gelte bundesweit. Es sei zudem nicht angebracht, dieses Thema in einer aufgeheizten Situation, wie nach den jüngsten Landtagswahlen, erneut einzubringen, obwohl die Rechtslage bereits erläutert wurde.

 

rgermeisterin BAUMGARTEN erklärt, dass sie nicht verstehen könne, warum die CDU sich wegen des vorliegenden Antrags beschimpfen lassen müsse und warum sich nicht sachlich mit diesem Thema befasst werden könne. Es gehe bei dem Antrag der CDU nicht darum Stimmenfang zu betreiben, sondern um die Sache. Es sei falsch sich nicht mit diesem Thema auseinanderzusetzen und es nicht in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Öffentlichkeit beschäftige sich damit und die jüngsten Wahlen seien deshalb so verlaufen, weil solche Themen von der Politik vermieden werden. Esnne sich auch mit dem Thema Abschiebungen vernünftig auseinandergesetzt werden.

Es sei nachvollziehbar, dass bei einer so geringen Zahl an abschiebefähigen Flüchtlingen ein Plan entbehrlich sei und sie bedanke sich für die Aufarbeitung durch Herrn Moßmann und Frau Twesten. Allerdings müsse es legitim sein einen entsprechenden Antrag zu stellen, um eben diese Zahlen und Daten in Erfahrung zu bringen.

Genauso wie die Zahl der Zuweisungen gesunken sei, sinke nun auch die Zahl der abschiebefähigen Flüchtlinge. Die CDU hetze nicht gegen Flüchtlinge, der Antrag beziehe sich nur auf nicht asylberechtigte Flüchtlinge, dies sei ein großer Unterschied. Sie bitte daher um eine Rücknahme der Anschuldigungen.

 

Oberbürgermeister DGE stellt klar, dass die Thematik bereits im November 2015 erklärt worden sei. Sie nun wieder in die Öffentlichkeit zu ziehen sei verwerflich. Trotz mehrfachem Anraten habe die CDU den Antrag nicht zurückgezogen. Sie versuche offenbar eine bestimmte Wählerschaft anzusprechen, was in Lüneburg nicht gelingen werde. Der Antrag suggeriere, dass in Lüneburg nur kriminelle und ungeduldete Flüchtlingeren. Trotz bereits erfolgter Erklärungen tue die CDU nun so, als ob alles neu sei. So etwas sei im Rat während seiner Amtszeit bisher noch nicht vorgekommen, selbst dann nicht als die NPD im Rat gewesen sei. Hier über 16 Menschen zu diskutieren und zu fordern, der Oberbürgermeister habe einen Abschiebeplan zu erstellen, sei nicht Aufgabe der CDU. Abschiebungen würden nicht durch Mehrheiten im Rat entschieden werden, sondern in einer Demokratie durch rechtsstaatliches Handeln erfolgen. Die Bereitschaft zum Nachdenken darüber sei jedoch offenbar nicht vorhanden.

 

Beigeordneter BLANCK pflichtet dem Oberbürgermeister bei. Er bestätigt, dass Beigeordnete Baumgarten insofern Recht habe, dass man über alles reden können müsse. Es sei in der Asyldebatte viel falsch gelaufen, Stichwort:political correctness“– vor allem die Ereignisse der vergangenen Silvesternacht. Da sei zunächst nicht offen berichtet und erst spät reagiert worden. Man tue gut daran, bestehende Probleme zu benennen. Dies unterscheide sich aber klar davon, Probleme zu benennen die keine sind. Dies mache der CDU-Antrag. Mit dem Antrag impliziere die CDU, dass in Lüneburg solche Probleme vorhanden seien. Der Bezug zur Kriminalität konstruiere ein Problem, das in Lüneburg nicht bestehe. Fraglich bleibt, was die CDU damit erreichen wolle. Da könne die einzige Antwort, wie schon vom Beigeordneten Pauly hergeleitet, nur sein, dass die CDU eine rechtsorientiere Wählerschaft ansprechen wolle. Die CDU sollte sich überlegen, ob sie auf diesem Kurs weiter folgen wolle, denn dies werde nicht ihr, sondern anderen Parteien Stimmen verschaffen.

 

Beigeordneter WEBERSINN erklärt, dass er einige Punkte richtigstellen müsse. Es sei nicht beabsichtigt eine rechtsorientiere Wählerschaft anzusprechen. Zudem sei die Idee nicht von der CDU, sondern vom Oberbürgermeister Lübecks, der der SPD angehöre. Auch Herr Palmer von den Grünen aus Tübingen stehe mit ähnlichen Aussagen in der Presse. Dieser sage, es könne nur vorangehen, wenn man sich auch darüber Gedanken mache und keine Redeverbote erteile. Im Übrigen sei die Abschiebung von kriminellen Flüchtlingen von Heiko Maas, ebenfalls SPD-Mitglied, angesprochen worden. Es handle sich somit um Ideen, die auch aus anderen Parteien kommen und von der CDU lediglich aufgegriffen werden, um sie umzusetzen. Zudem würde die CDU niemals dazu auffordern den Rechtsweg zu brechen oder Rechte zu beschneiden, wie es von der Beigeordneten Schellmann unterstellt worden sei. Zudem solle in Bezug auf die christlichen Grundwerte klargestellt werden, dass es diverse Fraktionsmitglieder in der CDU gebe, die sich innerhalb christlicher Kirchen motiviert engagieren und christliche Grundwerte leben.

 

Ratsherr NEUBAUER erläutert, dass Fragen gestellt werdenrfen. Allerdings sei ein Antrag keine Frage, dies sein ein entscheidender Unterschied. Nach den vorgetragenen Zahlen sei von weniger als 20 Personen die Rede, welche die CDU mit einem Plan abschieben wolle. Auch wenn die CDU versuche, einiges gerade zu rücken der Antrag sei Fakt. Zudem sei Sprache verräterisch, so tauche in dem Antrag 10 Mal das Wort „Abschiebung“ auf und kein einziges Mal das Wort „Integration“. Wenn die CDU die Diskussionen der vergangenen Monate in Rat und Presse verfolgt hätte,re klar geworden, dass dieser Antrag unangebracht ist. Ein guter Grund für den Antrag sei nicht zu finden. Überspitzt formuliert gehe es um die Abschiebung von ganz wenigen und nicht um die Integration von ganz vielen. Die Abschiebung sei Aufgabe des Rechtsstaates, wohingegen der Rat ein politisches Gremium sei. Die zentrale Aufgabe als Kommune, gemeinsam mit Bund und Ländern, sei die Integration. Ärgerlich sei, dass der Antrag zudem suggeriere, dass er Probleme in Lüneburg lösen werde. Diese Probleme gebe es nicht. Der Antrag sei eine Pseudoargumentation, die bisher nur von Parteien am rechten Rand bekannt sei, wozu die CDU ausdrücklich nicht zähle. Der falsche Zungenschlag dieses Antrags sei Wasser auf die Mühlen der rechten Parteien. Besser wäre es gewesen, wenn die CDU den Antrag zurückgezogen und sich konstruktiv mit dem Thema Integration beschäftigt hätte. Die Aufgabe des Rates sei es, bei den Bürgerinnen und Bürgern mit Haltung und Vernunft um Vertrauen zu werben, r eine menschliche Flüchtlings- und eine entschlossene Integrationspolitik.

 

Beigeordnete SCHELLMANN betont, dass sie lediglich gefragt habe, ob sich die CDU wie die Bundeskanzlerin verhalten wolle, die Dublin II als obsolet erklärt und somit den Rechtsstaat angegriffen habe. Es sei eine Frage, keine Behauptung gewesen. Es sei bekannt, dass das Asylverfahren kompliziert sei, jedem stehe nach Artikel 19 Grundgesetz der Rechtsweg offen und es sei unverständlich, warum Beigeordneter Webersinn als Jurist den Antrag aufrechterhalten habe. Es betreffe nur wenige Personen, die Zahlen seien bekannt gewesen. Zudem habe man den Eindruck erweckt, Lüneburg habe viele kriminelle Flüchtlinge. Dies sei nicht der Fall. Herr Felgentreu (Leiter der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen) habe gesagt, dass es bis auf zwei Vorkommnisse keine hochkriminellen Akte vor Ort gegeben hätte. Insofern sei das Signal dieses Antrag ein Falsches.

 

Ratsherr PLENER bemerkt, dass inhaltlich alles gesagt worden sei. Es sei deutlich geworden, dass kein Regelungsbedarf bestehe. Der Antrag könne hinsichtlich des inhaltlichen Regelungsbedarfs nicht ernst genommen werden. Es bleibe nur die politische Botschaft, welche die CDU hier verteidige. Die CDU solle sich überlegen, ob sie diese aufrechterhalten und so in der Öffentlichkeit stehen wolle. Die Früchte hiervon rden letztendlich die rechten Parteien ernten, die mit den gleichen Ressentiments arbeiten. Vor dem Hintergrund der letzten Landtagswahlen dürfe man solche politischen Signale nicht setzen.


Beschluss:

 

Der Antrag wird mehrheitlich bei 27 Gegenstimmen abgelehnt.

 

(01 R)

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 III_Abschiebeplan_Stellungnahme CDU-Antrag (643 KB)