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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.03.2016    
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ein RGER stellt die drei Einwohnerfragen. Er möchte zunächst wissen, ob es Pläne gebe, die an die KVG angrenzende Fläche zu bebauen.

 

Ratsherr DÖRBAUM antwortet, dass es in keinem Gremium des Rates einen vergleichbaren Beschluss, oder die Absicht einen Beschluss zu fassen, gebe. Die Aussage sei so, wie sie dort steht, richtig.

 

Der RGER habe zudem von Herrn Meihsies erfahren, dass es von einem Architektenbüro erstellte Pläne für eine übergreifende Bebauung der genannten Fläche gebe und diese bereits dem Oberbürgermeister und Ratsmitgliedern präsentiert worden seien. Der Bürger möchte wissen, ob Herrnrbaum als Vorsitzenden des Bauausschusses die Bebauungspläne bekannt sind.

 

Ratsherr DÖRBAUM antwortet, dass er gehört habe, dass an dieser Stelle gebaut werden soll. Dies ändere nichts an der Aussage zu Frage 1. Es gebe keinen Plan, keine Absicht und keinen politischen Hintergrund.

 

Der RGERchte als Letztes wissen, ob der Bauausschuss oder Rat sich bereits mit den Plänen zur weiteren Bebauung der angrenzenden Flächen des aufgestellten Bebauungsplans 116 „An den Sandbergen auseinandergesetzt hat.

 

Ratsherr DÖRBAUM antwortet, dass ein Aufstellungsbeschluss zu dem Grundstück „An den Sandbergen“ vom Bauausschuss gefasst wurde. Weitere Beschlüsse seien ihm nicht bekannt.

 

 

 

Frau Janine BÖHM stellt die anliegende Einwohnerfrage (Anlage 1). Sie möchte wissen, warum die Fläche „An den Sandbergen“ nicht erhalten werden kann. Stattdessen könne die KVG ins Industriegebiet umgesiedelt werden und die entstehende Freifläche als Wohnfläche für Menschen in Not genutzt werden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass die KVG seiner Kenntnis nach nicht die Absicht habe, sich zu verlagern. Also sei die KVG auch nicht bereit, die Fläche zur Verfügung zu stellen. Anderenfallsrde die Stadt diese Fläche in die Bebauung miteinbeziehen. Eine weitere Prüfung fände jedoch derzeit, vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen verankerten Eigentumsfreiheit, nicht statt, da die Stadt nicht Eigentümerin des KVG-Geländes ist. Es gebe allerdings Gespräche mit der KVG bezüglich der Nutzung der Straße vor dem Grundstück, im Rahmen der Erschließung.

 

 

 

Herr AndréRTENS stellt die drei anliegenden Einwohnerfragen (Anlage 2). Er möchte zunächst wissen, ob die im Internet für 1,8 Mio. Euro angebotene Fläche „An den Sandbergen“ inzwischen verkauft wurde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass dies nicht bekannt sei, ein Kaufvertrag liege der Stadt nicht vor. Das Angebot im Internet sei bekannt und der Anwalt des Eigentümers habe frühzeitig mitgeteilt, dass keine selbstständigen Erschließungsabsichten bestünden.

 

Herr AndréRTENS erfragt zudem, warum unterhalb des KVG Geländes in den letzten Tagen weitreichende Holzfällarbeiten vorgenommen wurden, obwohl gemäß Bebauungsplan 81 dort eine Fläche für Wald ausgewiesen ist, welche laut Aussage von Frau Gundermann im Bestand geschützt werden soll.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass der Plan auch weiterhin bestehe. Mit den Holzfällarbeiten sei die Stadt, wie in der Landeszeitung angekündigt, ihrer Sicherungsverpflichtung zum Schutz der Passanten nachgekommen. Diese Maßnahmen stünden in keinem Zusammenhang mit dem Baugebiet.

Der Eigentümer könne zudem ebenfalls entsprechende Maßnahmen vornehmen, ohne die Stadt informieren zu müssen.

 

Herr AndréRTENS fragt zudem, warum mitten im Stadtgebiet vonneburg (zwischen Bockelmannstraße und Konrad-Zuse-Allee) seit Jahren eine unbebaute Bodenplatte existiere, jedoch angeblich keine oder kaum bebaubare Flächen in Lüneburg vorhanden seien.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass dies ein ehemaliger Exerzierplatz sei und einem Lüneburger Unternehmen gehöre. Dieses habe Bauabsichten und hre Gespräche mit der Stadt. Vorgesehen sei unter anderem Wohnungsbau, die Fläche ist Bestandteil des Wohnungsbauprogrammes Zwo21. Ein Bauantrag liege jedoch noch nicht vor.

 

 

 

Herr Andreas BESSLER stellt die anliegende Einwohnerfrage (Anlage 3). Er möchte wissen, wie der Stand zu den in den Bauausschusssitzungen am 15.02. und 07.03.2016 von ihm vorgelegten, aber noch nicht bearbeiteten Fragen sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE bittet um Verständnis, dass sich die Beantwortung, durch das hohe Arbeitsaufkommen bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen, verzögere. Das Verfahren werde im Bauausschuss in öffentlicher Sitzung entsprechend fortgeführt. Der Bebauungsplan für die Fläche „An den Sandbergen“ solle im Frühjahr 2017 Planreife erlangen und stehe in Sachen Priorität nicht an oberster Stelle. Daher werde die Fläche in den nächsten Sitzungen des Bauausschusses nicht thematisiert werden. Andere Flächen, wie z.B. die Schlieffenkaserne, haben Vorrang.

 

 

 

Ein RGER stellt die anliegende Einwohnerfrage (Anlage 4). Er möchte wissen, warum der Wald, der laut Bauplan 81 seit 20 Jahren hätte angelegt werden müssen, bis heute nicht angelegt wurde und wann dies geschehen werde. Er möchte zudem wissen, ob der Wald mit seiner Wertigkeit hätte gepflanzt werden müssen, um die anliegenden Baugebiete (In den Kämpen, Bülowskamp etc.) ausreichend zu kompensieren.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass dies mit den viel diskutierten Erweiterungsmöglichkeiten der KVG zusammennge. Der Busverkehr habe sichtlich zugenommen. Dies erfordere mehr Busse und somit mehr Abstellmöglichkeiten. Der Wald werde jedoch im Rahmen des neuen Bebauungsplans betrachtet. Sollte er nicht an dieser Stelle angelegt werden, würden entsprechende Ersatzmaßnahmen erfolgen, so wie es das Baugesetz vorsehe. Er diene allerdings nicht als Kompensation für anliegende Baugebiete, diese seien schon anderweitig ausreichend kompensiert worden.

 

 

 

Eine RGERIN stellt die anliegenden Einwohnerfragen (Anlage 5). Sie stellt fest, dass nach Beschlussfassung des Bauausschusses vom 16.03.2015 und mit nachfolgendem, einstimmigen und fraktionsübergreifenden Ratsbeschluss, Ausgleichs- und Kompensationsflächen in einen neuen Ausgleichsflächenpool der Hansestadt Lüneburg überführt worden seien. Sie fragt, mit welchem Flächenpotenzial die einzelnen Flächenanteile aus dem Bauplan 81 in diesen Ausgleichsflächenpool überführt worden seien. Zudem erfragt Sie, welche Struktur, welche Berechnung und welcher Stand von Ausgleichsflächen dieser Übertragung zu Grunde gelegt werde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt zunächst, dass es sich um einen Aufstellungsbeschluss für einen Flächenpool und nicht um einen Beschluss über den Flächenpool gehandelt habe. Dieser werde noch in den Ortschaften bezüglich der Flächen diskutiert. Die Flächenanteile aus dem Bauplan 81 seien nicht übertragen worden, da neue Ausgleichsflächen gesucht werden. Die zusätzlichen Flächen sollen sodann in einen Flächenpoolr zukünftige Baugebiete überführt werden.

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert die Verfahrensschritte eines Bebauungsplanverfahrens für die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Zunächst werde ein Aufstellungsbeschluss gefasst, bei dem eine Fläche identifiziert wird, auf der eine Bebauung inklusive Ausgleich, Ersatz und Erschließung stattfinden soll. Diesen habe Verwaltungsausschuss beschlossen. Nun werden mit den Trägern öffentlicher Belange die entsprechenden Gutachten erarbeitet, beispielsweise Verkehrsgutachten. Es folgen Besprechungen mit dem Eigentümer über die Ausgestaltung des städtebaulichen Vertrages. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden mit den Fachgutachten zusammengeführt und erneut im Bauausschuss vorgestellt. Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung, sodass jederrger bzw. jede Bürgerin die Möglichkeit der Einsichtnahme habe. Sollten hierbei Anregungen oder Bedenken geäert werden, so müssen diese protokolliert werden. Der Bauausschuss müsse dann über die Bedenken und Anregungen der Bürger entscheiden und diesen eine entsprechende Antwort mit Begründung zukommen lassen. Erst wenn diese Verfahrensschritte abgehandelt sind, könne im Rat ein Satzungsbeschluss gefasst werden. Wer mit diesem Satzungsbeschluss nicht einverstanden sei, könne beim Oberverwaltungsgericht ein Normenkontrollverfahren anstrengen. Das Oberverwaltungsgericht entscheide dann, ob das Verfahren korrekt abgelaufen sei. Vorher nne nicht mit dem Bau begonnen werden.

Oberbürgermeister MÄDGE verdeutlicht, dass derzeit zur Errichtung von Unterkünften das „normale“ Bauleitverfahren durchgeführt und auf die Beschleunigungsoption des Baugesetzbuches verzichtet werde. Jedoch hänge die Inanspruchnahme der Beschleunigungsoption von der Entwicklung der Flüchtlings- und Zuweisungsquote und dem daraus entstehenden Bedarf ab. Sollte eine Notsituation entstehen, so werde die Verwaltung dem Rat vorschlagen, dort die entsprechenden Flüchtlingsunterkünfte zu erstellen. Auch dasnne sodann vor dem Verwaltungsgericht beklagt werden, diese Möglichkeit stehe jedem offen. Dem Rat und der Verwaltung sei jedoch daran gelegen, das Thema im Konsens voranzubringen.

 

 

 

Eine RGERIN stellt die drei anliegenden Einwohnerfragen (Anlage 6). Sie möchte zunächst wissen, ob die Stadt das Vorkaufsrecht für die Fläche „An den Sandbergen“ ausüben wird und falls nicht, warum sie dies nicht tun wird.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass ein Vorkaufsrecht erst geprüft werden könne, wenn ein Kaufvertrag vorliege. Vorkaufsrechten seien enge Grenzen gesetzt. Für die genannte Fläche sei die Hoffnung daher auch nur gering, dass ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden könnte. Eine abschließende Beurteilung ist ohne Kaufvertrag jedoch nicht möglich.

 

Die RGERINchte zudem wissen, ob die genannte Fläche nach wie vor für die Unterbringung von Asylbewerbern vorgesehen sei und ob die Stadt an den Bebauungsplänen für diese Fläche festhalte, falls die Flüchtlingszahlen weiter sinken sollten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE bestätigt dies. Die Fläche sei weiterhinr die Unterbringung von Asylbewerbern vorgesehen. Auch bei sinkenden Zahlen, werde neben Unterkünften auch Wohnraum für die Flüchtlinge benötigt.

 

 

 

Frau Kerstin STERNITZKE stellt die anliegenden Einwohnerfragen (Anlage 7). Sie möchte wissen, ob und wo die Berechnungen zur Grünordnung des B-Planes 81 „In den Kämpen“ Teil II der Urfassung des rechtskftigen Bestandes der Satzung hierzu eingesehen werden können.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass die Unterlagen im Bauamt eingesehen werden können. Termine hierfür könnten direkt mit der Planungsabteilung oder dem Vorzimmer von Stadtbaurätin Gundermann vereinbart werden. Als Käufer oder Bauherr in dem Gebiet, sollten die Unterlagen vorliegen, da die Verkäufer pflichtet sind diese auszundigen.

 

Frau Kerstin STERNITZKE erfragt zudem, wer für die Durchführung und die Dienstaufsicht der festgelegten Maßnahmen in der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 81 und dessen Grünordnung verantwortlich sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass er r die Dienstaufsicht für die festgelegten Maßnahmen verantwortlich sei. Fachaufsichtsbehörde sei das Niedersächsiche Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwohnerfrage - Anlage 1 (160 KB)      
Anlage 2 2 Einwohnerfrage - Anlage 2 (170 KB)      
Anlage 3 3 Einwohnerfrage - Anlage 3 (146 KB)      
Anlage 4 4 Einwohnerfrage - Anlage 4 (142 KB)      
Anlage 5 5 Einwohnerfrage - Anlage 5 (153 KB)      
Anlage 6 6 Einwohnerfrage - Anlage 6 (156 KB)      
Anlage 7 7 Einwohnerfrage - Anlage 7 (149 KB)