Bürgerinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.04.2016    
Zeit: 16:00 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

1. FGÜ Munstermannskamp

 

Herr THÖRING erläutert, dass auf der Nordseite des Munstermannskamps ein baulicher Radweg vorhanden sei, der von Radfahrern gerne in der falschen Richtung genutzt werde. Durch die Gefällesituation überqueren diese teilweise mit hoher Geschwindigkeit den Fußngerüberweg (FGÜ) Uelzener Straße ohne anzuhalten, was vor kurzem zu einem schweren Unfall führte. Um dieses Risiko zu verringern, beabsichtigt die Stadtverwaltung, vor dem Überweg eine Schwelle aufzudübeln, auf welche zusätzlich mit dem Schild „unebene Fahrbahn“ aufmerksam gemacht wird.

 

Ausschussvorsitzender LÖB schlägt vor, die „Nichtbenutzungspflicht“ der Radwege am Munstermannskamp zu kommunizieren, damit sich Radfahrer eher auf der Linksabbiegerspur in Richtung Uelzener Straße einordnen.

 

Herr THÖRINGhrt als Beispiel die Städte Bremen und Köln an, wo an nichtbenutzungspflichtigen Radwegen parallel auf der Fahrbahn Fahrradpiktogramme aufgebracht wurden und wird dieses auch für den Munstermannskamp als Versuch starten.

 

Beigeordneter PAULY weist darauf hin, dass sogar die Polizei nicht wisse, ob auf der Straße gefahren werden dürfe oder nicht und findet daher die Piktogramme auf der Straße sinnvoll.

 

2. ÖPNV an verkaufsoffenen Sonntagen

Herr THÖRING erläutert, dass 2016 nun an allen vier verkaufsoffenen Sonntagen (03.04., 29.05., 04.09. und 30.10) die Busse, wie auch an Samstagen über die Reichenbachstraße mit dem dortigen zentralen Halt beim Behördenzentrum fahren. Zudem starten die Busse im Stadtverkehr bereits eine Stunde früher, um es Mitarbeitern im Einzelhandel und Innenstadtbesuchern zu ermöglichen, rechtzeitig zur Öffnung der Geschäfte auch mit dem Bus in die Stadt zu fahren. Diese Informationen sind jetzt auch auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg zu finden.

 

3. Parkregelung für Mitarbeiter/innen von ambulanten Pflegediensten in der Innenstadt

 

Stadtrat MOßMANN leitet ein, dass Herr Paul angefragt habe, ob die Mitarbeiter der Pflegedienste, die in der Innenstadt wegen Hausbesuchen parken müssen, eine Erleichterung erhalten würden.

 

Herr BODENDIECKhrt aus, dass am 05.09.2013 in einem Gespräch die Parkerleichterung für Pflegedienste im Innenstadtbereich geregelt worden sei. Es konnte vereinbart werden, dass maximal drei Ausnahmegenehmigungen pro Verband bzw. Pflegedienst für Fahrzeuge mit festem Firmenlogo erteilt werden. Dabei bestehe die Wahlmöglichkeit, ob die Genehmigung

 

a) für die Fußngerbereiche mit Ausnahme der Großen/Kleinen Bäckerstraße, Grapengießerstraße, Schröderstraße, Koltmannstraße, Enge Straße, Papenstraße, St.-Stephanusplatz und St.-Stephanuspassage oder

b) für verschiedene Straßen im Stadtgebiet für eingeschränkte Haltverbote (auch Bewohnerparkbereiche und parkschein- bzw. parkscheibenpflichtige Bereiche) ausgestellt werden solle.

 

Die Parkdauer wurde auf maximal 60 Minuten pro Einsatz begrenzt. Hierfür sei eine ordnungsgemäß eingestellte Parkscheibe im Fahrzeug auszulegen. Der Genehmigungszeitraum sei auf ein Jahr begrenzt. Die Kosten sollen sich pro Fahrzeug auf 107,00 €r den Fußngerbereich (Variante a)) und auf 153,00 €r eingeschränkte Haltverbote und Kurzparkzonen (Variante b)) belaufen. Die Genehmigungen dürfen zu allen Tageszeiten in Anspruch genommen werden.

 

Als weitere Hilfestellung wurde den Pflegediensten ermöglicht, im Fußngerbereich innerhalb der Liefer- und Ladezeiten (18 11 h, in einigen Straßen zwar abweichend aber stets auf Beschilderung im Einfahrbereich erkennbar) ohne Genehmigung zur Vornahme der Pflegeleistungen einzufahren und bis maximal 60 Minuten mit Parkscheibe zu parken. Auch hier seien maximal drei Firmenfahrzeuge mit Firmen-Logo pro Pflegedienst zugelassen.