Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass das B-Plan-Verfahren nur einen Zeitraum von 11 Monaten in Anspruch genommen habe. Dies liegt darin begründet, dass das Verfahren selbst hier nicht so umfangreich und kompliziert war. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird der Geltungsbereich des B-Plans aufgezeigt. Anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes wird noch einmal näher auf die eingegangenen Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen eingegangen. Hierzu wird dargelegt, zu welchen Veränderungen dies bei den Festsetzungen geführt habe. Eingegangen wird auf die zukünftige Nutzung des aufgezeigten Bereiches, der für eine Erweiterung des Johanneums in Anspruch genommen werden soll. Korrigiert wird in der Begründung der Absatz 5, der ersatzlos gestrichen wurde. Alle erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen können innerhalb des Geltungsbereiches vorgenommen werden. Der vorhandene Gehölzbestand wird gesichert. Die Begrünung von Flachdächern wird zulässig sein, wenn sie denn entstehen. Die Ausbildung von Flachdächern ist nicht zwingend vorgesehen, damit die Gestaltungsfreiheit für die vorgesehenen Schulbauten nicht zu sehr beeinträchtigt werde. Anhand von Luftbildauswertungen kann das Vorhandensein von Kriegsaltlasten nicht ausgeschlossen werden. Deshalb wird die Empfehlung ausgesprochen, dass aufgrund der Stadtnähe eine gezielte Luftbildauswertung vorgenommen werden sollte oder eine Bebauung dort unter Aufsicht des Kampfmittelräumdienstes erfolgen sollte.
Bürgermeister Meihsies verdeutlicht, dass die Entwicklung vorangeschritten sei. Im Jahre 1996 war an dieser Stelle noch ein Stadtteilpark vorgesehen. Der Landschaftsplan sah dort eine Entwicklung für die Naherholung vor. Durch die zwischenzeitlich einhergehende Entwicklung bedurfte es insofern einer Abwägung, ob diese Ziele zugunsten einer Schulerweiterung aufgegeben werden können. Diese Abwägung wurde zugunsten einer Schulerweiterung zwischenzeitlich vorgenommen.
Beigeordneter Salewski war eine solche Debatte im Vorfeld nicht geläufig. Er gehe jedoch davon aus, dass die alte Planung nicht mehr aktuell sei. Er verdeutlicht, dass die Erweiterung des Johanneums dringendst erforderlich sei. Die räumliche angespannte Situation sowohl der Schule in Kaltenmoor als auch die des Johanneums können kein dauerhafter Zustand sein. Alle Beteiligten wissen, dass in der Abwägung zum Grün mit den Naturschutzverbänden NABU und BUND ein Spagat gemacht wurde. Dabei konnten nicht alle Vorstellungen der Naturschutzverbände Berücksichtigung finden.
Ratsfrau Schellmann schließt sich den vorgenannten Äußerungen an. Nach ihrer Ansicht profitieren die beiden Schulen in Kaltenmoor und das Johanneum von der Schulerweiterung des Johanneums. Sie begründet dies mit den Entwicklungen der angebotenen Schulformen in den letzten Jahren. Die Vorstellung des BUND, den vorhandenen Gehölzbestand zu sichern, kann sie nachvollziehen. Gleichwohl geht sie davon aus, dass durch die Wegnahme von Gehölzen die Chancen eingeräumt werden, etwas Neues zu gestalten. Sie geht davon aus, dass im erforderlichen Fall hinreichend Gestaltungsmöglichkeiten gegeben sein werden.
Ratsherr Petroll findet die vorgestellte Planung gut und unterstützt die vorgesehene weitere Vorgehensweise. Er möchte wissen, ob weiterhin angedacht sei, im näheren Umfeld den Bau einer Sporthalle zu realisieren.
Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass auch weiterhin beabsichtigt sei, eine Sporthalle zu bauen. Diese wird jedoch in Trägerschaft des Landkreises realisiert. Vorgesehener Standort ist nordwestlich des BBS-Schulkomplexes. Anhand eines Lageplans wird der Bereich aufgezeigt, in dem die Sporthalle entstehen könnte.
Ratsherr Manzke hält es für eine Herzensangelegenheit, dass die Schulerweiterung des Johanneums vorgenommen wird. Seine Fraktion stimmt der Schulerweiterung des Johanneums im vollen Umfang zu.
Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass man sich mit dem Schulvorstand über die Ausbauplanung verständigt habe. Das Einvernehmen hierzu wurde hergestellt. Vorgesehen ist, dass im Rat die Maßnahmen aus dem Schulbauprogramm noch einmal vorgestellt werden, die diese Jahr angegangen werden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag: Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Der Bebauungsplan Nr. 161 „Erweiterung Johanneum“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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