Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ratsherr Dörbaum begrüßt zur Beratung die Ortsbürgermeisterin vom OT Oedeme, Frau Christel John.
Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass das B-Plan-Verfahren zwischenzeitlich soweit durchgeführt wurde, dass jetzt der Satzungsbeschluss vorbereitet werden kann. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird noch einmal der Geltungsbereich des B-Plans aufgezeigt. Aus dem in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhalt ist zu entnehmen, dass mit dem B-Plan angestrebt werde, eine sinnvolle bauliche Entwicklung auf dem beschriebenen Grundstücken zu ermöglichen. Neben der Wiedernutzung der bebauten Grundstücke (Innenentwicklung) sollen demnach auch Flächen in eine Neubebauung einbezogen werden, die bisher dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet waren. Der Geltungsbereich des B-Plans umfasst neben den im Zusammenhang bebaubaren bzw. zukünftig bebaubaren Flächen auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die keiner Bebauung zugeführt werden sollen. Deren Bedeutung für Natur und Landschaft soll jedoch im Rahmen des B-Plans gesichert werden. Die Funktion der teilweise darin liegenden bzw. angrenzenden Naturschutz- und FFH-Gebiete soll ebenso gesichert werden. Eingegangen wird noch einmal auf den bisherigen Verfahrensablauf und über die eingegangenen Stellungnahmen und darauf fußend vorgenommenen Abwägungen. Bezüglich der Verkehre wird angemerkt, dass keine verkehrlichen Maßnahmen erforderlich seien.
Frau John – Ortsbürgermeisterin Oedeme – führt aus, dass im laufenden B-Plan-Verfahren der OR intensiv eingebunden war und sich 3 x mit dem B-Plan-Verfahren in seinen Sitzungen beschäftigt habe. Des Weiteren fanden mit ihr Ortsbesichtigungen und Begehungen der Flächen, die einer Bebauung zugeführt bzw. deren vorhandene Bebauung umgenutzt werden soll, statt. Den in der Beschlussvorlage ausführlich dargelegten Sachverhalt findet sie sehr gut. Der OR Oedeme stimmt dem B-Plan in vollem Umfange zu.
Ratsherr Kuhn verweist darauf, dass der Verwaltungsausschuss bereits im September 2013 beschlossen habe, für den Bereich des Ortskerns Oedeme einen B-Plan aufzustellen. Seit diesem Zeitpunkt waren die Oedemer Bürger in das laufende Verfahren eingebunden. Die im Verfahren abgegebenen Anregungen und Stellungnahmen der Bürger und der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden aufgenommen und weitestgehend in der weitergehenden Planung berücksichtigt. Durch die vorgesehene zulässige Bebauung, die eine Traufhöhe von 4 m sowie eine Firsthöhe von 9 m in eingeschossiger Bauweise zulassen wird, wird der Charakter des Ortsbildes erhalten. Seitens der Stadt ist vorgesehen, das Gebäude der ehemaligen Reiterbar käuflich zu erwerben und dieses zu einer Begegnungsstätte als Ortskernhaus umzubauen. Da die Gaststätte "Jägerhof" schon seit geraumer Zeit geschlossen habe, erscheint es auch angezeigt, dass für die zwischenzeitlich 5.000 Einwohner des OT Oedeme eine eigene Begegnungsstätte geschaffen wird. Insgesamt hält er die vorgestellte Planung für ein gutes Konzept. Er stimmt der vorgestellten Planung in vollem Umfang zu.
Ratsherr Löb führt aus, dass auch seine Fraktion es begrüßt, dass für die Entwicklung des Ortskerns ein tragfähiger und guter Kompromiss gefunden wurde. Für wichtig erachtet er, dass der ortsbildprägende Charakter als auch der vorhandene Baumbestand erhalten werden, als auch, dass eine Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zu einer Wohnnutzung angedacht sei. Die zukünftig mögliche Neubebauung in den vorgegebenen Grenzen ist als verträglich zu den angrenzenden FFH-Gebieten zu sehen. Für wichtig erachtet seine Fraktion ebenfalls, dass für die Oedemer Bürger nach Schließung der Gaststätte "Jägerhof" ein eigenes Stadtteilhaus geschaffen werden soll. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der B-Plan mit seinen Festsetzungen das mögliche für die Zwecke des OT herausholt, auch wenn von der einen oder anderen Seite es für wünschenswert erachtet worden wäre, in diesem Gebiet auch mehrgeschossigen Wohnungsbau umzusetzen. Er vertritt jedoch die Ansicht, dass dieser Bereich im Übergang zu FFH-Flächen zu sensibel sei, als dass man hier unmittelbar angrenzend mehrgeschossigen Wohnungsbau realisieren könne. Für den Geschosswohnungsbau muss an anderer Stelle nach Möglichkeiten gesehen werden.
Beigeordneter Salewski führt aus, dass seine Fraktion diesem B-Plan zustimmen werde. Der vorgesehene Satzungsbeschluss stellt das Ende und den Abschluss eines langen Diskussionsprozesses dar. Für gut hält er, dass der dörfliche Charakter auch durch die vorgesehene teilweise Neubebauung gewahrt bleibt. Zu den verkehrlichen Belangen merkt er an, dass durch eine Neubebauung zwar mehr Verkehre entstehen werden, dies aber größtenteils durch den Wegfall der Gaststätte „Jägerhof“ und dem Entfall der dem Gaststättenbetrieb bisher zuzurechnenden Verkehre kompensiert werde. Im Ergebnis ist festzustellen, dass zum Naturschutz ein tragbarer Kompromiss gefunden und in der Abwägung hierzu die richtigen Entscheidungen getroffen wurden. Dass, was möglich war, um die Natur zu schützen, wurde mit der Planung herausgeholt.
Ratsfrau Schellmann schließt sich den Ausführungen an. Für sie ist der lange Diskussionsprozess im Ergebnis gut verlaufen. Auch sie zeigt sich erfreut darüber, dass der Charakter des Ortsbildes gewahrt bleibt. Sie merkt an, dass der Dorfrand möglichst erhalten bleiben und mit einer Planung nicht tiefer in Freiflächen hineingegangen werden sollte. Aus negativen Erfahrungen in anderen Gebieten heraus merkt sie an, dass Pufferzonen, die in privater Hand liegen, nicht einen solchen Schutz erfahren, wie es erforderlich wäre. Oftmals werde von den Eigentümern in diesen Bereichen Baulichkeiten wie Gartenhäuser und Sitzecken erstellt, die in diesen Pufferzonen eigentlich nicht sein dürften.
Bereichsleiter Eberhard zeigt anhand des Planes die Grenzen des FFH-Gebietes, die durch den Geltungsbereich des B-Plans verlaufen, auf. Die Festsetzungen des B-Plans beinhalten Baugrenzen, die ausreichend Abstand zu den FFH-Flächen vorsehen. Hierdurch wird zukünftig sichergestellt, dass außerhalb der Baugrenzen keine Bebauung zulässig sein wird. Anders als in der Beurteilung nach § 34 BauGB gebe es hierbei auch keine Spielräume mehr. Der B-Plan mit seinen Festsetzungen setzt hier relativ strenge Grenzen.
Bürgermeister Meihsies geht auf die Grünordnungsplanung ein. Ihn interessiert, wie die vorgestellte Planung sich in der Umsetzung gestalten wird und wie diese geregelt und umgesetzt werden soll.
Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass es üblich sei, dass dererlei Regelungen in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Der Städtebauliche Vertrag wird dem VA zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie seit Jahren gehandhabt, wird es vor Abschluss des Städtebaulichen Vertrags keinen Satzungsbeschluss geben. Er verdeutlicht in diesem Zusammenhang aber auch, dass die angesprochenen Flächen derzeit landwirtschaftlich genutzt werden und dass mit den Festsetzungen keine Regelungen dahingehend getroffen werden, dass zukünftig eine Nutzungsunterbindung damit verbunden sein wird.
Bürgermeister Meihsies spricht noch einmal seine Anerkennung darüber aus, dass die vorgesehene Grünordnungsplanung gut vorbereitet und ausgearbeitet sei.
Ratsherr Petroll merkt an, dass er die Planung insgesamt für gut halte. Gleichwohl weist der darauf hin, dass Bauplätze immer knapper werden. Insofern vertritt er die Ansicht, dass man mit der Festlegung der Mindestgrößen zu hoch liege. Nach seiner Ansicht sollte man auch bei den Höchstflächen diese auf 1000 m² pro Grundstück begrenzen. Die Dachneigungen und –ausrichtungen der Häuser sollte den Hauseigentümern freigestellt werden, damit diese auch alternative Energien nutzen können.
Oberbürgermeister Mädge entgegnet hinsichtlich der Größenvorgaben der Bauplätze, dass im Vordergrund auch für den Ortsrat der Erhalt des dorfähnlichen Charakters stand. Dies war eine Forderung des OR Oedeme, die auch in die Festsetzungen aufgenommen und berücksichtigt wurde. In diesem Gebiet gelten andere Größenordnungen als beispielsweise im Baugebiet Wilschenbruch, in dem als Grundstücksmindestgröße 1.000 m² vorgegeben sind. Die Vorgabe dieser Mindestgrößen stand aber im Zusammenhang mit den umliegenden Grünflächen. Bei der Ausrichtung der Häuser und der Dachneigung sind Hauseigentümer bei regenerativen Energien nicht mehr nur ausschließlich auf Photovoltaikanlagen angewiesen. Zwischenzeitlich spielen auch Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser sowie Wärmepumpenanlagen eine zunehmende Rolle bei der Nutzung alternativer Energien. Die Ausrichtung der Häuser ist auch Sache des Architekten.
Frau John – Ortsbürgermeisterin Oedeme – geht noch einmal auf die Festlegungen der Grundstücksgrößen näher ein und erläutert, dass sich der OR sehr wohl Gedanken hierüber gemacht habe, das gewisse Mindest- und Höchstgrenzen einzuhalten seien.
Ratsfrau Schellmann verdeutlicht, dass eine gewisse Grundstücksgröße auch dazu beiträgt, den dörflichen Charakter zu erhalten. Wenn man an dieser Stelle Reihenhäuser auf relativ kleinen Grundstücksparzellen zulassen würde, wäre damit auch der dörfliche Charakter nicht mehr gewahrt. Sie bringt in Erinnerung, dass bei allen in den politischen Gremien geführten Beratungen vorgegebene Grundstücksgrößen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielten.
Frau John – Ortsbürgermeisterin Oedeme – bestätigt die Aussagen von Ratsfrau Schellmann. Für wichtig erachtet wurde auch, dass, wenn zukünftig weitere Hofstellen aufgegeben werden, es auch auf diesen Grundstücken ermöglicht werden soll, dass vorhandene Scheunen zu Wohnbauzwecken umgebaut werden können.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ratsherr Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die vorgestellte Planung im Ausschuss sehr viel Zustimmung erfahren habe. Auch wenn die Planung insgesamt einen Zeitraum von 2 ½ Jahren in Anspruch genommen habe, so zeigt sie im Ergebnis, dass die schlussendlich im Ergebnis herausgekommene Planung sehr positiv aufgenommen wird.
Im Anschluss wird der Beschlussvorschlag verlesen.
Beschlussvorschlag: 1.Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
2.Der Bebauungsplan Nr. 156 „Östlicher Ortskern Oedeme“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
ALLRIS Dokumente
Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||